Darlehnsvertrag für die Kaution müssen wer alles unterschreiben?

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Hanzsolo

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Hallo ihr lieben,
war beim JC in Meckenheim, wo ich am 01.05.2014 offizel mein Geld bekomme.
Da ich nicht alle Unterlagen parat hatte, habe ich ein Termin bekommen, wo auch meine Frau kommen muss, da wir beide den Darlehnsvertrag für die Mietkaution unterschreiben müssen.
Habe mal im Forum gelesen, dass nur einer den Unterschreiben muss. Fande das schon komisch, dass meine Ehefrau jetzt extra deswegen mitkommen muss, nur um dieses Schreiben zu unterzeichnen.
Ich erinnere mich noch, dass ich damals in Bonn den Darlehnsvertrag für die Kaution nur ich unterschrieben habe, dieses habe ich auch der SB in Meckenheim gesagt, doch die meinte zu mir, dass sich das geändert hat und jetzt müssen beide unterschreiben.
Stimmt das wirklich ?
 
Hallo ihr lieben,
war beim JC in Meckenheim, wo ich am 01.05.2014 offizel mein Geld bekomme.
Da ich nicht alle Unterlagen parat hatte, habe ich ein Termin bekommen, wo auch meine Frau kommen muss, da wir beide den Darlehnsvertrag für die Mietkaution unterschreiben müssen.
Habe mal im Forum gelesen, dass nur einer den Unterschreiben muss. Fande das schon komisch, dass meine Ehefrau jetzt extra deswegen mitkommen muss, nur um dieses Schreiben zu unterzeichnen.
Ich erinnere mich noch, dass ich damals in Bonn den Darlehnsvertrag für die Kaution nur ich unterschrieben habe, dieses habe ich auch der SB in Meckenheim gesagt, doch die meinte zu mir, dass sich das geändert hat und jetzt müssen beide unterschreiben.
Stimmt das wirklich ?
Kommt erst mal darauf an, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.
Wenn beide, kann jeweils 10 % vom Regelsatz verrechnet werden.
Entscheidend ist, dass die Rückzahlung nur von den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft verlangt werden kann, die auch Darlehnsnehmer sind, d.h. wer mit dem Jobcenter einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat. Darlehensnehmer kann grundsätzlich ein einzelnes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft oder auch eine Personenmehrheit der Bedarfsgemeinschaft – z.B. Mann und Frau gemeinsam – sein (§ 42a Abs. 1 S. 2 SGB II).

Für die Frage, wer den Darlehensvertrag mit dem Jobcenter abschließen muss, kommt es also darauf an, wer im Verhältnis zum Vermieter zur Kautionszahlung verpflichtet ist. Dies ist/sind das/die Mitglied/er der Bedarfsgemeinschaft, der/die den Mietvertrag unterschrieben haben.
 
Ich und meine Frau mussten den Mietvertrag unterschreiben, also müssen wir beide den Darlehensvertrag unterschreiben. Richtig?!
 
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