DAS Anti-ZAF-Vorstellungsgespräch, ein Sammelthread für Tips & Tricks

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BurnItDown

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Hi
es kaum nun schon öfter im Schwesterthread(https://www.elo-forum.org/zeitarbei...ewerbungsschreiben-sammelthread-vorlagen.html) das Thema auf doch mal was ähnliches für Vorstellungsgespräch zu eröffnen, denn wenn es mit dem Anti-ZAF -Bewerbungsschreiben mal nicht klappt und man auch mit sonstigen Mitteln & Manövern nicht um ein VG herum kommt, dann ist man oft recht unwissend & hilflos und läuft Gefahr bei einem VG geradezu überfahren zu werden. So mancher ist mit einen Arbeitsvertrag aus einem VG gekommen von dem er hinterher realisieren musste das man ihn damit nach Strich & Faden verar... hat.

Daher dieser Sammelthread, ich bitte jeden um konstruktive Beiträge zur Abwehr von ZAFs, sei es nun das Einbringen von harten Fakten wie zum Beispiel das man bei einem VG nicht gezwungen werden kann einen Arbeitsvertrag umgehend zu unterschrieben, bis hin zu Hilfestellungen zum Gespräch wie zum Beispiel dem Auftreten, der Ausdrucksweise, usw., es können aber auch Erfahrungen zu VGs geteilt werden damit die Mitglieder dann aus diesen Erfahrungen ihre Lehren ziehen können.
 
Grundsätzlich sollte man höflich bleiben, im Rahmen dieser Höflichkeit aber auch deutlich werden können.

Gründlich über die Rechtslage informieren, sei es zum Zeitkonto, zu den Fahrtkosten oder auch zu den Tarifverträgen.
Einfach nur Satzfetzen von irgendeiner Internetseite auswendig lernen reicht leider nicht aus, man muss den jeweiligen Sachverhalt auch verstehen.
Wer das notwendige Wissen abrufbereit im Kopf hat, kann beim VG auch nicht mehr so leicht "überfahren" werden.
Ich weiß, dass man da eine Menge Zeit investieren muss, aber das ist leider nicht zu vermeiden.

Auf jeden Fall sollte man sich auf ein VG nicht erst dann vorbereiten, wenn der Termin feststeht, dann reicht nämlich meist die Zeit nicht mehr.
Den Fehler machen leider viel zu viele.
Da muss man/frau sozusagen "prohylaktisch" herangehen.

Tipps für den Einstieg:
Kanzlei Hensche: Online Handbuch zum Arbeitsrecht
https://www.elo-forum.org/antraege-...thema-sortiert-165412/index2.html#post2031509

Noch was zu dem leidigen Thema unbezahlte Probearbeit:
Wird von einem AG (ob ZAF oder nicht) ein derartiger Wunsch geäußert, möchte man dieses Probearbeiten schriftlich fixiert haben. Man möchte einfach was in der Hand haben, um sich nicht dem Verdacht der Schwarzarbeit auszusetzen.
Speziell bei ZAF dürfte sich das Thema damit in nahezu jedem Fall erledigt haben, denen könnte man damit nämlich einen Verstoss gegen die Lohnuntergrenzenverordnung (LohnUGAÜV 3) nachweisen, was rechtlich einem Mindestlohnverstoss gleichkommt.
 
-evtl. Fragen schriftlich auf einem Klemmbrett haben (zum Abhaken z.B., sonst droht man was zu vergessen)
hier Minimum: Bestätigung dass das Vorstellungsgespräch (VG) wahrgenommen wurde (Nachweis also)

- nicht gehetzt/genervt/ängstlich sein, kein Fluchtreflex haben, ZAF -Dispo beendet das VG

-die Situation so nehmen wie sie kommt, sich nicht auf einen zeitlichen Ablauf versteifen den man sich vielleicht vorstellt,sondern das Augenmerk auf seine Ziele haben.

