Guten Abend,
Ich bin zur Zeit in einer 3monatigen Maßnahme, beziehe ALG 1 (4,5 Monate Arbeitslosigkeit).
Durch das Vermittlungsteam beim Träger werden meine Bewerbungsunterlagen ausschließlich an Zeitarbeitsfirmen geschickt.
Ich habe jede Woche 2 Stunden sog. Einzelcoaching mit dem Coach und dieser fragt immer ob ich schon Vorstellungsgespräche habe, auch wie die ZAF"s heißen.
Meine Frage: Beim Vorstellungsgespräch: Darf die ZAF eine genaue Rückmeldung dem MT (Coach) geben, was im Vorstellunggespräch besprochen wurde mit mir (irgendein Gesetz in BRD?!) z.B. (Wg. einer Absage der ZAF.)
Darf ZAF diese untengenannte Inhalte des Gesprächs den MT(Coach) melden?
z.B.1. ZAF hat mir ein Gehalt vorgeschlagen, dass ich ablehnte,
2.Ich habe ein zu hohes Gehalt gefordert (4-6 Monaten Arbeitslosigkeit muss 30 % weniger Gehalt akzeptieren, Zumutbarkeit)
3.sage im Gespräch, ohne das ich aufgefordert werde über Behinderung zu sprechen, das ich eine Behinderung GdB 30 habe etc.
also Gründe, die vielleicht zu einer Absage führen könnten (falls ZAF nach Gespräch nicht mit mir arbeiten will
Diese ZAF"s bombardieren mich z.Z. mit Vorstellungsgesprächen, muss irgendwann zur ZAF hingehen, sonst heißt es ich wirke nicht mit in der Maßnahme.
Ich danke schon mal allen für die Hilfe
Viele Grüße
Ich bin zur Zeit in einer 3monatigen Maßnahme, beziehe ALG 1 (4,5 Monate Arbeitslosigkeit).
Durch das Vermittlungsteam beim Träger werden meine Bewerbungsunterlagen ausschließlich an Zeitarbeitsfirmen geschickt.
Ich habe jede Woche 2 Stunden sog. Einzelcoaching mit dem Coach und dieser fragt immer ob ich schon Vorstellungsgespräche habe, auch wie die ZAF"s heißen.
Meine Frage: Beim Vorstellungsgespräch: Darf die ZAF eine genaue Rückmeldung dem MT (Coach) geben, was im Vorstellunggespräch besprochen wurde mit mir (irgendein Gesetz in BRD?!) z.B. (Wg. einer Absage der ZAF.)
Darf ZAF diese untengenannte Inhalte des Gesprächs den MT(Coach) melden?
z.B.1. ZAF hat mir ein Gehalt vorgeschlagen, dass ich ablehnte,
2.Ich habe ein zu hohes Gehalt gefordert (4-6 Monaten Arbeitslosigkeit muss 30 % weniger Gehalt akzeptieren, Zumutbarkeit)
3.sage im Gespräch, ohne das ich aufgefordert werde über Behinderung zu sprechen, das ich eine Behinderung GdB 30 habe etc.
also Gründe, die vielleicht zu einer Absage führen könnten (falls ZAF nach Gespräch nicht mit mir arbeiten will
Diese ZAF"s bombardieren mich z.Z. mit Vorstellungsgesprächen, muss irgendwann zur ZAF hingehen, sonst heißt es ich wirke nicht mit in der Maßnahme.
Ich danke schon mal allen für die Hilfe

Viele Grüße