Darlehen für Mietrückstände bei zwei BGs in einem Mietvertrag

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G

Gelöschtes Mitglied 28373

Gast
Hallo allerseits,

ich habe eine Frage für eine Familie, der ich gerade versuche zu helfen und bei der sehr viel schief gelaufen ist. Bitte entschuldigt also, wenn ich nicht alle Fakten perfekt zusammentragen kann und auch nicht auf alle Fragen eine Antwort habe. Ich bemühe mich selbst, da durchzusteigen, aber es ist kompliziert... Ihr kennt das ja.

Die derzeitige Situation ist wie folgt:

Zwei BGs leben zusammen in einer Wohnung, die jeweiligen BG -Vorstände stehen gemeinsam im Mietvertrag:
BG 1: Alleinerziehende Mutter mit minderjährigem Kind
BG 2: Ü25-Tochter bzw. Schwester der obigen BG -Mitglieder

In 2016 gab es eine fristlose Kündigung der Wohnung, weil durch ziemlich hohe BK-Nachzahlungen enorme Schulden aufgelaufen waren (mit enorm meine ich hier Nachzahlungen in 2015 und 2016 einmal von über 1000€ und einmal von 600€, was ich echt heftig finde).
BG 1 hat ihren Anteil daran bezahlt, bei BG 2 gab es Probleme, d.h. die Schulden stammen im Prinzip nur von BG 2.
Es gab 2016 eine Klage gegen das Jobcenter, die (wenn ich es richtig verstanden habe, diese Unterlagen habe ich noch nicht selbst einsehen können) darin endete, dass das Jobcenter die Schulden von BG 2 darlehensweise hatte übernehmen sollen.
Das ist nie geschehen.

Mit dem Vermieter gab es auf die fristlose Kündigung hin eine Ratenzahlungsvereinbarung, die nicht eingehalten wurde. Obendrein wurde der Weiterbewilligungsantrag von BG 2 verschlampt, weswegen nun auch der Mietanteil vom September (und auch für den kommenden Oktober, sobald der fällig sein wird) für BG 2 nicht gezahlt wurde.

Nun hat der Vermieter eine Frist bis zum 11.10.2017 gesetzt, um die gesamten Schulden zu begleichen, da er ansonsten die Räumungsklage einreichen wird.

Besonderes Schmankerl am Rande: BG 2 wird noch im Oktober aus- und zum baldigen Ehemann ziehen, damit wäre dann die Wohnung für BG 1 sowieso zu groß... Über diese Änderung sind aber weder Vermieter noch Jobcenter bisher informiert...

Ich habe nicht vor, dieses Schlamassel selbst aufzuräumen, das schaffe ich nicht. Da muss ein Anwalt ran (oder jemand, der gesundheitlich fitter ist als ich... Freiwillige? :wink: ).
Aber wichtig ist nun natürlich, dass die Mietschulden erstmal darlehensweise übernommen werden, damit BG 1 die Wohnung erstmal behalten und in Ruhe nach einer kleineren Bleibe suchen kann.

Die Frage ist nur: Wie beantragen zwei BGs zusammen ein Darlehen für die Mietschulden? Die Schulden sind ja nur durch "Verschulden" von BG 2 aufgelaufen (wobei Verschulden hier natürlich relativ ist, das Jobcenter hat Mist gebaut, aber BG 2 hat sich auch nicht genug gekümmert), aber BG 1 ist die eigentlich leidtragende BG - und dem Vermieter ist es ohnehin egal, weil beide BGs im Mietvertrag stehen und für ihn somit auch BG 1 dran ist.

Ich versuche aktuell vor allem, BG 1 zu helfen, aber sowohl BG 2 als auch die Unterlagen von BG 2 stehen zur Verfügung. Ich kann also für beide BGs alles schreiben, aber ich habe schlicht keine Ahnung, wie das gehen soll.
Wie dann der Ablauf ist (bei Ablehnung auf sofortigen schriftlichen Bescheid bestehen, ab zum Sozialgericht für eine EA usw) weiß ich. Aber wie man das bei zwei BGs in einem Mietvertrag sortiert.... Ein Antrag für beide? Aber wer muss dann das Darlehen zurückzahlen? Getrennte Anträge jeweils über die Hälfte? Nur für BG 2, weil die ja "schuld" ist? Nur für BG 1, weil die ja eben nicht "schuld" ist und wohnen bleiben will?

