Hallo,
ähm - ist das nicht bundeseinheitlich geregegelt bzw. gibt es unterschiedliche Beträge für Bewerbungskosten von ALG I- und ALG II-Beziehern? Wir bekommen von der Agentur für Arbeit nämlich nur 3,00 € pro Bewerbung - ist irgendwie ungerecht, Briefmarken, Mappen etc. kosten doch überall gleich viel...
Hier kurz meine Tipps für Bewerbungen bei einer ZAF:
Ich bewerbe mich per Email mit kurzem Anschreiben und Lebenslauf, wie schon hier im Thread beschrieben. Ohne Telefonnummern und Email-Adresse.
Dazu benutze ich aber immer eine Einmal-Email.
Bei den meisten Email-Konten kann man sich bis zu 10 Email-Adressen oder auch mehr zulegen.
Das PDF (Anschreiben,Lebenslauf) welches ich als Anhang mitsende wird verschlüsselt, so dass es nur am PC gelesen werden kann. Das reicht ja schließlich. Speichern, drucken, ändern, formatieren usw. sind nicht möglich. Kann man natürlich auch umgehen, aber das macht einigen Aufwand.
Das PDF wird auch zum Öffnen mit Passwort verschlüsselt.
Dann sende ich die Email mit dem PDF als Anhang. Das Passwort zum Öffnen dann in einer 2. Email, möglichst erst später, damit zwischenzeitlich schon andere Emails bei der ZAF eingegangen sind.
Nachdem beides verschickt ist, lösche ich die Email-Adresse sofort.
Für die ZAF bin ich also nicht mehr per Email erreichbar, allerdings habe ich die Email als Nachweis meiner Bewerbung in der Hand.
Bei einem 55 Cent Brief habe ich keinen Nachweis. Wenn es dann ganz blöd läuft, kann einfach behauptet werden, man hat sich nie beworben.
Ein ALG1 Empfänger bekommt ja auch mehr ...wenn nicht hat er Anspruch auf aufstockung .Hallo,
ähm - ist das nicht bundeseinheitlich geregegelt bzw. gibt es unterschiedliche Beträge für Bewerbungskosten von ALG I- und ALG II-Beziehern? Wir bekommen von der Agentur für Arbeit nämlich nur 3,00 € pro Bewerbung - ist irgendwie ungerecht, Briefmarken, Mappen etc. kosten doch überall gleich viel...
habe gerade auch eine Stelleninformation bekommen bei einer Personaldienstlleistungs GmbH.
Die wollen wahnsinnige 12 €-13€ /std als Programmierer zahlen.:icon_kotz:
Wie sieht es aus, wenn ich im Anschreiben meine Gehaltsvorstellung von 45.000 € reinschreibe?
Wenn das eine übliche Gehaltsforderung in diesem Bereich ist und du die Kenntnisse vorweisen kannst, dann ist daran nichts verwerfliches. Insb. wenn du entsprechend Berufserfahrung hast wird man dir das nicht als eine Negativbewerbung auslegen können. Das wäre im Puncto Gehaltsforderung erst der Fall, wenn sie "übertrieben hoch" wären.habe gerade auch eine Stelleninformation bekommen bei einer Personaldienstlleistungs GmbH.
Die wollen wahnsinnige 12 €-13€ /std als Programmierer zahlen.:icon_kotz:
Wie sieht es aus, wenn ich im Anschreiben meine Gehaltsvorstellung von 45.000 € reinschreibe?
Nein nein Der Anrufer hört nur Teilnehmer ist zur Zeit nicht erreichbar. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Also völlig legitim wie ich finde.
Aber mann kann sich doch auch mal beim tippen der telefonnummer vertippen
bei einem abgebrochenen Studium, und 2 abgeschlossenen Ausbildungen zum Informatiker+3D-Assistent sind 40.000 wirklich nicht zuviel.Wenn das eine übliche Gehaltsforderung in diesem Bereich ist und du die Kenntnisse vorweisen kannst, dann ist daran nichts verwerfliches. Insb. wenn du entsprechend Berufserfahrung hast wird man dir das nicht als eine Negativbewerbung auslegen können. Das wäre im Puncto Gehaltsforderung erst der Fall, wenn sie "übertrieben hoch" wären.
Ich kenne mich in diesem Berufsbereich und seinen Gehaltsforderungen nicht aus. Man soll aber ruhig das fordern, was einem aufgrund seiner Kenntnisse und Bildung zusteht. Dafür gibt es ja sicherlich Tarife oder? (damit meine ich nicht die Sklavenhalter-Tariftabelle).bei einem abgebrochenen Studium, und 2 abgeschlossenen Ausbildungen zum Informatiker+3D-Assistent sind 40.000 wirklich nicht zuviel.
Vor 7 Jahren hatte ich bereits bei einer Unternehmensberatung 2800€ verdient.
bei einem abgebrochenen Studium, und 2 abgeschlossenen Ausbildungen zum Informatiker+3D-Assistent sind 40.000 wirklich nicht zuviel.
Vor 7 Jahren hatte ich bereits bei einer Unternehmensberatung 2800€ verdient.
Hallo kann mir jemand helfen, und zwar suche ich den thread wo es um ein münchner sozialgericht handel das die sanktionen bestätigte weil der bewerber der weitergabe seiner daten bei zaf widersprochen hatte, ich such seit 10 minuten und finde nix
Quelle: Thread von 2006 aus Beitrag Nr 6Sind Sie vorbestraft ? Leider ja, ich heiße nicht Ackermann
Sind Sie gesund ? Nicht ganz, kann aber die Aufgaben in vollem Umfang erledigen, wie sie an meinen Attesten sehen können.
Besitzen Sie einen Führerschein ? Ab dem xx.xx.xxxx wieder - Klasssen ? - solange ist er noch gesperrt.
Du hast die Informationen ja garantiert gesagt, damit sich der Arbeitgeber ein umfassendes Bild machen kann, denn nur "Ja-Nein-Nein" wäre zu pauschal. ...
Muss man denn im Anschreiben an die ZAF darauf hinweisen, dass man einen Vermittlungsvorschlag bekommen hat?
Das erschließt sich mir beim Durchlesen des Themas nicht so ganz.
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In meinen Pflichtbewerbungen geb ich schon lange nicht mehr, Telefonnummer
und Mail an, wenn es um ZAF geht.
Es scheint wohl jetzt Mode zu sein, dass die ZAF in einer Einladung
Mail und Telefonnummer fordert.
Auch soll ich noch ein Foto mitbringen
Dabei kann man bei ZAF schon wieder nach ein paar Wochen
oder Tagen wieder gefeuert sein, wenn es keine Aufträge gibt.
Sihe Anhang
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