Der Unbeugsame
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Hallo zusammen,
wenn man ab 1.4. leider arbeitslos wird, Stand jetzt keine neue Arbeit in Aussicht steht, also erst einmal nur AlG I beziehen wird, leider auch kein Minijob, verheiratet ist, die Ehefrau noch ein halbes Jahr in Elternzeit ist und man auch kein Elterngeld mehr bekommt, ein Kind hat, in einem Mietshaus wohnt, das man sich sonst leisten konnte, aber das für Wohngeld eigentlich zu groß und teuer wäre, macht es überhaupt Sinn, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen oder gleich AlG II oder evtl. noch was anderes?
Was macht da bitte am meisten Sinn?
Alles parallel beantragen?
Kann man bitte möglichst genau im www ausrechnen lassen, was man evtl. in welcher Höhe bekommen könnte?
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU
wenn man ab 1.4. leider arbeitslos wird, Stand jetzt keine neue Arbeit in Aussicht steht, also erst einmal nur AlG I beziehen wird, leider auch kein Minijob, verheiratet ist, die Ehefrau noch ein halbes Jahr in Elternzeit ist und man auch kein Elterngeld mehr bekommt, ein Kind hat, in einem Mietshaus wohnt, das man sich sonst leisten konnte, aber das für Wohngeld eigentlich zu groß und teuer wäre, macht es überhaupt Sinn, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen oder gleich AlG II oder evtl. noch was anderes?
Was macht da bitte am meisten Sinn?
Alles parallel beantragen?
Kann man bitte möglichst genau im www ausrechnen lassen, was man evtl. in welcher Höhe bekommen könnte?
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
DU