Ich hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt, damit wir den Antrag möglichst am Montag auf den Weg bringen können.
 

Helga40

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Ein Darlehen für eine nicht erhaltenswürdige Wohnung wird es nicht geben.

Wobei es nach deiner Schilderung doch eines neuen Antrages gar nicht bedarf. Wenn es wirklich ein Urteil gibt, dass das JC ein Darlehen zahlen muss, dann müsste das einfach nur eingefordert werden, also vollstreckbare Ausfertigung beantragen und Vollstreckung androhen. Wobei ich das fast nicht glauben kann, dass ein Sozialgericht schon 2016 über eine Klage aus 2016 geurteilt hat. Das würde ich gern lesen.

Ebenso mit dem Antrag: wenn sie nachweisen kann, dass sie im September beantragt hat, dann muss das JC doch nachzahlen.

Da es immer nur "BG 2" betrifft: bist du dir sicher, dass da nicht in Wirklichkeit andere Gründe eine Rolle spielen?
 
G

Gelöschtes Mitglied 28373

Gast
Die erste Nebenkostennachzahlung, die noch aussteht, ist schon aus 2015. Evtl. wurde nur die verhandelt. Und wann genau die Klage durchging, weiß ich auch nicht.

Das ist ja auch das Problem dabei: Selbst wenn man diese alte Zahlung nun bis zum 11.10. eingefordert bekommt, steht dann mindestens noch die Septembermiete und nun ja auch die Oktobermiete aus.
Klar, auch dem verschlampten Weiterbewilligungsantrag kann man versuchen, in der nächsten Woche (die ja auch noch einen Feiertag hat) hinterher zu laufen, aber ob das klappt...?
Eigentlich müsste der drohende Wohnugsverlust erstmal durch ein Darlehen abgewendet werden und dann kann man sortieren, wo was schief gelaufen ist. Mir ist klar, dass die Jobcenter auch ein solches Darlehen nicht besonders leicht vergeben, auch wenn sie es eigentlich müssten, aber in diesem Fall wüsste ich halt nichtmal, wie man es beantragen soll.

Was die Erhaltungswürdigkeit der Wohnung betrifft: Noch weiß das Jobcenter nicht, dass BG 2 ausziehen wird. Noch hat das Jobcenter niemanden zur Kostensenkung aufgefordert. Und wie BG 1 eine neue Wohnung finden soll, wenn da noch Mietschulden der alten Wohnung im Raum stehen, ist wohl auch fraglich (ganz davon ab, dass BG 1 gern in der Gegend wohnen bleiben würde und am liebsten eine kleinere Wohnung vom aktuellen Vermieter hätte, was man dann wohl auch vergessen könnte).

Die Probleme sind vor allem durch die Vogel-Strauß-Taktik entstanden. So weit ich informiert bin, hat die Mutter guten Einblick in die Unterlagen der Tochter und viel davon sogar für sie versucht zu regeln. Aber der Kampf gegen die Jobcenter-Windmühlen endete mit dem Kopf im Sand. Ungünstig, aber verständlich.
 

Helga40

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Sorry, aber mit nebulösen Schilderungen und Vorwürfen in Richtung JC kann ich wenig anfangen. Wie wäre es mit Fakten? Z. B. zu dem Gerichtsverfahren, zu dem (angeblich) "verschlampten" WBA , zur Höhe der Schulden etc?!

In 2016 gab es eine fristlose Kündigung der Wohnung, weil durch ziemlich hohe BK-Nachzahlungen enorme Schulden aufgelaufen waren (mit enorm meine ich hier Nachzahlungen in 2015 und 2016 einmal von über 1000€ und einmal von 600€, was ich echt heftig finde).

Schon allein das kann doch gar nicht stimmen. Wie soll 2016 wegen einer BK Abrechnung 2016 gekündigt worden sein? 2016 kann doch erst 2017 abgerechnet werden.

Wenn man behauptet, dass der WBA vom Jobcenter verschlampt wurde, kann man das ja sicher beweisen. Da du es hier als Drittperson behauptest, warst du doch sicherlich bei der Abgabe als Zeuge dabei?

Wenn also das JC für die alten Schulden zur darlehensweisen Zahlung verurteilt wurde und es für September nachzahlen muss, weil ihr beweisen könnt, dass der Antrag im September abgegeben wurde, dann gibt es doch gar keine Schulden mehr.

