Hallo zusammen,
darf mein AV in einem Betrieb, in dem ich mich beworben und vorgestellt habe, nachfragen warum dieser mich nicht eingestellt hat?
Ich habe derzeit eine dreiste AVin der ich zutrauen würde, dass Sie in dem Betrieb in dem ich mich vorgestellt habe anruft, um zu erfahren wieso sie keinen Arbeitsvertrag mit mir gemacht haben.
Das heisst, er würde an Daten gelangen wie meine Lohnvorstellungen und evtl. Privates .....wie geplanter Umzug, Partner etc.
Darf ein AV das oder macht er sich damit strafbar?
Mich stört nämlich der neue Satz in allen VV mit RB der lautet:
dass der Arbeitgeber seinerseits befugt ist dem JC das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens mitzuteilen.
...würde heissen dass nun jeder erfährt dass ich mit über 50 mit Meisterbrief und langjähriger Berufserfahrung nicht mehr gewillt bin nur für den Mindestlohn zu arbeiten.
darf mein AV in einem Betrieb, in dem ich mich beworben und vorgestellt habe, nachfragen warum dieser mich nicht eingestellt hat?
Ich habe derzeit eine dreiste AVin der ich zutrauen würde, dass Sie in dem Betrieb in dem ich mich vorgestellt habe anruft, um zu erfahren wieso sie keinen Arbeitsvertrag mit mir gemacht haben.
Das heisst, er würde an Daten gelangen wie meine Lohnvorstellungen und evtl. Privates .....wie geplanter Umzug, Partner etc.
Darf ein AV das oder macht er sich damit strafbar?
Mich stört nämlich der neue Satz in allen VV mit RB der lautet:
dass der Arbeitgeber seinerseits befugt ist dem JC das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens mitzuteilen.
...würde heissen dass nun jeder erfährt dass ich mit über 50 mit Meisterbrief und langjähriger Berufserfahrung nicht mehr gewillt bin nur für den Mindestlohn zu arbeiten.