Darf im SGB II oder SGB XII z.B. die Gasendabrechnung eigens vom Jobcenter abgeändert werden?

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beimi

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Hallo liebe Forum-Mitglieder,
beziehe zwar aufstockende Leistungen nach SGB XII,Kap.4, aber die Frage wäre auch im SGB II relevant, da sie die Endabrechnungen der Versorgerbetriebe betrifft.

Bei uns fangen die an, die Endversorgerabrechnungen eigens nach einem bestimmten Schema abzuändern, in einer seperaten Aufstellung. Dies führt dazu, dass die zu anderen Beträgen kommen, als der Endverbraucher.
Von meinem Verständnis, mischen die sich jetzt indirekt in den von mir abgeschlossenen, privatrechtlichen Vertrag mit dem Endversorger ein. Dürfen die das?

Ich meine es gibt ein BSG -Urteil dass dies (schematische Aufstellungen) verbietet.
Kennt das jemand?
Grüße beimi
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Grundsatzfrage, darf im SGB II oder SGB XII z.B. die Gasendabrg. eigens vom Jobcenter abgeändert werden

Erklär mal genauer, was die da machen. Die Abrechnung selber können sie ja schlecht ändern, denn die Erstellt ja der Gaslieferant.

Anscheinend rechnen die irgendwas raus?
 

beimi

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AW: Grundsatzfrage, darf im SGB II oder SGB XII z.B. die Gasendabrg. eigens vom Jobcenter abgeändert werden

Erklär mal genauer, was die da machen. Die Abrechnung selber können sie ja schlecht ändern, denn die Erstellt ja der Gaslieferant.

Anscheinend rechnen die irgendwas raus?

Hallo Kerstin, nein die Abrechnung selbst ändern die natürlich nicht. Aber die gehen z.B. her und nehmen die Bezugszeiten
Beispiel: Endabrechnung vom 10.05.2017 bis 26.06.2018.
Für die Bezugszeiträume werden mtl. z.B. 70,--€ vom Jobcenter bezahlt, wie auch die Höhe der Abschlagszahlungen des Kunden an den Endverbraucher sind.
Jetzt kommt der SB und macht eine eigene Rechnung auf:
für den Monat Mai 2017 70,-€ dividiert durch 31 mal 20 ergibt
45,16 €, für den Monat Juni 2018 70,-€ dividiert durch 30 mal
26 ergibt 60,66€. Der SB will nun die Differenz erstattet haben
24,84 und 9.33 € insgesamt 34,17 € und sagt dass zuviel bezahlt wurde.
Grüße beimi
 
E

ExUser 2606

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AW: Grundsatzfrage, darf im SGB II oder SGB XII z.B. die Gasendabrg. eigens vom Jobcenter abgeändert werden

Und was rechnert der da aus? Heizen nur an Werktagen? oder ermittelt er, an welchen Twgen es kalt war und wenn men nicht heizen musste gibt es auch kein warmes Wasser?

Was rechnen die da aus?
 

gizmo

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AW: Grundsatzfrage, darf im SGB II oder SGB XII z.B. die Gasendabrg. eigens vom Jobcenter abgeändert werden


SBchen muss ziemlich kaputt sein, vielleicht zuviel Sonne abbekommen.

Mal ne Frage, wovon hast du das Gas gezahlt vom 01.05. bis 09. 05 2017?

Und wovon zahlst du das Gas vom 27.06. bis 30.06 2018?
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Ü -Antrag und Widerspruch schreiben.
 

beimi

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AW: Grundsatzfrage, darf im SGB II oder SGB XII z.B. die Gasendabrg. eigens vom Jobcenter abgeändert werden


Ja, die werden immer absurder.
Bei meinem Fall kommt noch hinzu, dass ich vorher in SGBII war und die mir dort schon Mai bis Juli mit der vorletzten Endabrechung verrechnet haben und der SB im SGB XII setzt diese Zahlungen noch einmal an.
Ich hatte meine letzte Endabrechnung die mit einer Nachzahlung in Höhe von 119,..€ lautet, zur Übernahme eingereicht und bekomme einen Bescheid dass ich 128,..€ zurückzuzahlen hätte, dass war schon ganz schön absurd.
Habe Widerspruch eingelegt. SB ist aber immer noch der Auffassung dass seine Berechnung richtig wäre.
Vielleicht war es wirklich viel zu viel Sonne.:peace:

Die Auswirkung aber ist, dass mir jetzt das Geld hinten und vorne fehlt, da ja die Nachzahlung vom Endverbraucher automatisch vom Konto abgebucht wird. Und 119,..€ u. 128,.. fiktives Guthaben sind zusammen 247,..€ die mir fehlen.
Bin Schwerbehinderte und muss regelmässig Medikamente nehmen, die ich mir nun nicht besorgen konnte.
In anderen Ländern müssen Menschen hungern weil die
Mittel fehlen und in meinem Fall geht sowas verwaltungsmässig? Nicht zu fassen.! Was die so alles mit schwerbehinderten und älteren Menschen betreiben.
Grüße beimi
 

romeo1222

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AW: Grundsatzfrage, darf im SGB II oder SGB XII z.B. die Gasendabrg. eigens vom Jobcenter abgeändert werden

Habe Widerspruch eingelegt. SB ist aber immer noch der Auffassung dass seine Berechnung richtig wäre.
Vielleicht war es wirklich viel zu viel Sonne.:peace:

Hoffe, dass du dann dich mit einer Klage dagegen wehrst.

Oft buchen die Versorger nur 11mal im Jahr den Abschlag für Gas oder Strom ab, dieses kann auch nicht mit deinem Erstbeitrag zu tun haben, oder?

Ansonsten erscheint mit das Vorgehen des SB sehr rechtswidrig.
 
E

ExUser 2606

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Ich mache sowas ja immer anders.

Erstmal fristwahrend Widerspruch einlegen. Und wenn es dann irgendwas am Bescheid gibt, was ich schlicht nicht verstehe, (also zum Besoiel diese seltsame Berechnung) dann fordere ich dazu auf, mir dies zu erklären. Und erst wenn ic dese Erklärung habe, gibt es eine Begründung zum Widerspruch .
 

beimi

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AW: Grundsatzfrage, darf im SGB II oder SGB XII z.B. die Gasendabrg. eigens vom Jobcenter abgeändert werden

Hoffe, dass du dann dich mit einer Klage dagegen wehrst.

Oft buchen die Versorger nur 11mal im Jahr den Abschlag für Gas oder Strom ab, dieses kann auch nicht mit deinem Erstbeitrag zu tun haben, oder?

Ansonsten erscheint mit das Vorgehen des SB sehr rechtswidrig.

Es wurden zwar nur 10 Abschläge abgebcucht, weil eine
eine zweifache Belastung durch den Endversorger gemacht wurde.
Ich um Berichtigung bat, eine davon wieder rückgängig zu machen und der Endversorger alle zwei wieder storniert hatte.
Aber das gleicht sich wieder aus, denn der Jobcenter hat auch einen Monat ausgelassen.
Das Dilemma ist dass die Stadt jetzt die letzten Abschläge, die
das Jobcenter für die vorletzte Abrechnung herangezogen hat und es deshalb nicht zu einer Rückerstattung kam, die bei der Stadt im SGB XII wieder angesetzt werden, und das kann nicht sein. Und dann die dubiose Teilrechnung mit angefangenen Monaten.
Ist schon irre wie die ticken.
Grüße beimi
 
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