ela1953
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In meiner Anhörung vom 21.06.10 steht folgendes: Sie erzielen seit dem 01.04.10 Einkommen in Form von Arbeitsentgelt,..........
Ihnen wird rückwirkend Ihr erzieltes Einkommen im Zuflussmonat angerechnet, sodass die og.g. Überzahlung entstanden ist.
Ist soweit ja auch korrekt. Dann folgt:
Für den Fall, dass Lesitungen zu erstatten sind und weiterhin Leistungen nach dem SGB II gewährt werden, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichte, den zu erstattenden Betrag gegen Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach § 43 SGBII in Höhe von 30 v. Hundert der für Sie maßgeblichen Regelleistung monatlich aufzurechnen.
Ich habe dann geantwortet, dass ja auch denen bekannt war, dass ich die Arbeit aufgenommen habe und ich die Überzahlung in Raten zurückzahlen will, solange ich die Arbeit habe (war auf 7 Monate, dann bis Ende November befristet.)
Ab Aufhebungs- und Erstattungsbescheid datiert vom 14.10. steht in einem Schreiben vom 19.11. (den finde ich aber gerade nicht :-( kann mich auch nicht erinnern, dass ich einen bekommen habe)
Auch die monatliche Ratenhöhe. Die habe ich dann einmal gezahlt Ende November von meinem letzten Lohn. Habe dann noch wegen der Höhe geschrieben, weil die die gesamte KdU erstattet haben wollten.
Ab Dezember habe ich wieder Anspruch auf ALGII. Jetzt wünsche ich eine Neuberechnung der Raten, den die ursprünglich vereinbarte Höhe kann ich von ALGII ja nicht mehr schaffen.
Was kann ich jetzt anbieten oder dürfen die jetzt einfach aufrechnen?
Ihnen wird rückwirkend Ihr erzieltes Einkommen im Zuflussmonat angerechnet, sodass die og.g. Überzahlung entstanden ist.
Ist soweit ja auch korrekt. Dann folgt:
Für den Fall, dass Lesitungen zu erstatten sind und weiterhin Leistungen nach dem SGB II gewährt werden, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichte, den zu erstattenden Betrag gegen Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach § 43 SGBII in Höhe von 30 v. Hundert der für Sie maßgeblichen Regelleistung monatlich aufzurechnen.
Ich habe dann geantwortet, dass ja auch denen bekannt war, dass ich die Arbeit aufgenommen habe und ich die Überzahlung in Raten zurückzahlen will, solange ich die Arbeit habe (war auf 7 Monate, dann bis Ende November befristet.)
Ab Aufhebungs- und Erstattungsbescheid datiert vom 14.10. steht in einem Schreiben vom 19.11. (den finde ich aber gerade nicht :-( kann mich auch nicht erinnern, dass ich einen bekommen habe)
Auch die monatliche Ratenhöhe. Die habe ich dann einmal gezahlt Ende November von meinem letzten Lohn. Habe dann noch wegen der Höhe geschrieben, weil die die gesamte KdU erstattet haben wollten.
Ab Dezember habe ich wieder Anspruch auf ALGII. Jetzt wünsche ich eine Neuberechnung der Raten, den die ursprünglich vereinbarte Höhe kann ich von ALGII ja nicht mehr schaffen.
Was kann ich jetzt anbieten oder dürfen die jetzt einfach aufrechnen?