Hallo
Ich habe einen Weiterbewillugungsantrag meines ALG II gestellt. Bis auf die fehlenden Müllgebühren war alles eingerechnet. Habe alle Unterlagen für 2019 komplett vorgelegt und der Bewilligungsbescheid war für ein Jahr.
Die fehlenden Müllgebühren wurden jetzt in einem Änderungsbescheid mit eingerechnet. Aber der Änderungsbescheid sieht die Bewilligung nur noch für ein halbes Jahr vor d.h. ich müsste in 3 Monaten schon wieder die selben Belege hinsenden und wieder Weiterbewilligungsantrag senden.
Darf das JC ohne Grund den Bewilligungszeitraum kürzen? Ich nehme an es war ein Fehler.
Ich beziehe seit 2 Jahren ALG II und hatte noch n i e einen richtigen fehlerfreien Bescheid.
Ich habe einen Weiterbewillugungsantrag meines ALG II gestellt. Bis auf die fehlenden Müllgebühren war alles eingerechnet. Habe alle Unterlagen für 2019 komplett vorgelegt und der Bewilligungsbescheid war für ein Jahr.
Die fehlenden Müllgebühren wurden jetzt in einem Änderungsbescheid mit eingerechnet. Aber der Änderungsbescheid sieht die Bewilligung nur noch für ein halbes Jahr vor d.h. ich müsste in 3 Monaten schon wieder die selben Belege hinsenden und wieder Weiterbewilligungsantrag senden.
Darf das JC ohne Grund den Bewilligungszeitraum kürzen? Ich nehme an es war ein Fehler.
Ich beziehe seit 2 Jahren ALG II und hatte noch n i e einen richtigen fehlerfreien Bescheid.