Das Jobcenter fordert meine Telefonnummer als Aufforderung zur Mitwirkung an. Ist das rechtens?

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renasia

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Über die SuFu wurden mir mit:" Aufforderung zur Mitwirkung, Telefonnummer" leider keine Ergebnisse angezeigt.
Ich hatte gestern eine Aufforderung zur Mitwirkung im Briefkasten , indem ich aufgeforderte werde meine Telefonnr. einzureichen. ( s.Anhang)
M.W.nach muss ich dies nicht!
Desweiteren wurden meine Leistungen ( Aufstocker) bereits zum 1.6.eingestellt, da ich keine monatlichen Krankengeldbescheide einreichen konnte, wenn ich diese nicht monatlich erhalte.
( Aber Einladung zum Beratungsgespräch Job für übermorgen hab ich gestern bekommen).
Die Kk hat dann nochmal eine Gesamtauflistung des kompletten Krankengelds geschickt, plus den Ausfüllzettel der eigentlich für Alg 1 ist.
Aufgrund von psyschischen Problemen ( Ängste, Zwangsgedanken, Depression ) hab ich teilweise Krankmeldungen ( ergo kein Kg ) nicht abgesendet.
Desweiteren bin ich auch nicht ständig erreichbar, da ich mich gerade in der beruflichen Wiedereingliederung ( Hamburger Modell) befinde und auch Arzttermine habe.
Allerdings hab ich auch Angst das ich weiterhin kein Geld erhalte, wenn ich die Nr. nicht angebe.
Wie geh ich jetzt am besten vor?
Danke euch jetzt schon mal für eure Antworten.
 

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Würde so antworten. auch kerngesund musst Du nicht telefonisch erreichbar sein oder Telefon oder E-mail mitteilen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin weiterhin, wie in der Erreichbarkeitsanordnung gesetzlich vorgeschrieben, für Sie per Briefpost erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

renasia"

Nachweisbar, am besten per Webfax, übermitteln.
 
Wenn es eines von den richtig fiesen Jobcentern ist besteht natürlich die Gefahr, dass die Leistung eingestellt wird. Kann man zwar alles kippen aber wenn die Kohle erstmal nicht kommt dann kommt sie erstmal nicht...

Vielleicht ist auch der Weg des geringsten Widerstands eine Option: Nummer angeben und wenn das JC anrufen sollte einfach nicht rangehen.
 
@Steckrübe
die Leistungen wurden bereits zum 1.6 eingestellt und bisher hab ich kein Schreiben bekommen , das dies aufgehoben ist.


Ich möchte eig. nocht dass das Jc meine Nr. hat, damals wurde ich in den blödesten Situationen angerufen.
Zb. soll ich mich schnell tel. bei xy wegen eine Jobs melden, was ziemlich blöd ist, wenn man mit jemand unterwegs ist, der gerne zwischen quatscht.
 
Wegen Nummer nicht angeben die Leistungen zu sperren ist schon böse und natürlich illegal.
Aber das JC macht es sich passend.
 
Die Situation ist schwierig mit Ängsten.
Vielleicht als Antwort nach der Rechtsgrundlage für Herausgabe der Telefonnummer fragen, mit dem Verweis das sogar im Merkzettel zum ALGX auf Freiwilligkeit hingewiesen wird.
Ansonsten musst du selbst entscheiden was du dir zumuten magst und kannst. Ich würde meine Nummer nicht raus geben, gerade mit Ängsten.
 
Wegen Nummer nicht angeben die Leistungen zu sperren ist schon böse und natürlich illegal.
Aber das JC macht es sich passend.

Gäbe es ein Ansprechpartner, wo man dies " melden" könnte, weil kann ja eigentlich nicht sein, dass man sich die Gesetze nacht, wie sie einem passen.

Die Situation ist schwierig mit Ängsten.
Vielleicht als Antwort nach der Rechtsgrundlage für Herausgabe der Telefonnummer fragen, mit dem Verweis das sogar im Merkzettel zum ALGX auf Freiwilligkeit hingewiesen wird.
Ansonsten musst du selbst entscheiden was du dir zumuten magst und kannst. Ich würde meine Nummer nicht raus geben, gerade mit Ängsten.
Danke sehr so werd ich es machen, desweiteren (!!) werde ich morgen/ übermorgen dort anrufen und sagen, dass sie mir einen Termin nennen sollen , wann ich ( mit unterdrückter!) Nr. anrufen kann.

Nochmal: Einfach nicht drangehen wenn die anrufen.
Wahrscheinlich würden sie dann ohne Nr. anrufen und da einige ( wie zb Tochter oder Mutter) dies auch tun, würde ich wahrscheinlich ran gehen, weil es evtl. was wichtiges sein könnte.
 
