Hallo,
meine Eltern haben neulich einen Antrag auf ALG II gestellt. Es kam jetzt ein Brief an meine Mutter, es steht darin, dass vom Sohn (von mir) folgende Unterlagen gefordert werden:
- Lohnbescheinigung vom Juli
- Nachweis vom Einkommen (Kontoauszug)
weiter heißt es "Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob/inwieweit Anspruch auf Leistungen für Sie besteht...".
Also ich wohne gemeinsam mit meinen Eltern und Bruder. Bin seit Juli beschäftigt und noch unter 25 Jahre.
Meine eigentliche Frage ist, inwiefern sind überhaupt meine Angaben notwendig? Ich beziehe gar keine Leistungen und verstehe nicht, wieso ich etwas vorlegen muss. Mit meinem Gehalt zahle ich natürlich selbst anteilig für die Miete etc.
Hängt das mit der Bedarfsgemeinschaft zusammen? Gemäß § 7 Absatz 3, Nummer 4 SGB II fällt man nur rein, "… wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können“.
Da ich durch meine Tätigkeit meinen Lebensunterhalt sichern kann, falle ich doch eindeutig raus? Mein Bruder ist über 25 und wird nirgends erwähnt.
Vielleicht habe ich auch einfach irgendetwas übersehen.
Ich bedanke mich im Voraus vielmals für die Hilfe.
Schöne Grüße
meine Eltern haben neulich einen Antrag auf ALG II gestellt. Es kam jetzt ein Brief an meine Mutter, es steht darin, dass vom Sohn (von mir) folgende Unterlagen gefordert werden:
- Lohnbescheinigung vom Juli
- Nachweis vom Einkommen (Kontoauszug)
weiter heißt es "Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob/inwieweit Anspruch auf Leistungen für Sie besteht...".
Also ich wohne gemeinsam mit meinen Eltern und Bruder. Bin seit Juli beschäftigt und noch unter 25 Jahre.
Meine eigentliche Frage ist, inwiefern sind überhaupt meine Angaben notwendig? Ich beziehe gar keine Leistungen und verstehe nicht, wieso ich etwas vorlegen muss. Mit meinem Gehalt zahle ich natürlich selbst anteilig für die Miete etc.
Hängt das mit der Bedarfsgemeinschaft zusammen? Gemäß § 7 Absatz 3, Nummer 4 SGB II fällt man nur rein, "… wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können“.
Da ich durch meine Tätigkeit meinen Lebensunterhalt sichern kann, falle ich doch eindeutig raus? Mein Bruder ist über 25 und wird nirgends erwähnt.
Vielleicht habe ich auch einfach irgendetwas übersehen.
Ich bedanke mich im Voraus vielmals für die Hilfe.
Schöne Grüße