AW: Darf man in der eigenen Wohnung bei einem ( freundlichen .... ) Hausbesuch des JC fi
Um es nocheinmal ganz klar zu sagen:
Du kannst innerhalb Deiner Wohnung tun und lassen, was Du möchtest, solange Du das Eigentum oder die Rechte eventueller Besitzer/Besucher nicht beschädigst.
Dazu ist es u. U. notwendig eventuelle Besucher über das Filmen aufzuklären, vor dem ersten Bild!
Dazu ist es absolut notwendig, dass Du die Genehmigung der Besucher hast und die musst Du vorher einholen. Stimmen diese zu, dann kannst Du Filmen. Stimmen sie nicht zu, kannst Du sie bitten Deine Mieträume zu verlassen. Tun sie es nicht, trotz Aufforderung, wäre es ein Hausfriedensbruch, den Du mittels Polizei beende und zur Anzeige bringen könntest.
Allerdings solltest Du Dr vorher klar sein, was der Sinn des Hausbesuches ist. Geht es um die Bewilligung von Erstausstattung, solltest Du Dir überlegen, ob Du auf Filmaufnahmen bestehst. Es könnte sein, dass die Besucher ohne Besichtigung gehen und die Erstausstattung ablehnen. Dann hättest Du sehr schlechte Karten, etwas zu bekommen.