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Gast 67141
Gast
Hallo, ich habe ein Problem mit einem ziemlich agressiven Inkasso, dass mir schon seit Jahren versucht das Leben schwer zu machen.
Obwohl bekannt das ich langzeitarbeitslos bin und Hartz IV beziehe, kommt alle zwei Jahre von denen die Aufforderung an den Gerichtsvollzieher die Eidesstattliche Versicherung abzuschließen. Ich bin natürlich dem auch immer nachgekommen. Kontopfändung habe ich dank denen auch, aber besitze ja ein P-Konto .
So heute bekam ich vom Gerichtsvollzieher wieder Post wegen denen, diesmal machen sie meinen Vermieter zum Drittschuldner, die Kaution ist gepfändet sowie alle Guthaben aus Betriebskostenabrechnung sowie Mietzahlungen sollen zukünftig an das Inkasso abgeführt werden.
Nun bezahlt das Jobcenter die Miete und die Heizkosten, daher steht ihnen ja die Guthaben eigentlich zu.
Gibt es einen Paragraphen oder so, dass ich meinen Vermieter zukommen lassen kann, dass er zukünftige Guthaben direkt an das Jobcenter überweist und die an den Gläubiger oder ist das tatsächlich jetzt gepfändet und ich muss dem Jobcenter das erstatten?
Ich habe noch einige andere Schulden daher kann ich die Schulden unmöglich begleichen.
Vor einigen Jahren wollte ich in Privatinsolvenz gehen, doch die Verbraucherzentrale riet mir davon ab, da ich ja Hartz IV beziehe und es da eh nichts zu pfänden gibt.
Stimmt das so ?
Obwohl bekannt das ich langzeitarbeitslos bin und Hartz IV beziehe, kommt alle zwei Jahre von denen die Aufforderung an den Gerichtsvollzieher die Eidesstattliche Versicherung abzuschließen. Ich bin natürlich dem auch immer nachgekommen. Kontopfändung habe ich dank denen auch, aber besitze ja ein P-Konto .
So heute bekam ich vom Gerichtsvollzieher wieder Post wegen denen, diesmal machen sie meinen Vermieter zum Drittschuldner, die Kaution ist gepfändet sowie alle Guthaben aus Betriebskostenabrechnung sowie Mietzahlungen sollen zukünftig an das Inkasso abgeführt werden.
Nun bezahlt das Jobcenter die Miete und die Heizkosten, daher steht ihnen ja die Guthaben eigentlich zu.
Gibt es einen Paragraphen oder so, dass ich meinen Vermieter zukommen lassen kann, dass er zukünftige Guthaben direkt an das Jobcenter überweist und die an den Gläubiger oder ist das tatsächlich jetzt gepfändet und ich muss dem Jobcenter das erstatten?
Ich habe noch einige andere Schulden daher kann ich die Schulden unmöglich begleichen.
Vor einigen Jahren wollte ich in Privatinsolvenz gehen, doch die Verbraucherzentrale riet mir davon ab, da ich ja Hartz IV beziehe und es da eh nichts zu pfänden gibt.
Stimmt das so ?