Darf ein Sachbearbeiter Einsicht in ein ärztliches Gutachten für die Erwerbsminderungsrente verlangen?

Leser in diesem Thema...

ArtNr5

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
29 Apr 2016
Beiträge
28
Bewertungen
0
Guten morgen..

Ich habe heute erfahren, dass mein Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherungbund (EMR) abgelehnt wurde. Nun möchte ich klagen. Mein Sachbearbeiter meinte vor einigen Wochen, wenn es eine Ablehnung gibt, möchte ich ihm bitte das Gutachten zur Einsicht vorlegen. Ist das rechtens? Darf er das tatsächlich lesen?
 
E

ExitUser

Gast
AW: Darf ein Sachbearbeiter Einsicht in ein ärztliches Gutachten für die EMR verlangen?

Nein! Definitiv nicht. Er sieht nur die Leistungsbeurteilung, wie lange und was du arbeiten kannst. Keine Diagnosen.
 

Allimente

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
30 Sep 2013
Beiträge
1.984
Bewertungen
3.690
AW: Darf ein Sachbearbeiter Einsicht in ein ärztliches Gutachten für die EMR verlangen?

Meines Wissen nach hat dem SB nur das Ergebnis zu interessieren. Alles anderen Dinge, wie Diagnosen, Befunde etc. gehen den nichts an.
 

Heidschnucke

0
1. Priv. Nutzergruppe
Mitglied seit
15 Sep 2007
Beiträge
832
Bewertungen
818
AW: Darf ein Sachbearbeiter Einsicht in ein ärztliches Gutachten für die EMR verlangen?

Verlangen kann man alles, ob man es bekommt ist was anderes.

So ein SB verlangt viel wenn der Tag lang und auch viel was ihn nichts angeht. Das Problem dabei ist, er sitzt erst mal am längeren Hebel und wenn der sich stur stellt lässt er Dich verhungern. Was aber nicht bedeutet das man den jeden Wunsch erfüllen muss und fein den Duckmäuser macht.

Ich bin der Auffassung das sehr viele Dinge gefragt und Abgefragt werden die nicht notwendig sind, ich Glaube das ist meist nicht nur Daten- und Informationssammelwut sondern auch Klatsch und Tratsch ist.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo ArtNr5,

Ich habe heute erfahren, dass mein Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherungbund (EMR) abgelehnt wurde. Nun möchte ich klagen.

Du hast (vermutlich) einen Bescheid dazu (von der DRV ) bekommen und wenn es denn unbedingt sein muss kannst du eine Kopie der ersten Seite (wo die Ablehnung drauf steht) bei deinem SB vom JC vorlegen, obwohl es eines solchen "Beweises" in der Regel auch nicht bedarf, denn Niemand wird wohl Klage am SG einreichen (können), wenn es eine solche Ablehnung gar nicht geben würde.

Mein Sachbearbeiter meinte vor einigen Wochen, wenn es eine Ablehnung gibt, möchte ich ihm bitte das Gutachten zur Einsicht vorlegen. Ist das rechtens? Darf er das tatsächlich lesen?

Was dein SB dazu so "sagt" ist schon mal unwichtig, die DRV -Gutachten wurden (im Auftrag der DRV ) für die Zwecke der DRV gemacht und dienten ja dort nur dafür deinen Antrag / Widerspruch abzulehnen, es gibt darin KEINE verwertbaren Erkenntnisse für einen Arbeits-Vermittler beim JC . :icon_evil:

Auch eine "Leistungsbeschreibung" (für die Zwecke der DRV ) hat beim JC überhaupt KEINE Bedeutung, die DRV prüft deine Erwerbsfähigkeit und sieht dich aktuell weiter als VOLL Erwerbsfähig, da helfen einen Nichtmediziner auch die weiteren medizinischen Beurteilungen NICHT weiter.

Das geht den GAR NICHTS an und wenn der was von dir als Unterlagen haben will, hat der das schriftlich zu verlangen und die Rechtsgrundlagen zu benennen die es gestatten ihm medizinische Unterlagen zur Einsichtnahme überlassen zu müssen.

