Hallo in die Runde,
hab da mal eine Frage ... Ich beziehe ALG II und das schon seit einiger Zeit (Bedarfsgemeinschaft mit Frau und zwei Kinder). Ich war im November 2018 zur Reha und wurde mit dem Ergebnis "Arbeits- u. Leistungsunfähig" entlassen. Hab mir bei meinem Hausarzt, auf Grund des Entlassungsberichts, ein ärztliches Attest (10.- €) über meine Arbeitsunfähigkeit ausstellen lassen. Keine AU. Nun schrieb mir meine SB zurück, dass ein Attest eine AU nicht ersetzt.
Nun meine Frage ... Da ich den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe, müsste ich nicht Grundsicherung vom Sozialamt bekommen bzw. beantragen ? Und auf welche Rechtsgrundlage wird das ärztliche Attest nicht anerkannt (steht drinnen, dass ich Arbeits- u. Leistungsunfähig bin) bzw. erkennt meine SB das Attest nicht an ?
Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde gestellt und ist in Bearbeitung. Wird aber vermutlich nicht bewilligt, da mir entsprechende Zeiten in den letzten fünf Jahre fehlen.
Bitte um nachvollziehbare Antworten ...
hab da mal eine Frage ... Ich beziehe ALG II und das schon seit einiger Zeit (Bedarfsgemeinschaft mit Frau und zwei Kinder). Ich war im November 2018 zur Reha und wurde mit dem Ergebnis "Arbeits- u. Leistungsunfähig" entlassen. Hab mir bei meinem Hausarzt, auf Grund des Entlassungsberichts, ein ärztliches Attest (10.- €) über meine Arbeitsunfähigkeit ausstellen lassen. Keine AU. Nun schrieb mir meine SB zurück, dass ein Attest eine AU nicht ersetzt.
Nun meine Frage ... Da ich den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe, müsste ich nicht Grundsicherung vom Sozialamt bekommen bzw. beantragen ? Und auf welche Rechtsgrundlage wird das ärztliche Attest nicht anerkannt (steht drinnen, dass ich Arbeits- u. Leistungsunfähig bin) bzw. erkennt meine SB das Attest nicht an ?
Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde gestellt und ist in Bearbeitung. Wird aber vermutlich nicht bewilligt, da mir entsprechende Zeiten in den letzten fünf Jahre fehlen.
Bitte um nachvollziehbare Antworten ...