Darf die Rehaklinik neben den Entlassungsbericht noch mehr weiterreichen?

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FrauRossi

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Ich war ja schon öfters in Reha. Nach der Reha enthalte ich einen ca 20 Seitigen Entlassungsbericht. Den gebe ich nach Überprüfung frei für die verschiedenen Stellen , KK und so weiter. Jedoch frage ich mich, ob noch mehr mitgesendet wird an die Kostenträger — Krankenkasse usw. Denn während im Rehaabschlussbericht Bericht ja nur Diagnostik und Ergebnisse stehen frage ich mich, was mit den Test passiert? Ich habe während der Reha jede Menge Psychotest gemacht, deren Ergebnisse ich nie sah. Gehen diese Bögen auch zur DRV oder KK ? Dann gab es von den Ortopäden und Physiotherapie ständig Leistungstest und Auswertungsbögen. Kommen solche Auswerungen nach der Reha ins Archiv oder gehen diese Details auch wohin? Weiß das zufällig jemand?
 

Heidschnucke

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Genau kann ich dir das nicht sagen, aber in der Regel ist es so das nur der Abschlussbericht das Haus verlässt und auch nur an die stellen die du frei gibt's, bei mir es die DRV (Träger), mein Hausarzt; und mein Facharzt und ich natürlich, später habe ich den dann noch mal dem Versorgungsamt zur Verfügung gestellt.

(Übrigens eine Anfrage des JC wurde nicht beachtet, weil es auch keine Schweigepflicht Entbindung gab! Hat ein wenig böses Blut gegeben!)

Alles weitere was da so bei der Reha Dementiert bleibt in der Reha Einrichtung und wandert ins Archiv und wird nur für ein relativen kurzen Zeitraum aufgehoben und dann Vernichtet.

Überlege mal dein Entlassungsbericht war 20 Seiten lang jetzt kommt jemand nach 1 Jahr und möchte was wissen, da müsste sich ein Arzt hin setzen und sich da ein und durcharbeiten das dauert mind 2 Tage, dafür bekommen die kein a kein Geld und b haben die die Zeit nicht dazu. Das machen die lieber die Untersuchungen noch mal, gibt Geld und die Ergebnisse sind aktuell.
 

ZynHH (R.i.P.)

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Der Kostenträger, so weiss ich von der drv aus eigenem erleben, erhält auch die psychotherapeutischen Befunde, der Psychiater darf aber die Weitergabe an den Patienten ohne Einsatz eines Fachärzte verweigern, beruft sich denn auf Urheberrecht....damit der Patient nicht ohne ärztliche Betreuung über mass belastet wird.

Eine Weitergabe an andere, als den Auftraggeber kann aber nur der Patient erlauben.
 

FrauRossi

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Der Kostenträger, so weiss ich von der drv aus eigenem erleben, erhält auch die psychotherapeutischen Befunde, der Psychiater darf aber die Weitergabe an den Patienten ohne Einsatz eines Fachärzte verweigern, beruft sich denn auf Urheberrecht....damit der Patient nicht ohne ärztliche Betreuung über mass belastet wird.

Eine Weitergabe an andere, als den Auftraggeber kann aber nur der Patient erlauben.
In 😳Ernst? Es kann als sein, dass der Kostenträger ( DRV ) die Berichte vom Psychiater und Psychologe bekommt, die über den Entlassungsbericht hinausgehen? Weißt du das sicher? Es war ja eigentlich vertraulich, was ich da sagte.
 

Zerberus X

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In 😳Ernst? Es kann als sein, dass der Kostenträger ( DRV ) die Berichte vom Psychiater und Psychologe bekommt, die über den Entlassungsbericht hinausgehen? Weißt du das sicher? Es war ja eigentlich vertraulich, was ich da sagte.

Die bekommen nicht den Wortlaut,sondern die Schlußfolgerung daraus.
 
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