- auch mit Provokationen rechnen (sie wollen doch gar nicht arbeiten/das melde ich dem Jobcenter(wenn dem ZAF -Typen was nicht passt)) (Tipps zum Konter sind willkommen)

Auch wenn es keinen festgelegten Ablauf gibt, geht es oft mit dem Vorlegen des Bewerber-Bogens los.
Ich habe hier die "Doof-Tour" immer gefahren:
Bogen von Anfang bis Ende lesen (wirklich!)-->Dinge wo ich wußte, dass man die nicht fragen darf, notiert und auch das Datenweitergabeklausel drinsteht (fehlt wohl praktisch nie)-->nur was im Lebenslauf steht reingeschrieben-->und dann überrascht gesagt: "Aber das ist ja gar kein Arbeitsvertrag".

Dann ist schonmal ordentlich Zeit verstrichen, die haben meist nicht endlos Zeit. Wenn die drängeln weil man so lang braucht, sagen: "Ich muß lesen, is so viel!"

Danach geht es daran den Bewerber-Bogen totzudiskutieren.

Ergänzungen gerne willkomen.
 
Man sollte beim VG auch darauf achten das alles mit dem bisherigem Material und Verhalten übereinstimmt.
Also nicht den Fahrkostentango machen dann aber mit eigenem Auto vorfahren, erst recht wenn man schon in der Bewerbung hat durchscheinen lassen kein Auto zu haben.
Auch der übliche Papierkram den man vor dem VG noch ausfüllen soll, muss deckend mit dem bisherigem sein, also dann nicht auf einmal doch Telefon angeben, oder zugeben einen Führerschein zu haben, usw..
Gerade wenn man sich widerspricht macht einen das angreifbar, oder es wird versucht einem hinterher irgendwas zu Unterstellen.
 
Ich habe heute um 16:00 Uhr so ein VG bei ZAG.
Wenn interesse besteht kann ich euch danach berichten.

Aufgrund eines VV vom JC musste ich mich dort bewerben. Zuerst kam natürlich ein Werbebrief von der ZAG, bevor ich überhaupt den VV bekommen habe. Auf den Werbebrief habe ich nicht geantwortet. Als dann der VV bei mir angekommen ist am dritten Tag mit dem AntiZAFschreiben dort beworben. Gestern kann erneut eine Einladung von denen.

Halte euch auf dem laufendem.
 
Hier zwei Links zu den Dingen, die gerne beim VG anstehen und auf die man sich vorbereiten kann:

NIEMALS bei einer ZAF was vor Ort unterschreiben.
Wenn auf Bewerberbogen bestanden wird:
- Name und Anschrift und Geburtsdatum
- Kenntnisse, bisherige Tätigkeiten: siehe Lebenslauf

Verträge NIEMALS vor Ort unterschreiben, sondern immer zum Prüfen mitnehmen.

VOR Vertragsunterzeichnung niemals was fotokopieren lassen oder irgendwelche Sachen angeben wie Kontonummer, Krankenkasse etc.

Sie verlangen vorab oftmals Kopien von folgenden Sachen, die Ihr NICHT fotokopieren lassen müsst/dürft:

- Personalausweis
- Krankenkarte
- Bankkarte

Personalausweis ist Eure persönliches Dokument, um euch auszuweisen vor der Polizei. Die Klitsche gehen die Infos darauf NICHTS an.
Krankenkarte ist ebenfalls nicht zu kopieren, es gibt von Krankenkassen Bescheinigungen, dass ihr dort gemeldet seid. Nur diese abgeben.
Bankkarten (EC Karte, Geldkarte...) haben die Klitschen und generell keinen Arbeitgeber was anzugehen. Ihr füllt Eure Bankverbindung bei Einstellung selbst aus. Auf den Karten sind sensible Nummern für Internetshopping. Die werden dann mitkopiert und könnten missbraucht werden.

