fitzefatze
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Ich bin selbständiger Aufstocker und erhalte von meiner Bank kleine kurzfristige Kredite (1.000,- bis max. 5.000,-) um meine Liqudität zu sichern. Als ich das erste Mal ein Darlehen aufgenommen habe wurde von der ARGE direkt der Versuch unternommen das Geld als Einkommen anzurechen und die Zinz- und Tilung nicht anzuerkennen, da die Ausgaben nicht notwendig war. Ich habe in der Anhörung daraufhin auf die Rechtslage aufmerksam gemacht.
"Ein Darlehen stellt unabhängig davon, ob es als "privates" oder "betriebliches" Darlehen gewährt wird, ein einkommensneutrales Rechtsgeschäft dar (a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. November 2010 - L 19 AS 1754/10 B ER -, Juris Rn. 13; Geiger in: LPK-SGB II, 4. Auflage 2011, § 11, Rn. 52) und ist nicht als Betriebseinnahme und damit nicht als Einkommen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berücksichtigen (vgl. zum Darlehen die Grundsatzentscheidung des BSG vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -)."
Das findet sich ja auch im § 11.30a Betriebliche Darlehen wieder.
Nun habe ich erneut Ärger mit einem Darlehen. Die ARGE will erneut das Darlehen als Einkommen anrechnen (3.000,- mit einer Laufzeit von 6 Monaten) und will insgesamt 1.800,- Regelleistung zurückfordern. Begründen tun Sie dies damit, das Sie die zukünftige Tilgung anerkennen wollen. Was aberwitzig ist da die Darelehen immer als Liquiditätsreserve gelten und ich diese nur dann benötige wenn ich größere Aufträge vorfinanzieren muss. Das ist zur Zeit nicht der Fall. Irre ist doch aber das die ARGE die Tilgung schriftlich anerkennt ohne die Investition zu kennen. Zudem spielt es doch keine Rolle ob die Zins- und Tilgung anerkannt wird weil das Darlehen selbst doch nie als Einnahme gewertet werden kann und darf ?!
Ich hätte gerne gewusst ob ich irgendwas übersehe oder ob sich die Gesetze geändert haben?
Ein Darlehen wird doch immer noch rechtlich neutral behandelt und kann nicht als Einnahme gerwertet werden!?
"Ein Darlehen stellt unabhängig davon, ob es als "privates" oder "betriebliches" Darlehen gewährt wird, ein einkommensneutrales Rechtsgeschäft dar (a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. November 2010 - L 19 AS 1754/10 B ER -, Juris Rn. 13; Geiger in: LPK-SGB II, 4. Auflage 2011, § 11, Rn. 52) und ist nicht als Betriebseinnahme und damit nicht als Einkommen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berücksichtigen (vgl. zum Darlehen die Grundsatzentscheidung des BSG vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 46/09 R -)."
Das findet sich ja auch im § 11.30a Betriebliche Darlehen wieder.
Nun habe ich erneut Ärger mit einem Darlehen. Die ARGE will erneut das Darlehen als Einkommen anrechnen (3.000,- mit einer Laufzeit von 6 Monaten) und will insgesamt 1.800,- Regelleistung zurückfordern. Begründen tun Sie dies damit, das Sie die zukünftige Tilgung anerkennen wollen. Was aberwitzig ist da die Darelehen immer als Liquiditätsreserve gelten und ich diese nur dann benötige wenn ich größere Aufträge vorfinanzieren muss. Das ist zur Zeit nicht der Fall. Irre ist doch aber das die ARGE die Tilgung schriftlich anerkennt ohne die Investition zu kennen. Zudem spielt es doch keine Rolle ob die Zins- und Tilgung anerkannt wird weil das Darlehen selbst doch nie als Einnahme gewertet werden kann und darf ?!
Ich hätte gerne gewusst ob ich irgendwas übersehe oder ob sich die Gesetze geändert haben?
Ein Darlehen wird doch immer noch rechtlich neutral behandelt und kann nicht als Einnahme gerwertet werden!?