Bei unterdrückten Nummer ist es per Definition niemand der seriös sein kann, da gehe ich nie ran und habe auch meine Tochter entsprechend gebrieft. .
Erscheint eine Nummer gehe ich auch nicht ran. Ich überprüfe danach wer es sein kann und rufe wenn es passt zurück.
Zuletzt war es ein Sachbearbeiter von der Personalstelle der Schulverwaltung. Ich rief zurück und habe diese neue Nummer nun
gespeichert.
Erscheint bei einem Anruf ein Name mit der Nummer gehe ich in der Regel ran.
Beitrag wurde automatisch zusammengeführt:

Gäbe es ein Ansprechpartner,
Reklamation ans Jobcenter wo Dein Geld bleibt.
Danach Sozialgericht, aber ich denke hier gibt es qualifiziertere Experten die da mehr Details haben.
 
Gäbe es ein Ansprechpartner, wo man dies " melden" könnte, weil kann ja eigentlich nicht sein, dass man sich die Gesetze nacht, wie sie einem passen.

Den gibt es: der Datenschutzbeauftragte deines Bundeslands bzw den Bundesdatenschutzbeauftragten.
Dem schreibst du einen kleinen Brief, Vorschlag:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch das JC XYZ wurde versucht, unter der Androhung von Leistungseinstellung meine Telefonnummer zu erfahren.
Nach meiner Ansicht ist dieses Verlangen nicht durch die Mitwirkungspflichten gedeckt und somit vermutlich rechtwidrig.
Ich bitte Sie daher um Ihre Einschätzung des Sachverhalts und gegebenenfalls um die Einleitung von Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen, renasia

Anhang: Schreiben JC
 
Ich habe ein Telefon mit Platz für 2 Simkarten. Ich habe schon mit dem Gedanken gespielt mir für 10 Euro bei Aldi oder sonstwem eine Karte anzuschaffen die ich für genau solche Situationen einsetze: "Problematische" Fälle bekommen die zweite Nummer und fertig. Das macht das selektieren unerwünschter Anrufe etwas einfacher.
 
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Angelegenheit jüngst in seinem 6. Rundschreiben an die Jobcenter (gE) datenschutzrechtlich bewertet (Punkt 2):
Im Rahmen von Eingaben und Beschwerden wird immer wieder vorgetragen, dass von Jobcentern in einzelnen Fällen die Angabe einer Telefonnummer und/oder einer E-Mail-Adresse gefordert wird. Zweck einer derartigen Anforderung ist regelmäßig die Durchführung oder Vorbereitung einer telefonischen Beratung.

Beide Angaben sind freiwillig. Eine entsprechende Anforderung – zumal unter Hinweis auf leistungsrechtliche Konsequenzen für den Fall der Nichtbefolgung – verbietet sich und wird von mir regelmäßig als Datenschutzverstoß gewertet.

Es empfiehlt sich hier eine Aufforderung an die betroffene Person, selbst zu einem be-stimmten Termin mit dem Jobcenter telefonischen Kontakt aufzunehmen. Um zu verhin-dern, dass auf diesem Wege eine Telefonnummer bekannt wird, könnte die betroffene Per-son mit unterdrückter Nummer anrufen. Ein entsprechender Hinweis empfiehlt sich ebenfalls.

Insofern es sich bei deinem Jobcenter um eine gemeinsame Einrichtung handelt empfiehle ich dir auf das Rundschreiben des BfDI zu verweisen und die Preisgabe deiner Telefonnummer mit der Begründung, dass es sich um eine freiwillige Angabe handelt, abzulehnen.

Ich würde dir definitiv davon abraten deine Telefonnummer preiszugeben, da du dann der ständigen Telefonterrorgefahr durch den JC ausgesetzt bist.
 
Ich habe schon mit dem Gedanken gespielt mir für 10 Euro bei Aldi oder sonstwem eine Karte anzuschaffen die ich für genau solche Situationen einsetze: "Problematische" Fälle bekommen die zweite Nummer und fertig. Das macht das selektieren unerwünschter Anrufe etwas einfacher.

PrePaid musst du alle 6 Monate aufladen, sonst werden die gesperrt. Und einen weiteren Handyvertrag nur für's JobCenter?
Nein. Sie haben kein Recht deine Telefonnummer zu erfahren. Einfach auf dein Recht bestehen und keine Nummer geben. Fertig.
 
PrePaid musst du alle 6 Monate aufladen, sonst werden die gesperrt.
Das ist so nicht ganz richtig. Ich hab zb. eine von O2. Da besteht die möglichkeit einen frei wählbaren Betrag von einen Konto aus auf die Karte aufzuladen. Daraufhin habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet und überweise monatlich 1 ct auf die Karte. Seit dem kam nie mehr die SMS mit Guthabenaufladung sonst Sperre.
 
Ich würde dir definitiv davon abraten deine Telefonnummer preiszugeben, da du dann der ständigen Telefonterrorgefahr durch den JC ausgesetzt bist.