Wenn Vorstellungsgespräch ist, anliegenden Fragebogen mitnehmen und alles von dort fragen:
https://www.elo-forum.org/zeitarbei...reiben-sammelthread-vorlagen.html#post1103477


Fragenkatalog, falls jemand was zur Ergänzung hat:

Da ich keiner Gewerkschaft angehöre gilt ein Individuell abgeschlossener Arbeitsvertrag
Haben Sie einen Betriebsrat?
Befristet / unbefristet?
Art der Tätigkeit?
Welchen Tarifvertrag, Manteltarifvertrag haben Sie? .....(bei BZA ohne § 8.6)
Welche Betriebsvereinbarungen bestehen?
usw. siehe Link
https://www.elo-forum.org/zeitarbei...reiben-sammelthread-vorlagen.html#post1103556
 
Hallo Mitleidende

Das Gespräch war sehr hitzig.
Zuerst musste ich kurz warten. Dann bat mich der Niederlassungsleiter in sein Büro. Der Anfangang vom Ende war mein anonymisierter Lebenslauf, ich würde gefragt warum der den anonymisiert ist.

Ich habe gesagt das ich meine Gründe habe und das muss reichen. Der NL konnte das nicht verstehen und meinte so könne man nicht zusammen arbeiten. Weil seine Kunden wissen möchten bei welchen Firmen ich gearbeitet habe. Damit die Rückschlüsse ziehen können auf die Qualität der arbeiten.

Ich sagte das ich als gelernter Maler und Lackierer, Tapezieren, Lackieren, Streichen etc....pp kann und das reicht ja wohl.

Ihm aber nicht er verschwende nur Zeit mit dem Kinderkram, er wolle mir doch helfen so schnell wie möglich in arbeit zu kommen. Ich ließ mich erweichen und sagte von xx bis xy den Beruf bei Firma yyy gelernt danach 7 Jahre in Ort in der Produktion Festangestellter gearbeite Pleite der Firma im Jahr 2010. Wird aber künstlich durch die Industrie am leben erhalten. Außerdem weiß das die ZAG da mitlerweile drin ist.

Mehr gab ich nicht preis. Er konnte natürlich die Produktionsfirma bennen. Es folgte eine hitzige Diskussion. Außerdem fragte er sich warum ich eigentlich arbeitssuchend bin. Die ganzen Malerfirmen suchen gerade jetzt dringend Personal bei ihm. Darauf erwiderte ich nur dann weiß ich warum mich keine Firma einstellt. Weil die alle zu ihm gehen. Da schluckte er nur.

So kommen wir nicht weiter, er werde mein Verhalten dem JC melden sowas habe er in seinen 15 Jahre hier in... noch nicht erlebt. Ich müsse mit den Konsequensen leben. Achja er wollte noch wissen ob ich mich initiativ oder durch VV und vom wem dieser ausgegangen ist wissen.

Sie können mir nicht drohen ich bin schon in der Hölle das JC kennt meine Unterlagen ewiderte ich. Ich solle mich bloß nicht mehr hier blicken lassen. Das wars.
 
Zumindest haben wir nun schon mal ein Beispiel wie man es nicht machen sollte.

Du hast das Ziel erreicht, also "Anti- Zaf VG" und als Ergebnis die Nichteinstellung.
Das ist schonmal gut, meine ich auch ernsthaft.

Ob Du Dich aber besonders schlau verhalten hast werden wir noch sehen.

- Hat die Zaf nun Deinen anonymen Lebenslauf oder kopiert worden?
- Waren sonst noch Personen / Zeugen anwesend?


Ich versuche es mal ein wenig pauschal:

Wichtig ist freundliches Auftreten, da ist dann auch xxxxegal, ob das schleimig wirkt.
Im Gegenteil, der soll Deine subtile Art ja geradezu bemerken.

Du warst aber- wenn ich Deinen Text als Maßstab nehme- patzig.

In der Bewerbung kann man ja noch mit anonym kommen, ob das im VG selber so nicht als Anti-arbeitsuchend ausgelegt werden kann?

