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Gast 67141
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Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert (im Anschluss an BSG, NZS 2013, 273).
Nun bezahlt das Jobcenter die Miete und die Heizkosten, daher steht ihnen ja die Guthaben eigentlich zu.
Gibt es einen Paragraphen oder so, dass ich meinen Vermieter zukommen lassen kann, dass er zukünftige Guthaben direkt an das Jobcenter überweist und die an den Gläubiger oder ist das tatsächlich jetzt gepfändet und ich muss dem Jobcenter das erstatten?
Der Erstattungsanspruch des Mieters aus einer Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Vermieters ist unpfändbar, wenn der Mieter Arbeitslosengeld II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert
Ich habe noch einige andere Schulden daher kann ich die Schulden unmöglich begleichen.
Vor einigen Jahren wollte ich in Privatinsolvenz gehen, doch die Verbraucherzentrale riet mir davon ab, da ich ja Hartz IV beziehe und es da eh nichts zu pfänden gibt.
Alternativ besteht dazu auch die Möglichkeit Beratungshilfe für die Verbraucherinsolvenz zu beantragen. Die meisten Amtsgerichte setzen allerdings eine gewisse Wartezeit auf einen Termin bei Caritas und Co. voraus. Meistens wird Beratungshilfe erst gewährt, wenn die Wartezeit mehr als ein halbes Jahr beträgt.Ich würde im ganzen empfehlen, das Du mal ein Termin bei einer ortansässigen bzw. ortsnahen kostenlosen Schuldnerberatung vereinbarst (u.a. Caritas etc.),. Solch Terminvergabe ist aber meist mit einer sehr langen Wartezeit verbunden, welche Du umgehen könntest, wenn Du bei deinen zuständigen Leistungsträger nach einen Beratungsschein für eine Schuldnerberatung fragen würdest, Rechtsgrundlage § 16a Nr.2 SGB II. Mit diesen hättest Du dann auch Zugang zu einer kostenpflichtigen Schuldnerberatung und folglich, kommst natürlich mit diesen auch viel viel schneller an einen Termin ran.
Musst Du aber im endeffekt selbst entscheiden, denn dafür würdest Du dich gewissermassen vor deinen Leistungsträger ja ein wenig outen, betreffend einer bestehenden Schuldenproblematik deinerseits.