G
Gelöschtes Mitglied 28373
Gast
Hallo allerseits,
ich habe eine Frage für eine Familie, der ich gerade versuche zu helfen und bei der sehr viel schief gelaufen ist. Bitte entschuldigt also, wenn ich nicht alle Fakten perfekt zusammentragen kann und auch nicht auf alle Fragen eine Antwort habe. Ich bemühe mich selbst, da durchzusteigen, aber es ist kompliziert... Ihr kennt das ja.
Die derzeitige Situation ist wie folgt:
Zwei BGs leben zusammen in einer Wohnung, die jeweiligen BG -Vorstände stehen gemeinsam im Mietvertrag:
BG 1: Alleinerziehende Mutter mit minderjährigem Kind
BG 2: Ü25-Tochter bzw. Schwester der obigen BG -Mitglieder
In 2016 gab es eine fristlose Kündigung der Wohnung, weil durch ziemlich hohe BK-Nachzahlungen enorme Schulden aufgelaufen waren (mit enorm meine ich hier Nachzahlungen in 2015 und 2016 einmal von über 1000€ und einmal von 600€, was ich echt heftig finde).
BG 1 hat ihren Anteil daran bezahlt, bei BG 2 gab es Probleme, d.h. die Schulden stammen im Prinzip nur von BG 2.
Es gab 2016 eine Klage gegen das Jobcenter, die (wenn ich es richtig verstanden habe, diese Unterlagen habe ich noch nicht selbst einsehen können) darin endete, dass das Jobcenter die Schulden von BG 2 darlehensweise hatte übernehmen sollen.
Das ist nie geschehen.
Mit dem Vermieter gab es auf die fristlose Kündigung hin eine Ratenzahlungsvereinbarung, die nicht eingehalten wurde. Obendrein wurde der Weiterbewilligungsantrag von BG 2 verschlampt, weswegen nun auch der Mietanteil vom September (und auch für den kommenden Oktober, sobald der fällig sein wird) für BG 2 nicht gezahlt wurde.
Nun hat der Vermieter eine Frist bis zum 11.10.2017 gesetzt, um die gesamten Schulden zu begleichen, da er ansonsten die Räumungsklage einreichen wird.
Besonderes Schmankerl am Rande: BG 2 wird noch im Oktober aus- und zum baldigen Ehemann ziehen, damit wäre dann die Wohnung für BG 1 sowieso zu groß... Über diese Änderung sind aber weder Vermieter noch Jobcenter bisher informiert...
Ich habe nicht vor, dieses Schlamassel selbst aufzuräumen, das schaffe ich nicht. Da muss ein Anwalt ran (oder jemand, der gesundheitlich fitter ist als ich... Freiwillige?
).
Aber wichtig ist nun natürlich, dass die Mietschulden erstmal darlehensweise übernommen werden, damit BG 1 die Wohnung erstmal behalten und in Ruhe nach einer kleineren Bleibe suchen kann.
Die Frage ist nur: Wie beantragen zwei BGs zusammen ein Darlehen für die Mietschulden? Die Schulden sind ja nur durch "Verschulden" von BG 2 aufgelaufen (wobei Verschulden hier natürlich relativ ist, das Jobcenter hat Mist gebaut, aber BG 2 hat sich auch nicht genug gekümmert), aber BG 1 ist die eigentlich leidtragende BG - und dem Vermieter ist es ohnehin egal, weil beide BGs im Mietvertrag stehen und für ihn somit auch BG 1 dran ist.
Ich versuche aktuell vor allem, BG 1 zu helfen, aber sowohl BG 2 als auch die Unterlagen von BG 2 stehen zur Verfügung. Ich kann also für beide BGs alles schreiben, aber ich habe schlicht keine Ahnung, wie das gehen soll.
Wie dann der Ablauf ist (bei Ablehnung auf sofortigen schriftlichen Bescheid bestehen, ab zum Sozialgericht für eine EA usw) weiß ich. Aber wie man das bei zwei BGs in einem Mietvertrag sortiert.... Ein Antrag für beide? Aber wer muss dann das Darlehen zurückzahlen? Getrennte Anträge jeweils über die Hälfte? Nur für BG 2, weil die ja "schuld" ist? Nur für BG 1, weil die ja eben nicht "schuld" ist und wohnen bleiben will?
