Das sind Kontoauszüge. Ja.Hat das Jobcenter grundsätzlich ein Recht auf meine Kreditkartenabrechnungen?
Hat das Jobcenter grundsätzlich ein Recht auf meine Kreditkartenabrechnungen? Im Rahmen der überprüfung meiner Kontoauszüge will das JC. die Einzelabrechnungen für die letzten 5 Monate sehen.
Eine Kreditkarte ist ja zunächst mal nur eine Debbit-Karte, Du kannst also nur Schulden machen damit, und ein Kredit wäre nunmal keinerlei anrechnungsfähiges Einkommen oder Vermögen. Sollte es sich jedoch um eine Karte handeln, wo man auch Guthaben bunkern könnte, Amexco, Barclay o.ä., dann besteht auch ein Recht auf Vorlage der Kreditkartenabrechnungen. Obs ggfls. auch gleich satte 5 Monate sein dürften, müßte im Zusammenhang mit der jetzigen Aufforderung geklärt werden.
Mir fällt gerade auch keine " Kreditkarte" ein, auf der man kein Guthaben bunkern kann....Auf diesen Karten kann man - wie auf den Debit-Karten ebenfalls - ein Guthaben "bunkern".
Eule, alles wo du Guthaben haben könntest, musst du offenlegen. Egal ob paysafe, Mastercard oder paypal.Info: Betrifft Normale Mastercard. Creditrahmen 1500€
Leider falsch.
Mit einer Debit-Karte kann man keine Schulden machen. Wenn kein Guthaben mehr auf der Karte bzw. auf dem mit ihr zusammenhängenden Konto ist, kann damit nicht mehr bezahlt werden.
Auf diesen Karten kann man - wie auf den Debit-Karten ebenfalls - ein Guthaben "bunkern".
Hat das Jobcenter grundsätzlich ein Recht auf meine Kreditkartenabrechnungen?
Ich drück dir die Daumen, das sie nicht noch mehr finden.Dank für eure infos. Die sind durch meine Kontoauszüge (die ich von Febr. bis jetzt vorlegren musste) drauf gekommen
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