Stehen diese Drohungen JEDES MAL auf den Einladungen?
Wie sehen die aus? Welche Begründungen haben die Einladungen?
Diesen unglückseeligen Modus solltest Du irgendwie unterbrechen. .......
Desweiteren schriftlich Anfragen warum nicht das mildeste Mittel (zusendung der VV) angewendet wird!
Denn "Neues" wird schon lange nicht mehr besprochen, oder?
Das wäre auch zu überlegen - denn allzu häufige Meldetermine, bei denen es nur um "Anwesenheit" und Kontrolle geht und du die
gleichen Jobangebote auch selbst zuhause finden kannst (vorausgesetzt, du tust das auch und bewirbst dich auch selbstständig) - sind
in so einer Dichte nicht immer und unbedingt statthaft.
Interessant auch hier wegen wöchentlicher Termine und Sanktionen:
Sanktionen wegen ALG-II-Meldeversäumnissen begrenzt
Z.B.:
Bei jeder Meldeaufforderung müsse die Behörde aber eine Ermessensentscheidung treffen, wie die Eingliederung des Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt am besten unterstützt werden kann, betonte nun das BSG.
Siehe auch:
§ 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung - dejure.org
3. | der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann. |
Und die Ausführungen hier:
„Ob und wann eine Meldeaufforderung ergeht, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Jobcenters, d. h., dass sie nur zur Erreichung eines konkreten Meldezwecks dienen darf. Ist der Meldezweck durch mildere Mittel (Brief oder Telefon) durchführbar, ist eine persönliche Meldung unangemessen und nicht verhältnismäßig. Grenze sind aufgrund von objektiver Anknüpfungspunkte erkennbar „schikanöse“ Meldeaufforderungen. (vgl. Birk in LPK-SGB II, 3. Aufl., § 59 Rn. 4; 5. Aufl., Rn 2 u. § 32, Rn 6 a. a. O). Der Meldezweck muss in der schriftlichen Meldeaufforderung konkret bezeichnet werden (LSG BE-BB 16.01.2008 – L 28 B 2119/07 AS ER) oder wenigstens stichwortartig angegeben werden (LSG BE-BB vom 12.07.2011 – L 14 AS 999/11 B ER).“
Hallo Boys and Girls, mein SB hat doch echt einen an der Waffel. Wenn ich diesbezüglich bislang noch Zweifel hatte, dann bin ich nunmehr eines besseren belehrt worden. Folgender Sachverhalt: Am vergangenen Samstag (= 05.07.2014) erhielt ich mal wieder einen gelben Liebesbrief meines SB. Er...
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Du müsstest dir also überlegen, ob du in eine gezielte Gegenwehr gehen willst (und dies gemessen an deiner pers. Historie mit JC möglich ist),
oder den Einladungen weiter folgst. Seine Forderungen, den Arbeitgebern hinterher zu telefonieren, soll der SB dir dann "bitte" schriftlich geben - du würdest
das dann mal rechtlich prüfen lassen. ;-)
Gibt es was Schriftliches bei Dir? Joboffensive? EGV? VA?