Skorpion8472
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Aloha,
Nach vielen Untiefen und beinahe 9 Monaten auskurieren des Arbeitsunfalls Anfang vorigen Jahres... habe ich mit viel Vitamin B und Druck seit 2 Wochen eine genehmigte (via Bildungsgutschein) Umschulung zum Industriekaufmann begonnen.
Soweit so schön.
Jedoch teilte man mir bereits bei Übergabe der EGV für die Umschulung mit, dass die Erstattung von Bewerbungskosten (wir reden hier von 12 Euro für hin und her bzgl. der Einlösung des Bildungsgutscheins, sowie 110 Euro jeden Monat für die Monatskarte) bis zu vier Wochen dauern kann.
Ich frage mich gerade ein wenig, wovon die Herren im Jobcenter denken, dass man 110 Euro nimmt? Das sind immerhin mehr als ein Viertel des gesamten Regelsatzes. (und ca 70 Euro mehr wie für "Verkehr" vorgesehen).
Ich habe bereits nach der Aussage ein vorgefertigtes Dokument eingereicht (und mir mit Stempel und Unterschrift auf einer im Jobcenter erstellten Kopie bestätigen lassen), dass ich nicht fähig bin dauerhaft oder für 2+ Monate die Fahrtkosten in Vorkasse zu übernehmen.
Meiner Erfahrung nach der letzten Bewerbungskosten, wird es nicht 4 Wochen sondern eher 8-12 Wochen dauern.
Theoretisch könnten meine Eltern zwar mich unterstützen... aber nach den letzten Querelen haben sie das Gefühl, das Jobcenter schröpft sie nach dem Motto "die Eltern zahlen schon"... dh offiziell unterstützen sie nicht.
Kann man auch verstehen... die Haben mir bei der ZA Sache die Miete vorgestreckt... und das Jobcenter hat als "dankeschön" den Vorschuss aufs Dezember ALG 2 angerechnet - das zahl ich noch über 2 Jahre ab,... wer sich bemüht wird im Jobcenter betrogen.
Daher es ist zwar möglich, mit Einsparungen bei Nahrung und co,... 2-3 Monate das Ticket auszulegen. Sollte bis dato aber keine Erstattung kommen... sieht es düster aus.
Meine Frage ist jetzt...
Auch wenn ich die Umschulung sehr schätze, ich laut den Dozenten ein gutes Gespür für Buchhaltung und Personalwesen hätte...und ICH prinzipiell lieber hungern würde als es abzubrechen...
Aber das würden mir meine Ärzte bzgl. Nierenpflege und des Hashimotos niemals erlauben. (und die Gesundheit geht vor - das habe ich definitiv gelernt!)
Daher die große Frage: Wenn das Jobcenter über einen längeren Zeitraum, trotz Nachfragen, keinerlei Fahrtkosten erstattet... ist man berechtigt mit entsprechenden Rücksprachen mit dem Schulungsanbieter die Schulung abzubrechen oder ist man verpflichtet auch die Fahrtkosten selbst zu stemmen und egal wie die Umschulung weiterzuführen?
Wie gesagt meine Eltern würden zwar unterstützen.. und ich mache durch Vitamin B zwar gut Druck auf das Jobcenter... aber bisher bewegt es sich... null.
Daher die kurze Frage:
1. Darf man eine Umschulung mit Absprache abbrechen, wenn das Jobcenter keinerlei Fahrtkosten zahlt?
oder Riskiert man hier berechtigte Regressansprüche?
Das wars von meiner Seite.
Euch noch einen schönen Sonntag!
Liebe Grüße!
Nach vielen Untiefen und beinahe 9 Monaten auskurieren des Arbeitsunfalls Anfang vorigen Jahres... habe ich mit viel Vitamin B und Druck seit 2 Wochen eine genehmigte (via Bildungsgutschein) Umschulung zum Industriekaufmann begonnen.
Soweit so schön.
Jedoch teilte man mir bereits bei Übergabe der EGV für die Umschulung mit, dass die Erstattung von Bewerbungskosten (wir reden hier von 12 Euro für hin und her bzgl. der Einlösung des Bildungsgutscheins, sowie 110 Euro jeden Monat für die Monatskarte) bis zu vier Wochen dauern kann.
Ich frage mich gerade ein wenig, wovon die Herren im Jobcenter denken, dass man 110 Euro nimmt? Das sind immerhin mehr als ein Viertel des gesamten Regelsatzes. (und ca 70 Euro mehr wie für "Verkehr" vorgesehen).
Ich habe bereits nach der Aussage ein vorgefertigtes Dokument eingereicht (und mir mit Stempel und Unterschrift auf einer im Jobcenter erstellten Kopie bestätigen lassen), dass ich nicht fähig bin dauerhaft oder für 2+ Monate die Fahrtkosten in Vorkasse zu übernehmen.
Meiner Erfahrung nach der letzten Bewerbungskosten, wird es nicht 4 Wochen sondern eher 8-12 Wochen dauern.
Theoretisch könnten meine Eltern zwar mich unterstützen... aber nach den letzten Querelen haben sie das Gefühl, das Jobcenter schröpft sie nach dem Motto "die Eltern zahlen schon"... dh offiziell unterstützen sie nicht.
Kann man auch verstehen... die Haben mir bei der ZA Sache die Miete vorgestreckt... und das Jobcenter hat als "dankeschön" den Vorschuss aufs Dezember ALG 2 angerechnet - das zahl ich noch über 2 Jahre ab,... wer sich bemüht wird im Jobcenter betrogen.
Daher es ist zwar möglich, mit Einsparungen bei Nahrung und co,... 2-3 Monate das Ticket auszulegen. Sollte bis dato aber keine Erstattung kommen... sieht es düster aus.
Meine Frage ist jetzt...
Auch wenn ich die Umschulung sehr schätze, ich laut den Dozenten ein gutes Gespür für Buchhaltung und Personalwesen hätte...und ICH prinzipiell lieber hungern würde als es abzubrechen...
Aber das würden mir meine Ärzte bzgl. Nierenpflege und des Hashimotos niemals erlauben. (und die Gesundheit geht vor - das habe ich definitiv gelernt!)
Daher die große Frage: Wenn das Jobcenter über einen längeren Zeitraum, trotz Nachfragen, keinerlei Fahrtkosten erstattet... ist man berechtigt mit entsprechenden Rücksprachen mit dem Schulungsanbieter die Schulung abzubrechen oder ist man verpflichtet auch die Fahrtkosten selbst zu stemmen und egal wie die Umschulung weiterzuführen?
Wie gesagt meine Eltern würden zwar unterstützen.. und ich mache durch Vitamin B zwar gut Druck auf das Jobcenter... aber bisher bewegt es sich... null.
Daher die kurze Frage:
1. Darf man eine Umschulung mit Absprache abbrechen, wenn das Jobcenter keinerlei Fahrtkosten zahlt?
oder Riskiert man hier berechtigte Regressansprüche?
Das wars von meiner Seite.
Euch noch einen schönen Sonntag!
Liebe Grüße!