Man Leute, das kriegt man doch intelligenter hin, auch wenn die Gegenseite ein xxxxxloch ist.
Freundlich ins Gesicht lächeln ist die Parole, freundlich die bereits bekannten unangenehmen Fragen stellen.
Da merkt ein Personaler erst, dass Du überlegen bist und Dir ganz easy nichts gefallen lässt.

So forderst Du nur heraus, dass die Zaf nachtritt, da Du unnötigerweise Fehler machst mit der offensichtlichen Abwehrmethode.
Mag für Dein Ego im ersten Moment besser sein, weil die Absage direkt kommt, statt bei der schleimigen Variante evtl. erst per Brief.

Ich nehme mal ein ähnliches Beispiel aus meinem Arbeitsleben, um das zu verdeutlichen:

Du brauchst unbedingt Urlaub an einem bestimmten Tag, der wird Dir verweigert.

Person A sagt: Dann nimm ich mir nen Schein und ihr könnt mir gar nichts.

Person B sagt: Schade, kann man nichts machen Chef. Aber ich komm ja auch gerne arbeiten.

Beide sind an dem Tag dann krank.

Person A lasse ich arbeitsrechtliche Konsequenzen spüren
Person B ärgere ich mich sehr, kann aber nichts machen
( natürlich können beide wirklich krank sein, Person A hat aber ein Problem.)
 
Ja das hat sich klassisch hoch geschaukelt.
Den Typen die Realität um die Ohren zu hauen ist nie gut, da werden die zickig. Ist doch klar das auch bei den Handwerksbetrieben genug bei sind die die sozialen & arbeitsrechtlichen Standards in diesem Land aushebeln wollen und sich Leute über ZAFs ran holen statt sie selbst anzustellen, aber das muss man denen ja nicht einfach ins Gesicht sagen, selbst wenn sie drum betteln.

Aber noch ist nix verloren, wenn da kein Zeuge dabei war steht Aussage gegen Aussage und somit ist ein Fehlverhalten nicht zu belegen. Das JC kann diese zwar behaupten aber Wenn das so laufen sollte, dann ist es schon im ER Verfahren zu erledigen, denn keine irgendwie geartete Anschuldigung ist ohne Zeugen zu belegen, eben weil Aussage gegen Aussage steht.


Wo wir gerade beim Thema Zeuge sind, kann man jemand zum VG mitnehmen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du Dich um ne Ausbildungsstelle bewirbst.
Da kann das sogar ein Vorteil sein, wenn der Ausbilder die Eltern kennen lernt.

Das habe ich nicht gemacht und zwar nur ich nicht. :peace:
Die anderen hatten die Eltern zum Termin dabei.

Fremde Personen haben dabei nix zu schaffen...
 
Der Anfangang vom Ende war mein anonymisierter Lebenslauf, ich würde gefragt warum der den anonymisiert ist.

Ich habe gesagt das ich meine Gründe habe und das muss reichen. Der NL konnte das nicht verstehen und meinte so könne man nicht zusammen arbeiten. Weil seine Kunden wissen möchten bei welchen Firmen ich gearbeitet habe. Damit die Rückschlüsse ziehen können auf die Qualität der arbeiten.

@ 2wie Pech u Schwefel,

bei so einer Frage müsste man schlagfertig sein. Die passende Antwort hätte sein sollen, dass du fragst, was die Namen deiner ehemaligen AG über deine persönliche Arbeitsqualität aussagen. Schließlich kann es auch bei Top-Unternehmen schlechte Mitarbeiter geben, genauso wie es bei schlechten Unternehmen auch Top-Mitarbeiter geben kann. Zudem könnte man anbieten, diese Daten in einem weiteren Gespräch im Entleihunternehmen zu nennen, sofern dieses vorgesehen ist.

Dies ist nur ein gut gemeinter Tipp und soll dir und allen anderen zeigen, wie man auf diese Frage reagieren kann, ohne zu verstummen oder ängstlich zu wirken.

Ich sagte das ich als gelernter Maler und Lackierer, Tapezieren, Lackieren, Streichen etc....pp kann und das reicht ja wohl.

