Kerstin_K
StarVIP Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 11 Juni 2006
- Beiträge
- 26.166
- Bewertungen
- 28.602
Hallo zusammen,
ich wurde heute mit einer für mich seltsamen Anweisung meines Arbeitgebers konfrontiert. Haben wir zufällig entdeckt. Soll angeblich schon länger gelten, aber es wusste keiner was davon:
Wir sollen zukünftig, bevor wir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an unsere Führungskraft weiterleiten, die Daten des Arztes incl. Zulassungsnummer auf der AUB schwärzen oder abschneiden.
Naja, mir ist es fast egal, so selten wie ich mal AU bin. Unsere Hausjuristen (weltweiter IT-Konzern) begründen das damit, dass der Arzt ja der Speicherung seiner Daten nicht zugestimmt habe. Ich kann diese Begründung zwar in Zeiten der DSGVO nachvollziehen, trotzdem finde ich das irgendwie sieltsam und ich hätte eigentlich gedcht, dass da Urkundenfälschung ist. Andererseits ist das natürlich auch praktisch, wenn man nicht möchte, dass der Arbeitgeber erfährt, von welchem Facharzt man sich behandeln lässt. Vielleicht kann man das ja auf die JC übertragen?
Wie seht ihr das?
ich wurde heute mit einer für mich seltsamen Anweisung meines Arbeitgebers konfrontiert. Haben wir zufällig entdeckt. Soll angeblich schon länger gelten, aber es wusste keiner was davon:
Wir sollen zukünftig, bevor wir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an unsere Führungskraft weiterleiten, die Daten des Arztes incl. Zulassungsnummer auf der AUB schwärzen oder abschneiden.
Naja, mir ist es fast egal, so selten wie ich mal AU bin. Unsere Hausjuristen (weltweiter IT-Konzern) begründen das damit, dass der Arzt ja der Speicherung seiner Daten nicht zugestimmt habe. Ich kann diese Begründung zwar in Zeiten der DSGVO nachvollziehen, trotzdem finde ich das irgendwie sieltsam und ich hätte eigentlich gedcht, dass da Urkundenfälschung ist. Andererseits ist das natürlich auch praktisch, wenn man nicht möchte, dass der Arbeitgeber erfährt, von welchem Facharzt man sich behandeln lässt. Vielleicht kann man das ja auf die JC übertragen?
Wie seht ihr das?