In der Regel hat der Betroffene diese Gutachten noch nicht mal selber vorliegen, du bist auch nicht verpflichtet das für deinen SB anzufordern und von alleine wird dir die DRV das auch nicht schicken ...
Ohne Schweigepflicht-Entbindung (für die DRV ) darf der das auch nicht selber anfordern, weil es für deinen weiteren Anspruch auf ALGII völlig irrelevant ist was in diesem Gutachten steht.

Nicht mal der JC -ÄD könnte damit wirklich was anfangen, die DRV meint du bist "gesund genug für den Arbeitsmarkt" also hat das JC weiter zu zahlen, EGAL was in deren Gutachten nun genau drin steht, wird es an diesem aktuellen Stand rechtlich NICHTS ändern können.

Darauf würde ich beim JC aktuell gar nicht zurück kommen "was der SB irgendwann mal dazu gesagt hat" ... :icon_evil:

Wirklich reagiren musst du nur wenn man dich schriftlich dazu auffordert (mit Rechtsgrundlagen, also NICHT nur mit allgemeinem "Mitwirkungs-Pflicht - Bla-Bla") und was du selber gar nicht hast, kannst du auch beim JC -SB NICHT vorlegen müssen.

Es sei denn der hat inzwischen sein Medizin-Studium abgeschlossen und selbst dann geht ihn das Gutachten der Rentenkasse NICHTS an. :icon_evil:

Solche "Wünsche" gab es schon früher mal, sogar bei der AfA (nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld), da bekam mein Männe von seiner SB eine EGV in der das auch erfasst war, "dass er ALLE Gutachten zu seinem EM-Renten-Verfahren" bei ihr vorzulegen habe ... :doh:

Die hat sie nie bekommen, "er hatte eben NICHTS dazu" und später haben wir zufällig erfahren, dass die irgendwie zum ÄD der AfA geschickt wurden (von der DRV , warum auch immer), nur seine SB wusste das gar nicht ... :icon_evil:

Warum auch immer ... denn der ÄD hatte die schon unberechtigt erhalten und hat sie natürlich auch nicht an die AfA -SB gegeben ... weil die darauf schon überhaupt KEINEN Anspruch hatte ... :icon_hihi:

Sie hat es bis zum Ablauf des ALGI auch nie erfahren, nicht von Männe und natürlich auch nicht vom ÄD der AfA ... noch gibt es keine Pflicht solche Gutachten überhaupt selber zu besitzen auch nicht für AfA oder JC ... und für den weiteren Leistungs-Anspruch aus dem SGB II ist das auch nicht erforderlich. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo curcuma,

Nein! Definitiv nicht. Er sieht nur die Leistungsbeurteilung, wie lange und was du arbeiten kannst. Keine Diagnosen.

In DRV -Gutachten zur EM-Rente gibt es solche "Leistungs-Beurteilungen" aber gar nicht, die für das JC irgendeinen Wert haben könnten und "geeignete" Berufsfelder kennen die bei der DRV in der Regel auch nicht ...

Es wird zusammengefasst festgestellt, dass der Probant NICHT Erwerbsgemindert ist also 6 und mehr Stunden am "allgemeinen Arbeitsmarkt" arbeiten kann = FERTIG ...

Den "passenden / richtigen " Job hat das JC zu finden, den benennt die DRV in ihren Gutachten (meist) nicht oder es sind Fantasie-Jobs, die es in der Realität sowieso gar nicht gibt.

Für den Anspruch auf ALGII genügen bereits 3 Stunden (Erwerbsfähigkeit) und mehr täglich ... dafür braucht KEIN SB ein DRV -Gutachten zu lesen, nicht mal teilweise. :icon_evil:

Wenn die Ablehnung der EM-Rente (oder des Widerspruches dazu) nachweislich mitgeteilt wird, (und dass Klage eingereicht wurde) hat das zu genügen ... bis es vielleicht am Sozialgericht mal "irgendwann" andere Einscheidungen geben könnte, hat das JC weiter zu zahlen ...

