dennis81hd
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hallo,
ich zog im dezember 07 in eine neue wohnung.dafür musste ich ein darlehen(für die kaution) beim landratsamt stellen.dieser wurde bewilligt und ohne mich zu fragen an den vermieter für die KAUTION per ÜBERWEISUNG ausgezahlt.ich bekam die kaution nicht,scheinbar hatte man angst,das ich die kaution in höhe von 690euro für andere sachen ausgebe.auch ist diese gängige praxis beim landratsamt.im mai 09 zog ich aus der wohnung wegen differenzen mit dem vermieter/mieter aus.bereits im mai 09 machte man mich auf die rückzahlung des darlehens aufmerksam,dies ignorierte ich,weil wie angegeben das darlehen an den vermieter ausgezahlt wurde und weil ich keine nebenkostenabrechnung bis dahin hatte.jetzt im juni 2010 bekam ich wieder ein erinnerungsschreiben wegen dem darlehen,mit drohung einer zwangsvollstreckung,obwohl ich leistungen beziehe zugeschickt.
meine frage ist also:muss ich das darlehen zurückzahlen,wenn das amt einfach die kaution,für die das darlehen ja ist, an meinem vermieter überweist,der die kaution bis heute einfach einbehält?seit wann überweist man überhaupt die kaution??
auch bekam ich noch immer nicht eine nebenkostenabrechnung.
wer ist jetzt dafür zuständig für die einforderung der nebenkostenabrechnung+auszahlung der kaution,ich oder das landratsamt?die haben ja die kaution an den vermieter überwiesen
ich bitte um hilfe
ich zog im dezember 07 in eine neue wohnung.dafür musste ich ein darlehen(für die kaution) beim landratsamt stellen.dieser wurde bewilligt und ohne mich zu fragen an den vermieter für die KAUTION per ÜBERWEISUNG ausgezahlt.ich bekam die kaution nicht,scheinbar hatte man angst,das ich die kaution in höhe von 690euro für andere sachen ausgebe.auch ist diese gängige praxis beim landratsamt.im mai 09 zog ich aus der wohnung wegen differenzen mit dem vermieter/mieter aus.bereits im mai 09 machte man mich auf die rückzahlung des darlehens aufmerksam,dies ignorierte ich,weil wie angegeben das darlehen an den vermieter ausgezahlt wurde und weil ich keine nebenkostenabrechnung bis dahin hatte.jetzt im juni 2010 bekam ich wieder ein erinnerungsschreiben wegen dem darlehen,mit drohung einer zwangsvollstreckung,obwohl ich leistungen beziehe zugeschickt.
meine frage ist also:muss ich das darlehen zurückzahlen,wenn das amt einfach die kaution,für die das darlehen ja ist, an meinem vermieter überweist,der die kaution bis heute einfach einbehält?seit wann überweist man überhaupt die kaution??
auch bekam ich noch immer nicht eine nebenkostenabrechnung.
wer ist jetzt dafür zuständig für die einforderung der nebenkostenabrechnung+auszahlung der kaution,ich oder das landratsamt?die haben ja die kaution an den vermieter überwiesen
ich bitte um hilfe