Es kommt drauf an wie man die Datenschutzklausel formuliert.
Deren Inneres ist ebenso wie deren Äußeres anzupassen so das es zweckmäßig ist aber eben nicht einer Negativbewerbung gleichkommt.
Meine schaut so aus das ich "bei Nichtberücksichtigung für die angebotene Stelle" eben die Speicherung, Weitergabe und sonstige Datenerhebung ablehne und die Löschung meiner Daten fordere, das ist nach meinem Kenntnisstand auch das Recht jedes Bürgers.
Allein das macht schon klar das bei laufendem Bewerbungsprozess die notwendige Datenverarbeitung eigentlich noch erlaubt ist, wenn die
ZAF das anderes auslegen sollte ist es ihr Problem den für deren Dummheit kann ich nichts.
Auch folge ich deinen Argumenten nicht:
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ZAF fragt nach Aufnahme in den Pool???
Klares nein, wenn du dich da bewirbst bist du schon im Pool wenn du nicht gleich explizit dieser Aufnahme widersprichst. Da ist nix mit "ihrer persönlichen Zustimmung vorausgesetzt", genug ZAFs sind dreist genug im Kleingedruckten so etwas zu schreiben wie "Mit ihrer Bewerbung stimmen sie der Aufnahme in den Bewerberpool und der Verarbeitung ihrer Daten zu.", das wird gerne mal auf Online Bewerbungsportalen gemacht. ZAFs sind wie JCs und machen alles was nicht explizit verboten ist und selbst daran halten sich nciht alle weil manche meien Gesetze gelten immer nur für die anderen
- Die Aufnahme der Daten in eine Datenbank sei notwendig sei um die Stelle überhaupt anbieten zu können?
Falls solche Defizite der Internen Struktur einer
ZAF vorliegen ist es deren Sache diese abzuschaffen, jeder **** kann mal eben abgleichen ob der Bewerber für die Arbeitsstelle in Frage kommt oder nicht, und dafür braucht es keine Datenbank, besonders wenn sich explizit auf eine bestimmte Arbeitsstelle beworben wurde.
Nun wie Eingangs geschrieben ist die Datenschutzklausel anzupassen, es ist klar das eine Formulierung die es praktisch verbietet die Bewerbung bei Todesstrafe überhaupt zu verwenden, als Negativbewerbung ausgelegt wird. Von daher kann man auch nicht generell davon abraten eine Datenschutzklausel zu verwenden, im Gegenteil denn wenn die nicht drin ist macht die
ZAF was sie will mit euren Daten. Wer sich sicher sein will soll doch seine Klausel eben mit einem Anwalt besprechen.
Abschließend kann man ja mal Fragen wer schon mal wegen einer
ordnungsgemäßen Datenschutzklausel Ärger bekommen hat, ich kenne keinen bei dem das nicht spätestens beim
SG /
LSG vom Tisch gewesen ist und dafür gibt es auch Beispiele auf dem Board, zum Beispiel hier:
https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/anhoerung-wegen-datenschutz-bewerbung-85431/index7.html Das die JCs gerne mal jeden Quatsch aufnehmen um eine Sanktion zu rechtfertigen ist klar, aber da darf man sich nicht einfach die eigenen Grundrechte von diesen Leuten absprechen lassen.
Man MUSS sich wehren!