Steckrübe
Priv. Nutzer*in
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Ein AG behauptet eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch an einen Leistungsempfänger geschickt zu haben. Diese kam jedoch nicht an und der LE wusste demzufolge nichts von dem Termin. Der AG hat nun dem JC mitgeteilt, dass der LE nicht zum Gespräch erschienen ist.
Frage: Darf der AG dem JC diese Information mitteilen oder spricht datenschutzrechtlich etwas dagegen?
Frage: Darf der AG dem JC diese Information mitteilen oder spricht datenschutzrechtlich etwas dagegen?