Diese Angabe muss der ZAF reichen. Schließlich geht es um deine Kenntnisse und Fähigkeiten.

Außerdem fragte er sich warum ich eigentlich arbeitssuchend bin. Die ganzen Malerfirmen suchen gerade jetzt dringend Personal bei ihm. Darauf erwiderte ich nur dann weiß ich warum mich keine Firma einstellt. Weil die alle zu ihm gehen. Da schluckte er nur.

Gut ausgekontert. Was war die Antwort vom ZAF -Dispo darauf oder konnte oder wollte er darauf nichts sagen?

Achja er wollte noch wissen ob ich mich initiativ oder durch VV und vom wem dieser ausgegangen ist wissen.

Bei dieser Frage könnte man erwidern, ob und welchen Unterschied dies für das gerade laufende Einstellungsverfahren hätte.
 
Das Gespräch fand ohne Zeugen in seinem Büro statt. Lediglich beim weggehen vorm Empfang war eine Azubine. Warum dürfen Firmen anonymisierte Stellen aufgeben und ich darf mein Lebenslauf nicht so gestalten für Zafs.

Die Idee mit dem anonymisierten​ Lebenslauf habe ich übrigens von hier.
 
Ich kenne da nichts was rechtlich gesehen gegen eine Anonymisierung des Lebenslaufes spricht. Man muss da auch bedenken das ja oft das letzte Arbeitszeugnis verlangt wird, da ist der Arbeitgeber eh draus ersichtlich, zumal aus dem Arbeitszeugnis viel besser und zeitnahe auf die Qualität geschlossen werden kann. Warum nun noch frühere Arbeitgeber relevant sein sollen ist nicht zu begründen, erst recht nicht mit der lahmen Angabe das man daraus "Rückschlüsse auf die Qualität" ableiten wolle.

Es ist doch allgemein bekannt das die ZAFs wissen wollen wo man schon war um einen dann wieder dahin zu vermitteln.
Ein weitere Beweis für das Ausbeutungssystem, selbe Stelle bei selber Firma, aber dank ZAF viel weniger auf dem Lohnzettel.
 

Genau das habe ich am eigenem Leib miterlebt. Als 2009 nach 7 Jahre Festangestellung in der Automobilindustrie mein Arbeitsplatz gekündigt wurde. Und mir von der damaligen Geschäftsführung nahe gelegt wurde ich könne mich ja bei der ZAG bewerben um dann wieder an meiner Maschine stehen zu dürfen.

Es gibt auch Pilotprojekte für Anonyme Bewerbungsunterlagen

https://www.google.de/search?q=Anonyme+Bewerbungsunterlagen&ie=utf-8&oe=utf-8&gws_rd=cr&ei=uR6GWdrpKsfCwQKwh5fAAg
 
Zuletzt bearbeitet:
Da im Schwesterthread mal wieder der Fahrkostentango erwähnt wurde und angemerkt wurde das der meist nur für eine Verzögerung reicht, dann mag das zwar sein ABER wenn der ZAFler dann in der Not ist das die Stelle mittlerweile eben nicht mehr da ist(wenn sie das jemals war) und einen versucht was anderes anzudrehen oder in den Pool zu verfrachten, dann immer schon auf Doof machen und auf die Stelle zurück kommen. Es könnte ein guter Ansatz sein um das ganze VG dann ins Leere laufe zulassen, VG zu nicht vorhandener Stelle hat sich ja praktisch schon erledigt.


@2wie Pech u Schwefel
Also das ist ja nun echt dreist, nach 7 Jahren gefeuert werden und dann schlägt einem das der Chef selber vor. Wieder ein Beweis dafür wie die Zeitarbeit in Deutschland missbraucht wird, nicht nur von den ZAFs selber sondern praktisch von jeden Arbeitgeber.
 