MfG Doppeloma
 
E

ExitUser

Gast
Huhu Doppeloma
In DRV -Gutachten zur EM-Rente gibt es solche "Leistungs-Beurteilungen" aber gar nicht, die für das JC irgendeinen Wert haben könnten und "geeignete" Berufsfelder kennen die bei der DRV in der Regel auch nicht ...

Ist mir auch schon aufgefallen. Das ist zwar eine Leistungsbeurteilung, was da aber immer unter C steht, sind die Begründungen, mit teilweise Diagnosen.

Kam ja jetzt aus einer Reha und würde denen den Bericht gerne um die Ohren hauen. Aber dagegen kann man ja kein Widerspruch schreiben, sondern nur eine Gegendarstellung. Ist ja kein Bescheid.

Die schreiben mich in meinem letzten Befuf/Tätigkeit (war Teilzeit in meinem Erstberuf) und ausgerechnet meine Traumtätigkeit unter 3 Std.
aber in meinem 2. Beruf, bzw. sonst für den Arbeitsmarkt, voll leistungsfähig.

Hallo? Ich bin mit wenigen Unterbrechungen seit 2002 (!) Alo. Ich schaffe beim besten Willen keine 8 Std. ohne Eingewöhnung. Und schon gar nicht im Büro.

Den "passenden / richtigen " Job hat das JC zu finden, den benennt die DRV in ihren Gutachten (meist) nicht oder es sind Fantasie-Jobs, die es in der Realität sowieso gar nicht gibt.
Das leuchtet ja noch ein, dass die keine Berufsberatung machen in der Reha, wäre auch bissl viel verlangt, finde ich.

Ich weiß gar nicht, ob ich unbedingt EU sein will. Sozialamt ist sicher auch nicht witzig und hat ja auch Nachteile.
Zumal ich wieder in meine Heimat umziehen will. Dafür wollte ich von der Reha eigentlich eine Bestätigung, dass ich hier ganz alleine ohne Sozialkontakte kaputt gehe. Musste damals wegen Job 600 km weit weg ziehen. Kind war aus dem Haus, Wohnung zu groß. Musste mich bundesweit bewerben. VV und Bingo wurde genommen. Jetzt sitze ich hier in einer toten Gegend und mein bester Kumpel ist vor Weihnachten gestorben.
 
E

ExUser 2606

Gast
Eigentlich müsste man der DRV das um die Ohren hauen. Dass die ein Gutachten einfach so an den aerztlichen Dienst der AfA schicken.

Ich werde dazu eh mal eine Anfrage beim Datenschutz starten, wenn ich mit meinem SG verfahren mal durch bin. Ich habe erfahren, dass bei der DRV die medizinischen Unterlagen, also auch die Befundberichte in der vwerwaltungsakte liegen, also auch fuer die SBs zugänglich. Dort scheint es weder verschlossene Umschläge noch irgend eine andere Trennung zu geben. Ich habe schrieftverkeht mit der Datenschutzbeauftragten der DRV Bund gesehen, die meinte, das müsse so sein. Mal sehen, was die Bundesdatenschutzbeauftragte dazu sagt. Ich finde das ein Unding.
 
E

ExitUser

Gast
Eigentlich müsste man der DRV das um die Ohren hauen. Dass die ein Gutachten einfach so an den aerztlichen Dienst der AfA schicken.

Es kommt immer darauf an, ob, und vor allem welch umfangreiche Schweigepflichtentbindung man für den ärztlichen Dienst unterschrieben hat.

Wenn ich an die geforderte Schweigepflicht meiner Partnerin für den ärztlichen Dienst denke, dies war nämlich sozusagen eine General-Schweigepflichtentbindung, die also auch für die DRV gelten sollte.
 

Doppeloma

Super-Moderation
Mitglied seit
30 Nov 2009
Beiträge
11.428
Bewertungen
15.460
Hallo Gast,

Ich glaube nicht, dass Doppeloma oder ihr Mann so etwas unterschrieben hat.

Für AfA oder JC , ganz sicher NICHT und das war bei uns schon 2007 / 2009 nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld.

Da haben die das durchaus auch schon versucht, ich selber habe nur meine Hausärztin befristet und konkret für die Untersuchung beim ÄD befreit ... angeschrieben wurde sie aber nicht ...