Ich hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt, damit wir den Antrag möglichst am Montag auf den Weg bringen können.
ich habe eine Frage für eine Familie, der ich gerade versuche zu helfen und bei der sehr viel schief gelaufen ist. Bitte entschuldigt also, wenn ich nicht alle Fakten perfekt zusammentragen kann und auch nicht auf alle Fragen eine Antwort habe. Ich bemühe mich selbst, da durchzusteigen, aber es ist kompliziert... Ihr kennt das ja.
Die derzeitige Situation ist wie folgt:
Zwei BGs leben zusammen in einer Wohnung, die jeweiligen BG -Vorstände stehen gemeinsam im Mietvertrag:
BG 1: Alleinerziehende Mutter mit minderjährigem Kind
BG 2: Ü25-Tochter bzw. Schwester der obigen BG -Mitglieder
In 2016 gab es eine fristlose Kündigung der Wohnung, weil durch ziemlich hohe BK-Nachzahlungen enorme Schulden aufgelaufen waren (mit enorm meine ich hier Nachzahlungen in 2015 und 2016 einmal von über 1000€ und einmal von 600€, was ich echt heftig finde).
BG 1 hat ihren Anteil daran bezahlt, bei BG 2 gab es Probleme, d.h. die Schulden stammen im Prinzip nur von BG 2.
Es gab 2016 eine Klage gegen das Jobcenter, die (wenn ich es richtig verstanden habe, diese Unterlagen habe ich noch nicht selbst einsehen können) darin endete, dass das Jobcenter die Schulden von BG 2 darlehensweise hatte übernehmen sollen.
Das ist nie geschehen.
Mit dem Vermieter gab es auf die fristlose Kündigung hin eine Ratenzahlungsvereinbarung, die nicht eingehalten wurde. Obendrein wurde der Weiterbewilligungsantrag von BG 2 verschlampt, weswegen nun auch der Mietanteil vom September (und auch für den kommenden Oktober, sobald der fällig sein wird) für BG 2 nicht gezahlt wurde.
Nun hat der Vermieter eine Frist bis zum 11.10.2017 gesetzt, um die gesamten Schulden zu begleichen, da er ansonsten die Räumungsklage einreichen wird.
Besonderes Schmankerl am Rande: BG 2 wird noch im Oktober aus- und zum baldigen Ehemann ziehen, damit wäre dann die Wohnung für BG 1 sowieso zu groß... Über diese Änderung sind aber weder Vermieter noch Jobcenter bisher informiert...
Ich habe nicht vor, dieses Schlamassel selbst aufzuräumen, das schaffe ich nicht. Da muss ein Anwalt ran (oder jemand, der gesundheitlich fitter ist als ich... Freiwillige?

Aber wichtig ist nun natürlich, dass die Mietschulden erstmal darlehensweise übernommen werden, damit BG 1 die Wohnung erstmal behalten und in Ruhe nach einer kleineren Bleibe suchen kann.
Die Frage ist nur: Wie beantragen zwei BGs zusammen ein Darlehen für die Mietschulden? Die Schulden sind ja nur durch "Verschulden" von BG 2 aufgelaufen (wobei Verschulden hier natürlich relativ ist, das Jobcenter hat Mist gebaut, aber BG 2 hat sich auch nicht genug gekümmert), aber BG 1 ist die eigentlich leidtragende BG - und dem Vermieter ist es ohnehin egal, weil beide BGs im Mietvertrag stehen und für ihn somit auch BG 1 dran ist.
Ich versuche aktuell vor allem, BG 1 zu helfen, aber sowohl BG 2 als auch die Unterlagen von BG 2 stehen zur Verfügung. Ich kann also für beide BGs alles schreiben, aber ich habe schlicht keine Ahnung, wie das gehen soll.
Wie dann der Ablauf ist (bei Ablehnung auf sofortigen schriftlichen Bescheid bestehen, ab zum Sozialgericht für eine EA usw) weiß ich. Aber wie man das bei zwei BGs in einem Mietvertrag sortiert.... Ein Antrag für beide? Aber wer muss dann das Darlehen zurückzahlen? Getrennte Anträge jeweils über die Hälfte? Nur für BG 2, weil die ja "schuld" ist? Nur für BG 1, weil die ja eben nicht "schuld" ist und wohnen bleiben will?
Ich hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt, damit wir den Antrag möglichst am Montag auf den Weg bringen können.