Darf ein Betriebskostenguthaben beim Vermieter (Drittschuldner) gepfändet werden, wenn das Jobcenter Miete u. Heizkosten bezahlt und ihnen somit auch ein mögliches Guthaben zusteht ?

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Gast 67141

Gast
Hallo, ich habe ein Problem mit einem ziemlich agressiven Inkasso, dass mir schon seit Jahren versucht das Leben schwer zu machen.
Obwohl bekannt das ich langzeitarbeitslos bin und Hartz IV beziehe, kommt alle zwei Jahre von denen die Aufforderung an den Gerichtsvollzieher die Eidesstattliche Versicherung abzuschließen. Ich bin natürlich dem auch immer nachgekommen. Kontopfändung habe ich dank denen auch, aber besitze ja ein P-Konto.

So heute bekam ich vom Gerichtsvollzieher wieder Post wegen denen, diesmal machen sie meinen Vermieter zum Drittschuldner, die Kaution ist gepfändet sowie alle Guthaben aus Betriebskostenabrechnung sowie Mietzahlungen sollen zukünftig an das Inkasso abgeführt werden.

Nun bezahlt das Jobcenter die Miete und die Heizkosten, daher steht ihnen ja die Guthaben eigentlich zu.
Gibt es einen Paragraphen oder so, dass ich meinen Vermieter zukommen lassen kann, dass er zukünftige Guthaben direkt an das Jobcenter überweist und die an den Gläubiger oder ist das tatsächlich jetzt gepfändet und ich muss dem Jobcenter das erstatten?

Ich habe noch einige andere Schulden daher kann ich die Schulden unmöglich begleichen.
Vor einigen Jahren wollte ich in Privatinsolvenz gehen, doch die Verbraucherzentrale riet mir davon ab, da ich ja Hartz IV beziehe und es da eh nichts zu pfänden gibt.
Stimmt das so ?
 
Es gibt eine BGH Entscheidung dazu:


 

BGH Urteil vom 20.06.2013 - IX ZR 310/12


Quelle


Diese Aussage ist so für mich nicht nachvollziehbar, denn die bestehende Schuldenproblematik löst sich ja nicht irgendwann einfach mal in Luft auf, ganz im Gegenteil, der schon bestehende Haufen, wächst stück für stück immer weiter an und im Sozialleistungsbezug kann man davon ganz sicher nix an die Seite schaufeln und im weiteren dieses lästige, das alle Jahre wieder der Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft aufkreuzt, die an Dir dauerhaft klebende Kontopfändung/ en usw. Also neee....

Ich würde im ganzen empfehlen, das Du mal ein Termin bei einer ortansässigen bzw. ortsnahen kostenlosen Schuldnerberatung vereinbarst (u.a. Caritas etc.),. Solch Terminvergabe ist aber meist mit einer sehr langen Wartezeit verbunden, welche Du umgehen könntest, wenn Du bei deinen zuständigen Leistungsträger nach einen Beratungsschein für eine Schuldnerberatung fragen würdest, Rechtsgrundlage § 16a Nr.2 SGB II. Mit diesen hättest Du dann auch Zugang zu einer kostenpflichtigen Schuldnerberatung und folglich, kommst natürlich mit diesen auch viel viel schneller an einen Termin ran.
Musst Du aber im endeffekt selbst entscheiden, denn dafür würdest Du dich gewissermassen vor deinen Leistungsträger ja ein wenig outen, betreffend einer bestehenden Schuldenproblematik deinerseits.
 
Alternativ besteht dazu auch die Möglichkeit Beratungshilfe für die Verbraucherinsolvenz zu beantragen. Die meisten Amtsgerichte setzen allerdings eine gewisse Wartezeit auf einen Termin bei Caritas und Co. voraus. Meistens wird Beratungshilfe erst gewährt, wenn die Wartezeit mehr als ein halbes Jahr beträgt.
Von daher lohnt ein Anruf dort auf jeden Fall.
 
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