Wer ist denn "die" Behörde? Das JC?von der Behörde
Darf eine Behörde während eines laufendendes Vefahrens den Betroffenen unter Umgehung des Gerichts selbst kontaktieren?
Ja, die gerichtliche Kommunikation muss dann über den Prozessbevollmächtigten laufen.HALT, wenn Du einen Rechtsanwalt hast, muss soweit ich es kenne das über deinen Rechtsanwalt laufen
Tja, das ist jetzt die Frage. Die Behörde darf so viele Briefe verschicken wie sie will, nur keinen zu einem laufenden Verfahren.Aber ich verstehe @Muzel so, dass die Behörde ihm außerhalb des Verfahrens einen Brief geschickt hat.
Diese Antwort bringt nicht wirklich Klarheit in die von dir gestellte Frage.Es geht um meine Rente. Die Behörde will wissen, ob ich noch weitere Fragen habe und sie mir dann erläutern. Wenn ich mich nicht dazu äußern würde würden sie ein abschließendes Anhörungsverfahren durchführen.
Ich wollte eigentlich nur über das Gericht mit denen kommunizieren.
Das steht wo?Die Behörde darf so viele Briefe verschicken wie sie will, nur keinen zu einem laufenden Verfahren
Habe tatsächlich nichts dazu gefunden, also Asche über mein Haupt. Die Annahme war in meinem Gehirn, HermineL hat es ja schon richtig gestellt.Das steht wo?
M.E. gibt es keine automatische Kontaktsperre, sobald ein Verfahren anhängig ist - auch nicht auf Schreiben bezogen, die das laufende Ve
Du brauchst nicht so schnippig zu reagieren. Woher sollen wir das denn wissen, wenn du nicht genügend Informationen bereitstellst?! Gedankenlesen können wir nicht.In dem Verfahren geht es um Rente, lieber ckl1969. Die Behörde ist nicht die RV. Es geht um das soziale Entschädigungsrecht. Hier ist die zuständige Landesbehörde Klagegegner.
Eine andere Frage, warum würdest du mehrere hundert km fahren, wenn du dich überhaupt nicht äußern willst?"oder man lässt es".
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