Hallo liebe Forum-Mitglieder,
beziehe zwar aufstockende Leistungen nach SGB XII,Kap.4, aber die Frage wäre auch im SGB II relevant, da sie die Endabrechnungen der Versorgerbetriebe betrifft.
Bei uns fangen die an, die Endversorgerabrechnungen eigens nach einem bestimmten Schema abzuändern, in einer seperaten Aufstellung. Dies führt dazu, dass die zu anderen Beträgen kommen, als der Endverbraucher.
Von meinem Verständnis, mischen die sich jetzt indirekt in den von mir abgeschlossenen, privatrechtlichen Vertrag mit dem Endversorger ein. Dürfen die das?
Ich meine es gibt ein BSG -Urteil dass dies (schematische Aufstellungen) verbietet.
Kennt das jemand?
Grüße beimi
beziehe zwar aufstockende Leistungen nach SGB XII,Kap.4, aber die Frage wäre auch im SGB II relevant, da sie die Endabrechnungen der Versorgerbetriebe betrifft.
Bei uns fangen die an, die Endversorgerabrechnungen eigens nach einem bestimmten Schema abzuändern, in einer seperaten Aufstellung. Dies führt dazu, dass die zu anderen Beträgen kommen, als der Endverbraucher.
Von meinem Verständnis, mischen die sich jetzt indirekt in den von mir abgeschlossenen, privatrechtlichen Vertrag mit dem Endversorger ein. Dürfen die das?
Ich meine es gibt ein BSG -Urteil dass dies (schematische Aufstellungen) verbietet.
Kennt das jemand?
Grüße beimi