Es gab mal eine Diskussion ob man Beistand beim VG dabei haben darf. Eine Argumentation dafür wäre, dass ein solches VG ja durch einen VV und dieses Verpetz-Formular flankiert ist, womit das sozialrechtliche Verfahren ja auf das VG erweitert wäre.

Keine Angst vor Nichtausfüllen des Bewerber-Bogens: S 107 AS 1034/12 ER

Einen evtl. Minijob-Arbeitgeber nennt man aus Vertraulichkeitsgründen nicht im VG (nicht dass die dem noch eine Ablösesumme zahlen damit der auf die Kündigungsfrist verzichtet).

Nicht nach Incentives (Diensthandy, Dienstwagen) fragen, dies Zeugs kostet kein Vermögen mehr, bzw. die ZAFFEN sind viel zu reich und es zeigt nur die Lösung des Problems auf (was man ja nicht will).

Zu fordernden/drohenden/drängenden Fragen der ZAF -Dispos (oft: Telefonnummer, Bewerber-Bogen,...): Verweigerungsgrund sind Datenschutz-Gründe. Oder einfach:"Ich bin rechtlich nicht verpflichtet das anzugeben/auszufüllen/..."

Zu Provokationen: Ich wurde schonmal angegrinst von ZAF -Dispos weil ich den Bewerber-Bogen nicht ausfüllte. Das verleitet zum Mitgrinsen. Entweder standhaft bleiben und sowas lassen, oder z.B. fragen:"Was ist so lustig? Ich will auch lachen."
Dann kann man sich eher erlauben mitzulachen. Ich fand die Situation jedenfalls schwierig.

Ich wurde bei einem VG schonmal aufgefordert, ein zweites Vorstellungsgespräch auszumachen, weil beim ersten ZAF -Dispo nicht mehr genug Zeit hatte. Das macht man dann natürlich nur schriftlich und nicht per mitgegebener Telefonnummer. Interessant wäre, wer dann die Fahrtkosten trägt.

Eine Masche die ich hier auch schon mehrfach gelesen habe, ist die des impliziten Unterstellens, dass man "nicht wolle". Z.B. wenn man keine Telefonnummer angibt oder den Bewerber-Bogen nur spärlich ausfüllt. ZAF -Dispo reicht einem dabei vielleicht auch seine Bewerbungsunterlagen rüber.
Z.B. so:
(Nach weigern Telefonnummer anzugeben)
ZAF -Dispo:"Ja wennse nich wollen..." (*Bewerbungsunterlagen rüberreich*)
Dann am besten nix annehmen fragen:"Was meinen sie damit?"
Dann soll der/die mal erklären.
Vermutlich kommt dann die Erklärung dass wer das nicht angibt doch nicht will. Und dann klärt man auf dass das nur aus Datenschutzgründen ist.
 
Das Thema Telefon kommt ja immer wieder auf, man hat halt keines und fertig. Niemand kann einen dazu zwingen zumal die Position für "Nachrichtenübermittlung" im Monat im Regelsatz vielleicht für ne Telefonflatrate reichen würde, aber dann ist für den üblichen Briefverkehr nichts mehr da und angesichts des künstlich & geradezu kriminell klein gerechneten Regelsatzes fehlt es doch so schon jeden Monat vorne & hinten, wenn ich nun auf das Telefon verzichte ist einen das nicht vorzuwerfen.
 
Das Thema Telefon kommt ja immer wieder auf, man hat halt keines und fertig.

Wenn einen niemand dazu zwingen kann, kann man auch die "harte Tour" wählen und sagen das kommt aus Datenschutzgründen nicht in Frage. Es glaubt einem eh niemand dass man das nicht hat. Telefonnummer kriegen halt nur Leute denen man vertraut. Dann merken die auch eher, dass man nicht will. Nicht vergessen: Das Diensthandy gibt es sonst eher. Das würden die locker bezahlen bevor es daran scheitert.
 
Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Vorweg: Die meisten 'Ratgeber' zum Thema unzulässige Fragen gehen davon aus, dass ihr den Job ja haben möchtet. Euch wird also gesagt: Werden Sie nach einer Schwangerschaft gefragt, antworten Sie "Nein, und geplant ist das auch nicht". Bei einer ZAF müssen wir da natürlich anders rangehen.


