Schraubenzieher26
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Hallo zusammen
Ich habe eine allgemeine Frage, bei der mir weder die Suchfunktion, noch das Merkblatt SGB II weiter helfen konnte.
Meine allgemeine Situation habe ich in einem anderen Thema ausführlicher beschrieben.
Falls das relevant ist, kann man man das Thema hier finden: Link zum Thema
Kurz gesagt habe ich vor einigen Tagen meinen Antrag bewillig bekommen und auch schon Leistungen erhalten.
Als ich zur Abgabe des Antrags beim JC war, sagte mir der Mitarbeiter der Leistungsabteilung sinngemäß sowas wie, dass in manchen Fällen geprüft werden kann wofür das Geld ausgegeben wurde, wenn der Verdacht bestünde, dass es "verschwendet" würde.
So ganz habe ich das ehrlich gesagt auch nicht verstanden.
Ich habe außerdem in dem Merkblatt SGB II gelesen, dass es unter gewissen Umständen auch Essensmarken etc. anstelle von Geld geben kann.
Lange Rede kurzer Sinn: Wird das JC in nächster Zeit Kontoauszüge von mir fordern oder dürfen die bei meiner Bank Einsicht auf meine Kontobewegungen fordern?
Wollen die z.B. auch sowas wie Kassenzettel sehen, um zu sehen wofür man sein Bargeld ausgibt?
Oder prüfen die meine Finanzen nur um zu sehen, ob ich, seit ich Leistungen beziehe, ein zusätzliches Einkommen habe und nicht gemeldet habe und interessieren sich gar nicht für meine Ausgaben?
mfG
Ich habe eine allgemeine Frage, bei der mir weder die Suchfunktion, noch das Merkblatt SGB II weiter helfen konnte.
Meine allgemeine Situation habe ich in einem anderen Thema ausführlicher beschrieben.
Falls das relevant ist, kann man man das Thema hier finden: Link zum Thema
Kurz gesagt habe ich vor einigen Tagen meinen Antrag bewillig bekommen und auch schon Leistungen erhalten.
Als ich zur Abgabe des Antrags beim JC war, sagte mir der Mitarbeiter der Leistungsabteilung sinngemäß sowas wie, dass in manchen Fällen geprüft werden kann wofür das Geld ausgegeben wurde, wenn der Verdacht bestünde, dass es "verschwendet" würde.
So ganz habe ich das ehrlich gesagt auch nicht verstanden.
Ich habe außerdem in dem Merkblatt SGB II gelesen, dass es unter gewissen Umständen auch Essensmarken etc. anstelle von Geld geben kann.
Lange Rede kurzer Sinn: Wird das JC in nächster Zeit Kontoauszüge von mir fordern oder dürfen die bei meiner Bank Einsicht auf meine Kontobewegungen fordern?
Wollen die z.B. auch sowas wie Kassenzettel sehen, um zu sehen wofür man sein Bargeld ausgibt?
Oder prüfen die meine Finanzen nur um zu sehen, ob ich, seit ich Leistungen beziehe, ein zusätzliches Einkommen habe und nicht gemeldet habe und interessieren sich gar nicht für meine Ausgaben?
mfG