Nach DRV und Reha-Kliniken wurde mehrfach "gebettelt" von der AfA , das war mir EGAL ... habe denen (schriftlich /nachweislich) mitgeteilt, dass ich das für überflüssig halte und die DRV über notwendige Dinge durchaus auch selber informieren könne bei Bedarf. :wink:

NUR DRV und Sozialgericht haben umfassendere Schweigepflicht-Entbindungen ausschließlich für die eigenen Zwecke erteilt bekommen.
Da hat man kaum eine andere Wahl wenn man EM-Rente beantragt oder später möchte, dass vom SG gründlich "ermittelt" werden kann.

Das ÄD -Gutachten habe ich selber zur DRV geschickt, hätte ich mir auch sparen können. :bigsmile:
Nach der Ablehnung meiner EM-Rente hat mich direkt der ÄD der AfA kontaktiert, ob ich der Einsicht (des ÄD ) in die DRV -Gutachten zustimmen würde.

Man wolle (angeblich) "Divergenzen" mit dem Med. Dienst der DRV klären, mein Anwalt hat mir dann geraten das zu erlauben (NUR für diese Gutachten und NUR für den ÄD der AfA ) wirklich zufrieden mit seinem Rat war ich nicht, habe dann aber zugestimmt.

Es hatte damals keinerlei Auswirkungen auf meinen Anspruch an die AfA , ich nehme an die ÄD -Ärztin war damals (noch) nicht bereit ihre Ansicht zu meinem Gesundheitszustand nun einfach zu "revidieren".
Denn mit der DRV gab es im Prinzip NICHTS mehr zu unterschiedlichen medizinischen Ansichten zu klären, die hatten ja meinen Antrag bereits abgelehnt.

Habe dann der AfA mitgeteilt, dass Widerspruch bei der DRV eingelegt wurde und das war es in meinem Falle auch schon.
Mit irgendwelchen AfA -SB hatte ich ja nicht zu tun in den 18 Monaten, ich war nur zur Erst-Meldung nach der Aussteuerung bei der AfA , ein Mal in der Leistungsabteilung meinen Antrag abgeben und zuletzt zur Untersuchung beim ÄD .

Bei Männe wollte die SB oft Unterlagen zum laufenden EM-Renten-Verfahren haben, sie forderte (per EGV bei JEDEM Termin) die Vorlage von Bescheiden und Gutachten der DRV oder später vom Sozialgericht ein.

Bekommen hat sie trotzdem NIE etwas, denn sie wusste ja gar nicht was wir davon zu Hause haben und es ging sie auch NICHTS an ... so frech dafür eigene Schweigepflicht-Entbindungen zu fordern, waren die damals noch nicht ... hätten sie auch von Männe nicht bekommen ... :icon_evil:

Diese aktuelle Entwicklung ist besorgniserregend, wer sich inzwischen so Alles erlaubt medizinische Unterlagen zur Einsicht zu fordern ist schon erschreckend, später beim JC ist man zumindest bei uns damals auch noch nicht auf solche Gedanken gekommen ... wir wurden auch nicht erneut zum ÄD geschickt.

Die haben wohl die ÄD -Gutachten von der AfA noch problemlos bekommen (ohne uns lange um Erlaubnis zu fragen) und haben uns dann aber in der Hinsicht fast 2 Jahre komplett in Ruhe gelassen.

Wir brauchten nach der Antrags-Abgabe nicht mal mehr (weitere) AU -Bescheinigungen abgeben, hatten auch keine "Meldetermine" mit WUB oder ohne ... fast "paradiesische Verhältnisse" im Vergleich zu heute.

Auch an das Sozial-AMT wollte man uns nie "abschieben" ... nur mit den korrekten Bescheiden hatten sie so ihre Probleme und mit den pünktlichen Weiter-Bewilligungen ... was uns dann doch noch irgendwann zum SG (gegen das JC ) geführt hatte ...

Inzwischen will KEINER mehr irgendwelche Schweigepflicht-Entbindungen oder Gutachten von uns haben und wir vermissen da auch NIX weiter ... :icon_hihi:

MfG Doppeloma
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben Unten