Darf die Krankenkasse erwarten, dass man sich im laufenden EMR Verfahren gesundschreibt

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FrauRossi

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Ich frage mal für eine Bekannte die es nicht so hat mit Internet.

Sie ist seit 3 Jahren krank, erst Brustkrebs, kurz gearbeitet, neues Hüftgelenk, daraus resultierende Schmerzchronifizierung usw., immer noch im Krankengeld Bezug.

Auf Anraten ihres Arztes Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Darauf folgte die Aufforderung zur Reha und zwar psychosomatisch, da es ihr verständlicherweise psychisch auch nicht besonders gut ging.

Aus der Reha wird sie psychisch stabil und Arbeitsfähig entlassen.

Die Krankenkasse stellt das Krankengeld ein.

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente, der aber ja alle Befunde betrifft, ist aber noch gar nicht bearbeitet.

Der Anspruch auf Krankengeld von der Dauer her ist noch gar nicht aufgebraucht.

Wäre die Krankenkasse nicht eigentlich verpflichtet,bis zur Bearbeitung des Antrages zumindest weiter Krankengeld zu zahlen?

Sie hat auch noch Blutarmut, Migräne, Bandscheibe, Astma.....
 
Arbeitsfähig und Krankengeld schließt sich aus.

Man müsste also erstmal wieder AU sein. Arbeitsfähig aus der Reha entlassen bedeutet ja nicht, dass ein Arzt nach der Reha keine AU feststellen kann.

Dann lebt das Krankengeld wieder auf.

Die KK wird dann in der Regel den MDK einschalten.

Mit dem Antrag auf EMR hat das erstmal nichts zu tun, obwohl man natürlich in der Regel AU ist und sein sollte, bei laufendem Antrag auf EMR.
 
Viele Dank! So leicht ist es jetzt nicht. Sie bezieht jetzt statt Krankengeld erstmal „normales“ Alg1. Wenn sie sich jetzt wegen zb Migräne Krankschreiben lassen würde, was der Arzt auch machen würde, dann würde sie trotzdem Alg1 beziehen und erst nach 6 Wochen wieder wechseln
 
Hallo Frau Rossi,

deine Überschrift ist sehr irreführend, eine "Gesundschreibung" gibt es gar nicht und selber wird das wohl auch Niemand machen wenn er noch krank ist.

Sie ist seit 3 Jahren krank, erst Brustkrebs, kurz gearbeitet, neues Hüftgelenk, daraus resultierende Schmerzchronifizierung usw., immer noch im Krankengeld Bezug.

Zunächst mal wäre wichtig zu wissen ob sie auch seit 3 Jahren AU geschrieben war, kann ja nicht ganz passen so lange gibt es ja kein Krankengeld ???

Hatte sie noch eine Arbeitsstelle und wurde sie (wann ?) wegen der Krankheiten entlassen ???

Auf Anraten ihres Arztes Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Die Ärzte "raten" gerne mal zur EM-Rente, dabei sollte sogar bei denen schon angekommen sein, dass dieser Ratschlag alleine dem Patienten nicht weiterhilft, wenn sie dann nach einer Reha die AU beenden ...

Darauf folgte die Aufforderung zur Reha und zwar psychosomatisch, da es ihr verständlicherweise psychisch auch nicht besonders gut ging.
Aus der Reha wird sie psychisch stabil und Arbeitsfähig entlassen.

Die Aufforderung zur Reha erfolgte sicher nicht weil der Arzt ihr zur EM-Rente geraten hatte sondern weil die KK Geld sparen wollte ..., das ist ja am Besten durch diese Aufforderung möglich.

Das Ziel (der KK) wurde also auch erreicht (oder wurde sie von der DRV dazu aufgefordert ???), dass man sie dort als Arbeits-Fähig entlassen hat (das war ja sicher nicht ihr eigener Wunsch), der behandelnde Arzt hätte sie trotzdem weiter AU schreiben können.

Was ja auch sehr sinnvoll wäre wenn er meint sie müsse EM-Rente bekommen.
Wie sie aus einer Reha entlassen wird hat NUR Bedeutung für den Entlassungstag, das kann aus der Sicht des eigenen Arztes am nächsten Tag schon wieder ganz anders sein ...

Die Krankenkasse stellt das Krankengeld ein.

Logisch, wenn der Arzt keine AU mehr ausstellt nach der Reha, stellt die KK die Leistungen ein, bzw. nimmt die gar nicht wieder auf, denn während der Reha gab es ja Übergangsgeld von der DRV.

Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente, der aber ja alle Befunde betrifft, ist aber noch gar nicht bearbeitet.

Der EMR-Antrag läuft also schon und die Reha-Klinik dürfte wohl auch dazu informiert gewesen sein dass deine Bekannte schon einen solchen Antrag gestellt hatte (VOR der Reha), da dürfte wohl der Ablehnungsbescheid dazu auch bald im Briefkasten sein.

Zumindest bekommt ja die DRV auch den Reha-Bericht und wird den als "Langzeit-Gutachten" in die Entscheidung zur EM-Rente mit einbeziehen, es gibt kaum was "Besseres" (für die DRV) als eine Arbeitsfähige Entlassung aus der Reha, die gerade erst beendet wurde.

Der Anspruch auf Krankengeld von der Dauer her ist noch gar nicht aufgebraucht.
Wäre die Krankenkasse nicht eigentlich verpflichtet,bis zur Bearbeitung des Antrages zumindest weiter Krankengeld zu zahlen?

Wenn es keine AU-Bescheinigungen vom Arzt mehr gibt ist die KK zu gar nichts mehr verpflichtet, NUR aus dieser Bescheinigung ergibt sich der Zahlungsanspruch ... Arbeitsfähige haben keinen Anspruch auf Krankengeld weil sie einen EM-Renten-Antrag gestellt haben, das muss die KK nicht interessieren.

Sie hat auch noch Blutarmut, Migräne, Bandscheibe, Astma.....

Das hatte sie ja in der Reha-Klinik sicher auch schon alles, trotzdem hält man sie dort für Arbeitsfähig bei der Entlassung und ihr Arzt hält es offenbar auch nicht (mehr) für nötig sie wegen der beantragten EM-Rente weiter krank zu schreiben ...

War sie denn nach der Reha noch mal bei ihrem Arzt, was meint der denn zur aktuellen Entwicklung ???

So leicht ist es jetzt nicht. Sie bezieht jetzt statt Krankengeld erstmal „normales“ Alg1.

Na-Ja, dann hat der Arzt sie ja offenbar auch nicht mehr für so krank gehalten nach der Reha ... klar bekommt sie dann als Arbeitslose auch "normales" ALGI ...

Wenn sie sich jetzt wegen zb Migräne Krankschreiben lassen würde, was der Arzt auch machen würde, dann würde sie trotzdem Alg1 beziehen und erst nach 6 Wochen wieder wechseln

Und wo ist dabei nun das Problem, mit einer laufenden AU-Bescheinigung muss sie sich auch nicht bewerben und nach den 6 Wochen wird ALGI (§ 146 SGB III) aufgehoben und die KK muss (zunächst wieder) die Zahlung von Krankengeld übernehmen.

Wie lange die das machen werden bis der MDK dann eingeschaltet wird ist eine andere Frage ...

Den Antrag auf EM-Rente kann sie sehr wahrscheinlich sowieso schon "vergessen", egal ob mit oder ohne AU-Bescheinigung ...
Wer aus der Reha Arbeits-Fähig entlassen wird, ist bestimmt nicht als teilweise oder voll Erwerbsgemindert dort eingeschätzt worden.

MfG Doppeloma
 
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