M
Mitglied 6000
Gast
Hallo,
Eine BG reicht Überprüfungsantrag ein. Dieser betrifft mehrere Bescheide. Beantragt werden höhere Absetzungen (Erhöhung Grundfreibetrag), Absetzung Werkzeuge, Anerkennung höherer KdU wg. Erhöhung Angemessenheit, ....
Sie erhält dafür von der Widerspruchsstelle 6 verschiedene AZ. Es werden 6 verschiedene Teilverfahren daraus gemacht. Das selbe machen die auch mit normalen Widersprüchen. Alles wird aufgeteilt in zig Einzelverfahren.
In den Widerspruchsbescheiden (einige sind auch nur Abhilfebescheide) werden teilweise aber nur die betreffenden Bescheide angegeben. Worauf sich der jeweilige Bescheid im einzelnen bezieht (KdU, Absetzbträge) wird teilweise nicht angegeben.
Einigen Widersprüchen wird dann angeblich voll entsprochen, faktisch aber nicht.
Da blickt man nicht mehr durch, was genau in welchem einzelnen AZ entschieden wurde.
Ist das überhaupt zulässig?
Wo ist das geregelt?
Ich finde, ob Widerspruch, oder Ü-Antrag. Ein Antrag = ein Vorgang und ein Aktenzeichen, ein Widerspruchsbescheid.
Dann muss im Widerspruchsbescheid auf die einzelnen Anträge übersichtlich und sortiert eingegangen werden.. Damit man erkennen kann worüber was entschieden oder abgelehnt wurde und warum.
Sonst blickt doch keiner mehr durch.
Eine BG reicht Überprüfungsantrag ein. Dieser betrifft mehrere Bescheide. Beantragt werden höhere Absetzungen (Erhöhung Grundfreibetrag), Absetzung Werkzeuge, Anerkennung höherer KdU wg. Erhöhung Angemessenheit, ....
Sie erhält dafür von der Widerspruchsstelle 6 verschiedene AZ. Es werden 6 verschiedene Teilverfahren daraus gemacht. Das selbe machen die auch mit normalen Widersprüchen. Alles wird aufgeteilt in zig Einzelverfahren.
In den Widerspruchsbescheiden (einige sind auch nur Abhilfebescheide) werden teilweise aber nur die betreffenden Bescheide angegeben. Worauf sich der jeweilige Bescheid im einzelnen bezieht (KdU, Absetzbträge) wird teilweise nicht angegeben.
Einigen Widersprüchen wird dann angeblich voll entsprochen, faktisch aber nicht.
Da blickt man nicht mehr durch, was genau in welchem einzelnen AZ entschieden wurde.
Ist das überhaupt zulässig?
Wo ist das geregelt?
Ich finde, ob Widerspruch, oder Ü-Antrag. Ein Antrag = ein Vorgang und ein Aktenzeichen, ein Widerspruchsbescheid.
Dann muss im Widerspruchsbescheid auf die einzelnen Anträge übersichtlich und sortiert eingegangen werden.. Damit man erkennen kann worüber was entschieden oder abgelehnt wurde und warum.
Sonst blickt doch keiner mehr durch.