Oder wo hapert es?
 
G

Gelöschtes Mitglied 28373

Gast
Es hapert gerade ehrlich gesagt daran, dass das mit meiner eigentlichen Frage, die lautet, wie man bei zwei BGs in einem Mietvertrag eine (darlehensweise) Übernahme von Mietrückständen beantragt, überhaupt nichts zu tun hat.

Für mich sind die Abläufe teilweise so nebulös wie ich sie hier schildere (da ich erst ab Mittwoch wieder vor Ort bin, kann ich auch erst Ende der Woche komplette Einsicht in die Unterlagen bekommen), teilweise habe ich mehr Informationen, die ich hier aus Anonymitätsgründen sicher nicht teilen werde (wie z.B. die genaue Höhe der Schulden).

Gerade weil das alles nebulös und kompliziert ist, zweifle ich stark daran, das bis zum 11.10. geregelt zu bekommen, weswegen ich den Weg über ein Darlehen und eine anschließende Klärung der Umstände für sinnvoller halte, auch wenn mir sehr bewusst ist, dass die Jobcenter ein solches Darlehen auch nicht einfach mal so rausrücken.

Wann genau es welche BK-Abrechnung gab, weiß ich nicht. Nur, wie es im Kündigungsschreiben steht: BK-Nachzahlung 2015, BK-Nachzahlung 2016, Teilmiete September 2017, fristlose Kündigung 13.10.2016.
Vielleicht handelt es sich auch um die BK-Nachzahlung, die in 2015 für das Jahr 2014 bzw. in 2016 für 2015 gefordert wurde und man nennt das Rechnungsjahr. Oder die Abrechnungszeiträume laufen im Sommer aus und diese Gesellschaft benennt die Zeiträume nach dem späteren Jahr anstatt nach dem früheren.
Das kann dir, Helga40, aber ehrlich gesagt auch egal sein, da die Tatsache, dass Mietrückstände bestehen, nicht angezweifelt wird, und ich diesbezüglich auch nicht um Hilfe gebeten habe.

Ich danke dir für denen Versuch zu helfen, empfinde deine Antwort aber als anklagend. Wenn du meinst, dass ich ein Troll bin, dann melde meinen Beitrag doch einfach, spare dir die Energie für die Antwort und mir die Aufregung.
 

Zerberus X

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In 2016 gab es eine fristlose Kündigung der Wohnung, weil durch ziemlich hohe BK-Nachzahlungen enorme Schulden aufgelaufen waren (mit enorm meine ich hier Nachzahlungen in 2015 und 2016 einmal von über 1000€ und einmal von 600€, was ich echt heftig finde).
BG 1 hat ihren Anteil daran bezahlt, bei BG 2 gab es Probleme, d.h. die Schulden stammen im Prinzip nur von BG 2.
Warum hat BG 1 hier nicht gleich die Notbremse gezogen,um die Zeit gab es noch mehr Wohnraum als heute.
Wurden denn die Nachzahlungen überprüft???
 

Helga40

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Das kann dir, Helga40, aber ehrlich gesagt auch egal sein, da die Tatsache, dass Mietrückstände bestehen, nicht angezweifelt wird, und ich diesbezüglich auch nicht um Hilfe gebeten habe.

Ich danke dir für denen Versuch zu helfen, empfinde deine Antwort aber als anklagend. Wenn du meinst, dass ich ein Troll bin, dann melde meinen Beitrag doch einfach, spare dir die Energie für die Antwort und mir die Aufregung.

Wo habe ich was von Troll geschrieben? Dir muss doch wohl klar sein, dass man, damit man Ratschläge erteilen kann, erstmal Fakten braucht. Es wir behauptet, dass das JC einen WBA verschlampt hat. Wenn man sowas behauptet, sollte man es auch beweisen können. Es wurde behauptet, es gäbe ein Urteil. Wenn man sowas hat, dann kann man den Titel auch durchsetzen.

Fakt ist, dass du selbst offensichtlich nur nach Hörensagen hier geschrieben hast. Und da widerspricht sich nunmal einiges.

Eine fristlose Kündigung ist im Übrigen noch keine Räumung. Wenn das jetzt aber bereits die zweite fristlose Kűndigung war, muss der Vermieter das Mietverhältniss auch dann nicht mehr fortsetzen, wenn die Schulden gezahlt werden. Schon allein daran kann ein Darlehen scheitern.
 
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