spielkind
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 11 Mai 2020
- Beiträge
- 45
- Bewertungen
- 56
Hallo Forum,
nun auch eine Frage von mir, wo ich aus den Merkblättern und Google-Recherche nicht ganz schlau wurde.
Während des Leistungsbezug mit Erstantrag während Corona, gibt es ein unerhebliches Vermögen (unter 60.000 Euro ), welches sich aus Bankguthaben, Wertpapieren etc. zusammensetzt.
Darf ich mit diesem Vermögen während des Leistungsbezugs machen was ich will?
Beispiel 1 wäre Umschichtung: Kauf eines Autos, Kauf und Verkauf von Wertpapieren.
Dabei verändert sich das Vermögen ja nicht wirklich, wird nur anders verteilt. Ich habe nach dem Kauf des Autos weniger Geld auf dem Konto aber dafür ein Fahrzeug im Gegenwert als Vermögen. Bei Wertpapieren habe ich z.B. anstatt Wertpapier A+B, nachher C+D im Depot oder eben keine Wertpapiere mehr sondern ein höheres Bankguthaben beim Verkauf. Das sollte erlaubt sein, richtig?
Beispiel 2 wäre verprassen: Darf ich das Bankguthaben abheben oder alle Wertpapiere verkaufen und im Casino alles auf rot setzen?
Kann man hier beim Weiterleistungsantrag sozialwidriges Verhalten unterstellen? Die Beispiele die ich gefunden habe, bezogen sich bei diesem Beispiel immer auf Einkommen während des Leistungsbezugs, aber nicht auf Vermögen, was bereits bei Antragstellung vorhanden war. Wie verhält sich dies hier?
Wäre echt toll, wenn jemand etwas Aufklärung leisten kann
nun auch eine Frage von mir, wo ich aus den Merkblättern und Google-Recherche nicht ganz schlau wurde.
Während des Leistungsbezug mit Erstantrag während Corona, gibt es ein unerhebliches Vermögen (unter 60.000 Euro ), welches sich aus Bankguthaben, Wertpapieren etc. zusammensetzt.
Darf ich mit diesem Vermögen während des Leistungsbezugs machen was ich will?
Beispiel 1 wäre Umschichtung: Kauf eines Autos, Kauf und Verkauf von Wertpapieren.
Dabei verändert sich das Vermögen ja nicht wirklich, wird nur anders verteilt. Ich habe nach dem Kauf des Autos weniger Geld auf dem Konto aber dafür ein Fahrzeug im Gegenwert als Vermögen. Bei Wertpapieren habe ich z.B. anstatt Wertpapier A+B, nachher C+D im Depot oder eben keine Wertpapiere mehr sondern ein höheres Bankguthaben beim Verkauf. Das sollte erlaubt sein, richtig?
Beispiel 2 wäre verprassen: Darf ich das Bankguthaben abheben oder alle Wertpapiere verkaufen und im Casino alles auf rot setzen?
Kann man hier beim Weiterleistungsantrag sozialwidriges Verhalten unterstellen? Die Beispiele die ich gefunden habe, bezogen sich bei diesem Beispiel immer auf Einkommen während des Leistungsbezugs, aber nicht auf Vermögen, was bereits bei Antragstellung vorhanden war. Wie verhält sich dies hier?
Wäre echt toll, wenn jemand etwas Aufklärung leisten kann