Hallo,
Also meine Telefonummern haben die DRV ,das AA und die KK .

Ich war noch nie einem Telefonterror ausgesetzt,und die haben meine Telefonummern schon 15 Jahre.

Das AA ruft einmal im Jahr an(wenn überhaupt,zwischenzeitlich sind es schon 1,5 Jahre)fragen ob sich was geändert

hat und das wars .

Ich will damit nur sagen,die machen nicht generell Telefonterror.

Aber klar jeder muss selbst wissen ob er seine Nummer rausgibt oder nicht .
 
Würde so antworten.
"Gerne nehme ich den Termin persönlich war" würde ich noch ergänzen.

Aufgrund von psyschischen Problemen ( Ängste, Zwangsgedanken, Depression ) hab ich teilweise Krankmeldungen ( ergo kein Kg ) nicht abgesendet.
Warum scannst du die Krankmeldungen nicht ein und sendest sie dann per Fax?
Desweiteren wurden meine Leistungen ( Aufstocker) bereits zum 1.6.eingestellt, da ich keine monatlichen Krankengeldbescheide einreichen konnte, wenn ich diese nicht monatlich erhalte.
Bist du dagegen in den Widerspruch gegangen? Oder unternimmst irgendwas dagegen?

Aber Einladung zum Beratungsgespräch Job für übermorgen hab ich gestern bekommen
Ist der telefonisch oder persönlich?

Allerdings hab ich auch Angst das ich weiterhin kein Geld erhalte, wenn ich die Nr. nicht angebe.
Angabe der Telefonnummer ist freiwillig.
 
Ohne die genaue Situation des Fragenden zu kennen, gerade bei den genannten psychischen Problemen kann es manchnal unüberwindbar schwer sein auch nur ein Fax zu übersenden, obgleich der drohenden Konsequenzen.
Naja, vielleicht sollte man dann versuchen Dritte hinzuziehen oder z. B. einen Betreuer beauftragen, der zumindestens solche Sachen regelt.
 
Aus welchem Grund wurden die Leistungen eingestellt? Wenn es wegen der Nichtherausgabe der Telefonnummer war, würde ich mir jeden Anruf beim JC sparen und sofort einen Eilantrag beim SG stellen. Dann wirst Du ganz schnell Dein Geld erhalten.
Nein, weil ich keine monatlichen Krankengeldbescheide ( meine Kk verschickt sie nicht monatlich, was ich mind. auch 3mal mitgeteilt habe) eingereicht habe.
Ich kann nur einreichen was ich habe.

Warum scannst du die Krankmeldungen nicht ein und sendest sie dann per Fax?

Gerne nehme ich den Termin persönlich war" würde ich noch ergänzen.
Das wäre für mich noch schwieriger, da ich Angst vor Corona habe und unnötige Kontakte vermeide.

Ohne die genaue Situation des Fragenden zu kennen, gerade bei den genannten psychischen Problemen kann es manchnal unüberwindbar schwer sein auch nur ein Fax zu übersenden, obgleich der drohenden Konsequenzen.
Naja , ein Fax senden, ist für mich jetzt nicht das Problem, E-Mail schreiben geht auch ( mach ich im Normalfall mit dem Jc aber nicht).
Meine letzten Ängste haben sich wie gesagt vorrangig auf Corona bezogen , ich hab teilweise das Haus tagelang nicht verlassen, bin nicht einkaufen gegangen, vermeide möglichst den Öpnv usw.
Ich bekomm seit fast einem Jahr aber Tabletten, welche es mir um einiges einfacher gemacht haben; bin in psyschatrischer, sowie teilweise ( werd zwischen geschoben, wenn Psyschologin n Termin hat) in psyschologischer Behandlung.
 
Über die SuFu wurden mir mit:" Aufforderung zur Mitwirkung, Telefonnummer" leider keine Ergebnisse angezeigt.
Mit Verlaub, aber wenn ich das in die Suchfunktion eingebe, ist direkt der vierte Treffer folgender:
Nebst mehrerer weiterer Themen, die genau dein Problem beschreiben.
 
@renasia

Und auch in den Ausfüllhinweisen der BA zum Antrag zum ALG II Antrag findest du diesen Hinweis:

Die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Durch deren Angabe können Fragen eventuell auch telefonisch oder per E-Mail geklärt und somit Ihr Antrag schnel-ler bearbeitet werden. Mit der Angabe der Telefonnummer und E-Mail-Adresse stimmen Sie der internen Nutzung zu

Quelle:
Fazit die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig und nicht leistungsrelevant.

Das Schreiben vom SB mit dem Hinweis der Mitwirkungspflicht ist völlig daneben...........nun ich drücke mich noch höflich aus
und kann nicht mit §§ gefordern werden.
 
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