Unzulässig sind:

- Schwangerschaft, Familienstand

Bei der Frage "Sind sie schwanger?" hat man drei, rechtlich zugelassene, Optionen: Lügen, Wahrheit sagen, Auskunft verweigern. Als Nicht-Schwangere hier zu lügen (was man darf!) könnte vielleicht später beim SB Probleme geben. Besser ist:
-"Möchte ich nicht beantworten."
-"Nein (Möchte ich nicht beantworten), aber zulässig ist diese Frage nicht."
- "Das hat mich bis jetzt noch kein Personaler gefragt, ist das denn zulässig...."

Versucht, die ZAF so weit es geht im Ungewissen zu lassen und außerdem unschuldig durchblicken zu lassen, dass ihr wisst, was rechtlich okay ist.

Auch beim Familienstand einfach im Ungewissen lassen. Ist euer gutes Recht und die ZAF denkt womöglich, ihr habt etwas zu verbergen.

Krankheit, Behinderung

Da wir den Job bei der ZAF nicht wollen, macht es Sinn, etwaige Krankheiten schön anzugeben (sofern nachweisbar). Wer keine Krankheit hat, einfach die Auskunft verweigern.

Ausnahmen: Ansteckende Krankheiten oder Krankheiten, die den Job nicht ausführbar machen, müssen angegeben werden.


Glaube, Politik, Gewerkschaften

Auch hier gilt: Im Ungewissen lassen. Eine Gewerkschafts-Mitgliedschaft ist bei ZAF 's besonders ungern gesehen - deshalb so etwas ruhig angeben.

Schulden, Pfändungen
Nur zulässig bei leitenden Positionen oder Vertrauenspositionen. Ungewissheit siegt.

-Vorstrafen
Fast alle ZAF 's bei denen ich war, fragten nach Vorstrafen. Einfach die Auskunft verweigern.


Generell gilt: Egal wie genervt man ist, immer schön freundlich bleiben. Beim Auskunft verweigern ("Ich möchte das so nicht beantworten") nicht patzig werden, sondern sachlich bleiben. Ab und an werden Nachfragen kommen (Warum möchten Sie das nicht sagen? Wir müssen das aber wissen!). Weiter freundlich bleiben und antworten, z. B. mit einer Gegenfrage: "Muss ich das denn beantworten?" Der Personaler kann hier in ernsthafte Schwierigkeiten kommen, wenn er euch erzählt, ihr müsstet z. B. eine Frage nach der Schwangerschaft beantworten und wird das nicht tun. Hakt der Personaler weiter nach, flüchtet euch in: "Darüber müsste ich mich dann wohl noch einmal informieren. Ich komme mit der Frage gerne auf Sie zurück". So signalisiert ihr, dass ihr nichts und niemandem ablehnend gegenübersteht & dass ihr sehr wohl lernbereit seid. Anders als für reguläre Arbeitgeber, seid ihr für den ZAF -Personaler damit aber ein eher unangenehmer Zeitgenosse und seinen Personalbogen hat er immernoch nicht ausgefüllt.


Als jemand der Personal als Studienschwerpunkt hatte:
Oft gibt es Tipps für das VG, man sollte besonders ruhig/gelassen oder besonders nachfrage-freudig/offensiv sein. Das Problem für viele ist, dass sie sich hier verstellen müssen. Ein ruhiger, introvertierter Typ wird Schwierigkeiten haben, sich offensiv mit dem Personaler auseinander zu setzen. Ich rate deshalb: Nutzt eure Persönlichkeit zu eurem Vorteil. Einem ruhigen Menschen ist es eher zuzutrauen, dass er aufgeregt ein paar Fragen (z. B. Betriebsrat) auf dem Zettel abliest. Bei jemandem, der von Natur aus selbstbewusst und offen ist, kann das schnell als zu offensiv rüberkommen und der Personaler meldet eure "freche Art" dem Amt. Hier ist es besser ihr kommt neugierig rüber. Immer schön interessiert schauen, und wenn er mit seinem BlaBla über die eigene Firma anfängt, neugierig Fragen einwerfen - so als gebe es nichts spannenderes als Betriebsräte und Zeitarbeitskonten bei ZAFs. Auch der Job im Vermittlungsvorschlag (den es in den Regel überhaupt nicht gibt) ist so interessant, dass ihr immer wieder darauf zurückkommt.

