Darf das JC die Vorlage eines Leasingvertrags verlangen?

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HerrAlbert

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Ich gab bei der Antragstellung an, ein Leasingfahrzeug zu fahren und dies soll ich nun beweisen. Besser gesagt soll ich damit beweisen, dass ich kein Auto besitze. Als Leasingnehmer bin ich ja kein Eigentümer. Zudem ist es keine Finanzierung, sondern eher als Miete zu betrachten.

Das Jobcenter verlangt von mir im Rahmen meines Antrages eine Kopie meines kompletten Leasingvertrages, welchen ich natürlich vor Antragstellung bereits unterschrieben hatte. Dürfen Sie dies verlangen?
 

TazD

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Moinsen HerrAlbert!
Ich war so frei und hab' den Titel Deines Fadens mal etwas griffiger gestaltet. Eine vollständige Frage ist immer nett - und soviel Zeit muß sein ... ergänzend verweise ich auch auf die Forenregel #11
[FONT=Arial,Wide Latin]11. Themen/Threads erstellen[/FONT]
[FONT=Arial,Wide Latin]Beim Erstellen neuer Themen/Threads ist darauf zu achten, eine aussagekräftige Überschrift zu wählen. Themen mit nichtssagenden, allgemeinen Überschriften, oder wie z.B. Alle Reinschauen!!! oder Hilfeee!!! oder [/FONT]Leasingvertrag[FONT=Arial,Wide Latin], sowie Topics mit irreführenden Angaben werden von den Moderatoren i.d.R ohne Ankündigung entfernt![/FONT]
Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 110! Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein...
Erhellendes zum Thema findet man auch hier ->klick

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.
 

vidar

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Moin @HerrAlbert,

Was hast du beim JC beantragt. Normales H4 oder ergänzendes H4 bei einer Selbständigkeit. Etwas mehr Informationen wären hier also dienlich. z.B.

Ist das Auto dein „Privatvergnügen“ oder ist dieses für die Ausübung deiner selbständigen Tätigkeit zwingend erforderlich, und du möchtest die Kosten innerhalb des EKS berücksichtigt bekommen. Wie lange läuft der Leasingvertrag schon, und wie lange ist die zeitliche Restdauer …
 

AsbachUralt

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Das JC muss Deine Vermögensverhältnisse erkunden und der einzige Nachweis dass Du ein Leasing Fahrzeug fährst, ist nun mal der Leasing Vertrag. Und im Rahmen der Mitwirkungspflicht darf das JC ihn durchaus verlangen.
 

HerrAlbert

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Erst einmal danke für die vielen Antworten und ja, ich verstehe auch, dass die Behörde sicher gehen will, dass das auf mich angemeldete Auto auch nicht mir gehört.

@vidar
Auto nur für private Zwecke. Der Vertrag läuft schon über 1 Jahr.

@faalk
Das habe ich auch gedacht, doch mit nur einer Seite wollen sie sich nicht zufrieden geben.
 

Merse

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der einzige Nachweis dass Du ein Leasing Fahrzeug fährst, ist nun mal der Leasing Vertrag.

Ja. Und aus welchem Grund ist für die Feststellung des Leistungsanspruchs beispielsweise erforderlich, wer der Leasinggeber ist, welche Farbe das Fahrzeug hat, wie lange der Vertrag läuft usw? Das JC will den kompletten Vertrag mit sämtlichen nicht leistungsrelevanten Angaben.
 

TazD

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Ich würde die erste Seite des Vertrags kopieren, damit die Vertragspartner ersichtlich sind und die letzte Seite, auf der die Unterschrift zu sehen ist.

Welche Laufleistung, welche Leasingrate, etc vereinbart wurden, sind, wie @Merse auch schon ausgeführt hat, für den Leistungsanspruch und die Prüfung nicht relevant.
Ggf. wäre sogar noch der Vertragspartner zu schwärzen, weil es das JC hier nicht zu interessieren hat, wer der Vertragspartner des TE ist.
 

Couchhartzer

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Welche Laufleistung, welche Leasingrate, etc vereinbart wurden, sind, wie @Merse auch schon ausgeführt hat, für den Leistungsanspruch und die Prüfung nicht relevant.
Bei der Leasingrate wäre ich da nicht so sicher, wenn dadurch dann ggf. wegen einer vermuteten Ratenbetragshöhe der Verdacht aufkommen kann, dass man noch andere eventuell verschwiegene Einkommensquellen hat mit der diese Rate bedient wird.
 

TazD

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Der Gedanke kam mir auch schon. Allerdings hat das JC seinen Verdacht dann auch zu begründen.
Das es oftmals anders läuft, ist mir durchaus bewusst, ändert aber nichts an der Rechtslage:
"Was der Elo mit seinem Geld macht, geht allein den Elo was an."
 

Fairina

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Seh ich genauso wie TaZ. Wenn der Elo die Leasingraten aus seinen HartzI-Mitteln bestreiten kann, was durchaus möglich wäre theoretisch gesehen, dann geht der Vertrag das JC nichts an. Die erste Seite mit den wichtigsten Angaben wer die Vertragspartner sind und die Leasingratenhöhe für welches Fahrzeug und mehr nicht könnte man aus reiner Freundlichkeit zur Verfügung stellen. Hat das JC damit Probleme, hat es sich an den Rechtsweg zu halten und der ist der Justiz vorbehalten.
 

HerrAlbert

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Danke für die zahlreichen Antworten. Ich habe inzwischen den kompletten Leasingvertrag kopiert und hingeschickt, jedoch habe ich meine Vertragspartner geschwärzt. Die Leasingrate habe ich nicht geschwärzt. Dann sehen sie es eben, dass sie hoch ist.
 
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