E
ExitUser
Gast
Mal was andres...,
darf ein Jobcenter eine
´´Zwangsabmeldung´´ des getrennt lebendem Ehegatten vom in der Wohnung verbleibendem Gatten verlangen?
Z.B. von ausgezogener, getrennt lebender Ehpartnerin (die in einer eigenen Wohnung lebt seit X Wochen, ohne ALG oder so, erwerbstätig) und deshalb die KDU kürzen solange man seinen getrennt lebenden Part nicht zwangsabmeldet und diese sich nicht selbst umgemeldet hat?
Obwohl alle Formulare vorgelegt wurden wie gefordert, also Mietvertrag, NK Abrechnung, Mietbescheinigung, akt. Meldebestätigung des ALG Berechtigten, getrennt lebend Erklärung, neuer Mietvertrag (teilw. geschwärzt) der zukünftigen Exfrau usw. usw.
Neuerdings verlangen Jobcenter das offenbar bei getrennt lebenden, dürfen die das überhaupt rechtlich gesehen?
Im Klartext, es wird ein Nachweis über den Auszug des / der Ehepartner/in verlangt obwohl der Ermittlungsdienst das bereits vor Ort festgestellt hat ...)
darf ein Jobcenter eine
´´Zwangsabmeldung´´ des getrennt lebendem Ehegatten vom in der Wohnung verbleibendem Gatten verlangen?
Z.B. von ausgezogener, getrennt lebender Ehpartnerin (die in einer eigenen Wohnung lebt seit X Wochen, ohne ALG oder so, erwerbstätig) und deshalb die KDU kürzen solange man seinen getrennt lebenden Part nicht zwangsabmeldet und diese sich nicht selbst umgemeldet hat?
Obwohl alle Formulare vorgelegt wurden wie gefordert, also Mietvertrag, NK Abrechnung, Mietbescheinigung, akt. Meldebestätigung des ALG Berechtigten, getrennt lebend Erklärung, neuer Mietvertrag (teilw. geschwärzt) der zukünftigen Exfrau usw. usw.
Neuerdings verlangen Jobcenter das offenbar bei getrennt lebenden, dürfen die das überhaupt rechtlich gesehen?
Im Klartext, es wird ein Nachweis über den Auszug des / der Ehepartner/in verlangt obwohl der Ermittlungsdienst das bereits vor Ort festgestellt hat ...)