@nightangel
du verstehst mich vielleicht nicht richtig.Ich spiele garantiert nicht brav mit. Ich habe früher nichts gewußt über den ganzen Mist.
Dann habe ich mich belesen und gefragt und viel gelernt.
Ich kann jetzt abwägen, wo es meine Interessen tangiert und wo es nur blankes *Gegen-jede-Wand-knallen* wäre.
Warum sollte ich bei vollem Bewußtseine gegen jede Wand knallen.
Bin doch kein Masochist.Ich brauch das Geld. Das geht dir wohl ähnlich.
Ich kann nun genau darin keinen Sinn sehen, meine Kontoauszüge bei begründetem Vorlage-Verlangen eben nicht vorzulegen.
Ich kenne die Pappenheimer dort, ich kenne auch die permanente Mitwirkungspflicht bzw. die angedrohten Konsequenzen.
Daß ich jetzt abwäge, ist sicher nicht Anpassung. Nach Lust und Laune hat mich noch nie einer nach KA gefragt.
Du hast das betr. BSG-Urteil (hier nochmals extra verlinkt) auch nicht gelesen. Oder hast es nicht verstanden.
Lies es doch nochmal. Dann beantworten sich auch deine anderen Fragen.
Kann man evtl. so sagen:
Da ich bei Nachfrage meine KA vorlege, erübrigt sich der Verdacht auf Leistungsmißbrauch
ODER
Wer mich wegen Leistungsmißbrauch unter Verdacht hat, braucht nicht nur in meine KA zu schauen. Der sucht auch woanders.
Aber das war gar nicht das Thema.
Ich wüßte auch nicht, daß die aus meinen Ausgaben lt KA irgendwelche Statistiken erstellen.Aber das interessiert mich nicht wirklich;-(
Ich habe keine paranoiden Visionen.