Bewerberpools:

Personaler bei ZAF 's sind geschult, euch Druck/Schuldgefühle zu machen. So wird z. B. erst am Ende des Gesprächs gesagt, dass man euch in den Bewerberpool packen möchte, mit Sätzen wir:
"Wenn Sie dem nicht einwilligen, war das ganze Gespräch umsonst"
"Das melde ich Ihrem SB "
"Wollen Sie denn überhaupt arbeiten?"

Überlegt euch im Vornhinein, wie ihr dem begegnet. Kein schüchterner Mensch wird es schaffen, jetzt mit dem Personaler eine Grundsatz-Diskussion über Datenschutz im Vorstellungsgespräch zu führen. Merkt euch, dass ihr nicht in den Bewerberpool müsst! Gut ist immer:

Entschuldigen, aber hart bleiben:
"Das tut mir Leid, aber..."
"Entschuldigen Sie die Zeit, die ich in Anspruch genommen habe, aber ich habe noch so viele Bewerbungen laufen...."

Den anderen sich erklären lassen:

"Was genau möchten Sie meinem SB melden?"
"Warum glauben Sie das?"
"Wie meinen Sie das?

Fazit:

1. Bleibt freundlich. Immer.
2. Seid gut informiert. Nur ein Zettel mit Fragen reicht nicht.
3. Sobald ihr informiert seid, übt, wie ihr das am besten rüberbringt, ohne einen komplett angenervten Personaler zu riskieren.
 
Keine Angst vor Nichtausfüllen des Bewerber-Bogens: S 107 AS 1034/12 ER
Für die nicht so such-geübten wäre die Angabe des Gerichts und des Datums noch nett.

Eine Masche die ich hier auch schon mehrfach gelesen habe, ist die des impliziten Unterstellens, dass man "nicht wolle". Z.B. wenn man keine Telefonnummer angibt
Wer etwas frech sein möchte:
"Ich will nicht 24h am Tag per Handy erreichbar sein, wenn ich nur 7 h bezahlt bekomme."
Oder:
"Wenn ich 24h am Tag per Handy erreichbar sein soll, möchte ich auch 24 h bezahlt haben."

Unzulässig sind:

- Schwangerschaft
Ausnahme: Die Frage ist zulässig, wenn man im Job mit Stoffen zu tun hat welche das Ungeborene schädigen könnten. Dürfte vor allem Laborjobs und Jobs im chemischen Bereich betreffen.

Auch beim Familienstand einfach im Ungewissen lassen.
Wobei der das im Falle einer Einstellung sowieso erfahren würde, ich sag nur "Steuerklasse" ...

Den anderen sich erklären lassen:

"Was genau möchten Sie meinem SB melden?"
"Warum glauben Sie das?"
"Wie meinen Sie das?
"Wie verträgt sich das mit § 4 BDSG ?"
Etwas frecher:
"Kennen Sie den § 43 BDSG ?"
Noch frecher (entsprechend vorsichtig anzuwenden):
"Kennen Sie den § 202d StGB ?"
 
Ausnahme: Die Frage ist zulässig, wenn man im Job mit Stoffen zu tun hat welche das Ungeborene schädigen könnten. Dürfte vor allem Laborjobs und Jobs im chemischen Bereich betreffen.

Da dem VG ja meist eine bestimmte Stelle "zugrundeliegt" läßt sich das ja meist vorher ersehen ob frau da antworten muß.
 
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