Hallo sany822,
also mein Einwand mit dem § 136 SGB III war ja eigentlich der, daß wenn ihn die AfA nun als § 145 SGB III abgelehnt hat bzw. ablehnen will, er dann ja auf jedenfall (weil wenn ich das richtig im Kopf hab - er ja Arbeitslos (gekündigt) ist) als regulärer Arbeitsloser einen Anspruch auf seine Versicherungsleistung aus dem SGB III hat.
Natürlich wäre es von Vorteil wenn er nach § 145 SGB III behandelt würde, eben weil er ja von der KK ausgesteuert wurde.
Aber wir kennen hier ja inzwischen den Kampf mit der AfA um den § 145 SGB III.
Wie schon von
Machts Sinn angeregt, sollte man auch weiterhin versuchen nach § 145 SGB III eingestuft zu werden, daß aber hängt eben erheblich von der Begutachtung des äD-Gutachters ab.
Wenn er bereits aus der Reha (trotz Aussteuerung bei der KK) zwar für seinen Beruf als nicht Leistungsfähig eingestuft wurde, aber eben leider nicht für den allgemeinen Arbeitsmarkt, dann sieht es leider eher schlecht aus.
Ob für deinen Mann jetzt eine LTA wirklich der richtige Weg wäre, (erst ist ja 47) kann ich leider nicht beurteilen, aber ich persönlich halte von LTA nicht gerade viel. Warum kann ich auch sagen, denn mit LTA wird die volle Verantwortung auf den betroffenen abgeschoben, heißt eben, man bekommt zwar diverse Leistungen aber muß sich dennoch selbst um eine passende Maßnahme oder Job mit einem wohlmöglichen Arbeitgeber selbst kümmern.
Nicht viel anders war das bereits 2000 bei mir als meine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig von der LVA abgebrochen wurde. Erst auf meine Klage hin wurde die DRV in ihre Schranken verwiesen, als das mir ein wütender Richter die BU-Rente per Urteil zusprach und dann im folgenden LSG-Verfahren die Richter die LVA verdonnerten mir binnen 6 Monaten nochmals ein Umschulungsangebot zu unterbreiten als auch das ich einen Minijob neben meiner BU-Rente jederzeit nachgehen darf. Nun ja 2000 sa die Rechtslage noch etwas anders aus als heute.
Und mal ehrlich unter uns, welcher Arbeitgeber nimmt jetzt heute noch jemanden, der bereits so krank ist das er seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Für einen anderen Beruf fehlt im ja leider meist die notwendige Ausbildung und selbst wenn er die noch bekäme (will man ja angeblich nicht gewähren), stünde er dann leider einem Arbeitsmarkt gegenüber der doch heute nur nach nach billigen aber immerhin top ausgebildeten Arbeitskräften ausschau hält, leider.
Meine Erfahrung seit 2013 ist das es meistens nur die ZAF´s sind die sofort einstellen wollen, aber eben am liebsten mit Schichtbetrieb, Wochenendarbeit, Überstünden und vor allem ohne SchwerB. Die Krönung ist da dann auch noch nach Möglichkeit die ständige Rufbereitschaft (kommen wenn der Arbeitgeber ruft) die man psychisch Kranken schon gar nicht mehr zumuten kann.
Hier wäre es ggf. fraglich ob ihm beruflich nicht die Möglichkeit eines Aufstieges gegeben wäre, damit er aus der körperlich wie psychisch anstrengenden Tätigkeit als Altenpfleger heraus käme, denn was die so alles leisten müssen hab ich ja bei meiner Mama im Pflegeheim Tag täglich selbst erleben können.
Immerhin hätte er ja noch mindestens 20 Berufsjahre vor sich, da finde ich es schon unverschämt ihm keine adequate Perspektive zu bieten.
Hier müßten wir mal genauer schauen, wie denn das Reha-Abschlussergebnis so von den Ärzten für ihn langfristig eingeschätzt wird.
Für mich ist das mit den Umschulungs/Fortbildungsmaßnahmen so ein Witz, denn wir sollen ja immer länger arbeiten aber die Leistungsträger (DRV/AfA) selbst wollen die Altersgrenzen für solche Maßnahmen natürlich nicht entsprechend erhöhen.
Als erstes würde ich jetzt auf jedenfall mal wenn der Bescheid seitens der AfA vorliegt, schauen ob da nicht ein Widerspruch sinnvoll ist. Dafür aber müssen wir erst den Bescheid hier vorliegen haben, denn noch ist es ja nur gerede eines SB und das ist bekanntlich ja Schall und Rauch.
Wir haben überlegt ob er seine Krankschreibung beendet & sich dem Arbeitsamt zur Verfügung steht.
Nun ja, daß müßt ihr schon selbst entscheiden, denn wir kennen ja nicht den Gesundheitszustand deines Mannes.
Ich selbst würde dazu allerdings eher mal nicht neigen, denn wenn er nicht wieder voll genesen ist kann er doch auch keine 100% Leistung erbringen was ja kontraproduktiv ist. Im übrigen sieht die DRV dann auch, daß der behandelnde Arzt die Sache anders beurteilt als die Reha. Für die AfA ist die AU eh uninteressant, denn sollte man ihm doch nach § 145 SGB III einstufen bringt ihm die AU dort eh nichts, weil diese wegen der Aussteuerung eh nicht berücksichtigt würde.
Der Vermittlung muß dich dein Mann so oder so eh zur Verfügung stellen, denn ohne das fiktive Restleistungsvermögen gäbe es ja bei der AfA kein ALG-I. Die AU-Bescheinigung wäre dann also nur für die Akten der KK (auch als AU-Nachweis für die DRV) und seine, weil einen Arbeitgeber hat er ja aktuell nicht.
Wenn auch er sich jetzt übergangsweise beim JC meldet (eben weil die AfA nicht zahlen will), dann allerdings wäre er aus den Vermittlungsbemühungen mit einer AU natürlich vorläufig mal raus, was ihm ggf. ein wenig Ruhe bringen könnte.
Grüße saurbier