@Zermürbt38
Ich war selbst mal Fallmanager im JC und kann aus meiner Erfahrung folgendes sagen: Ohne deine schriftliche Zustimmung darf der Fallmanager keinen Arbeitgeber kontaktieren. Er darf ohne deine Zustimmung überhaupt keine externe Instanz kontaktieren und deine Sozialdaten weitergeben. Ich weiß, dass sowas dennoch manchmal geschieht, die Regel ist es aber definitiv nicht.
Oftmals kontaktieren FM Arbeitgeber, wenn es explizit mit dir so vereinbart wurde. Manche Menschen, die sehr lange aus dem Arbeitsmarkt raus sind, sind tatsächlich dankbar für sowas. Es handelt sich bei den Jobs, um die es bei diesen Fällen geht, aber in der Regel natürlich um Helferstellen. Wenn es sich um qualifizierte Stellen handelt, kann eine Kontaktaufnahme durch den FM in der Tat nachteilig sein.
Wenn es sich nicht um Vermittlungsvorschläge handelt, darf ich als FM bei keinem AG anrufen und mich nach dem Bewerbungsstand von Herrn/Frau XYZ erkundigen, weil ich dadurch offenbarte, dass diese Person im Leistungsbezug ist. Bei einem VV würde ich das nicht offenbaren, weil der AG das aus der Tatsache, dass er einen AG-VV-Rückmeldebogen erhält, schon erschließen kann.
Das Problem ist halt: Wenn ein FM nach Eingang einer
Da-habe-ich-mich-beworben-Liste bei einem der AG von der Liste anruft und fragt, ob das auch stimmt, hat der FM zwar ggf. einen Datenschutzverstoß begangen, das Problem mit einer etwaigen Sanktion aufgrund der Nicht-Bewerbung hast du dann aber trotzdem. Meiner Erfahrung nach ist der Datenschutz im JC ein stumpfes Schwert.
Das heißt nicht, dass ich Leute davon abbringen will, Datenschutzverstöße publik zu machen und zu ahnden. Ich will nur deutlich machen, dass es für diejenigen, die diese Verstöße begehen, in der Regel keine Konsequenzen hat - bis auf ein nur halb ehrlich gemeintes
Du-Du-Du vom JC-Datenschutzbeauftragten. Ich möchte aber auch anmerken, dass mir in meiner Zeit als FM kaum Kolleg*innen bekannt wurden, die so hinter ihren Kund*innen "hinterhergeschnüffelt" haben. Das offenbarte schließlich eine wenig vertrauensvolle Beratungsgrundlage.