Hallo,
ich habe ALG 1 und ALG 2 bezogen. Nun habe ich am 11.02.2013 eine Beschäftigung aufgenommen. Ich bekomme den Lohn immer zum 15. des Folgemonats.
Mein ALG 2 betrug 297 Euro. Es wird mir zum 01. März noch einmal in vollständiger Höhe als Darlehen gewährt. Ab 01. April muss ich es in Raten 38 Euro monatlich zurückzahlen.
Nun habe ich ja keinen vollen Monat als Beschäftigung und bekomme ja auch noch keine vollen Lohn, da ich erst am 11.02.2013 angefangen habe. Das JC meint, ich solle die Lohnabrechnung am 15. März hereinreichen.
Wenn ich keinen vollen Lohn bekomme, werden ca. 500 Euro Lohn sein, steht mir dann nicht ein Teil der Regelleistung von den 297 Euro zu?
Evi
ich habe ALG 1 und ALG 2 bezogen. Nun habe ich am 11.02.2013 eine Beschäftigung aufgenommen. Ich bekomme den Lohn immer zum 15. des Folgemonats.
Mein ALG 2 betrug 297 Euro. Es wird mir zum 01. März noch einmal in vollständiger Höhe als Darlehen gewährt. Ab 01. April muss ich es in Raten 38 Euro monatlich zurückzahlen.
Nun habe ich ja keinen vollen Monat als Beschäftigung und bekomme ja auch noch keine vollen Lohn, da ich erst am 11.02.2013 angefangen habe. Das JC meint, ich solle die Lohnabrechnung am 15. März hereinreichen.
Wenn ich keinen vollen Lohn bekomme, werden ca. 500 Euro Lohn sein, steht mir dann nicht ein Teil der Regelleistung von den 297 Euro zu?
Evi