Couching-Maßnahme ohne EGV, aber mit AVGS....Zwang

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Tetorya

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Hallo Liebe Community :smile:,

ich habe ein Problem und brauche eure Ratschläge

Letztes Jahr hatte ich zufällig ein Job gefunden, jedoch nur für 2 Monate in TZ.

Nach dem ich wieder arbeitslos war, hat mich mein AV sofort zur Joboffensive gemeldet und begründet , dass ich sehr marktnah wäre , wie auch die AV viel mehr Möglichkeiten haben um mich in Job zu bringen.
:icon_laber::icon_laber::icon_laber:

Ich meinte dann "Zeitarbeitsfirmen" ? Das ist klar...dafür brauche ich keine Arbeitsvermittler...kann ich selber tun.

Ich habe trotzdem mitgemacht, da ich es schon kenne und dachte mir, die geben Stellen....bla bla...ich gehe zum Termin und dann ist vorbei ohne mir Stress zu machen.

Viele von den VVs die ich bekommen habe , sind ZAF oder VF, gabs ja aber auch andere, aber nicht unbedingt auf mich abgeschnitten.
Nur wenige Stellen waren ok.

Da es langsam vorbeigeht und ich mir kein Stress machen möchte ( habe 2 Klagen ), wollte den AVGS bekommen um mir selber eine VFirma auszusuchen und zu beauftragen.
Diesen habe ich auch bekommen.

Sofort danach meinte sie, dass bald diese Jobmesse stattfinden wird, wo ich gehen sollte und 2 Wochen vorher zu Couching gehen muss.

ich meinte : sowas brauche ich nicht...

Sie müssen, aber meinte sie.
Sie müssen 5 Bewerbungsmappen bringen....

Ich meinte " Wo, bei wem, wie läuft das ab ? "
wollte Infos haben, aber sie meinte, sie wisse nicht, was die noch wollen und wie das geht und sie werden mich anschreiben.
Danach hat mir 2 Stellen bei VF ( ohne RFB ) und eine normale ausgedrückt.

Ich dachte mir ...jetzt gerade, wo ich noch nichts habe zu diskutieren...braucht man ja sowieso mit der nicht. Bringt auch nichts. Möchte abwarten erstmal , was kommt.

Ich habe auch kein EGV und der AVGS wollte ich selbst um nach meinen Wunsch jemanden zu beauftragen.
Ich weiss , ich hätte es auch so machen können und beim Unterschrift (Vertrag-Stelle) diesen kurz vorher fordern und abgeben, aber ich stehe gerade unter Druck, weil ich in Berufung bin und bald es losgeht, und dachte so mit dem AVGS eher Ruhe habe.

Wie soll ich mich verhalten, wenn so einen Brief zu einer Couching-Maßnahme ( Erziehungsmaßnahme) kommen sollte...???

Das würde ich auf jeden Fall vermeiden wollen, den unsinnige Maßnahmen deprimieren mich nur und nehmen mir eher meine Motivation.

PS:
AVGS für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung
Gültig bis Mitte November


Danke für eure Antworten
 

Tetorya

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Es könnte sein, dass, das die "Maßnahme Wendepunkt" ist.
Habe gerade gelesen.
Wird in 3 Stufen durchgeführt:

1.Stufe
Motivationstraining- Dauer 14 Tage- 20 Teilnehmer pro Gruppe

2.Stufe
Intensivbetreuung- Dauer bis 8 Monate

3.Stufe
Job-Couching- Dauer bis 6 Monate

und das wird in die Gebäude vom Jobcenter gemacht

Ausserdem steht, dass es Nachbetreuung gibt und dass die auch zum Vorstellungsgespräche mitkommen. :icon_evil::icon_evil:
Halt wie ein Betreuer......haben die alle Tassen im Schrank ??
Einmischung ins private Leben ....:icon_evil::icon_evil:

Also bis jetzt habe ich mir jeden Job selber gefunden,
die fanden nie was...

Was soll ich machen....mich stört es, dass es in der Gebäude vom Jobcenter oder eher bei der Agentur für Arbeit ist.
Noch dazu finde ich solche Einmischung in meinem Leben.......dreist

Ich kenne diese Maßnahme gar nicht. Hab nur in einem Leidfaden gerade gelesen....

ah..und noch was...
ich hab dieses Jahr gar kein Urlaub gehabt, aber wie ich sehe werden die mir Probleme machen.
 

erwerbsuchend

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Wie soll ich mich verhalten, wenn so einen Brief zu einer Couching-Maßnahme ( Erziehungsmaßnahme) kommen sollte...?

Wenn du Fragen zu einer konkreten Zuweisung haben solltest, die dir vorliegt, dann solltest du alle damit zusammenhängenden Dokumente in anonymisierter Form hier in das Forum hochladen, dann kann man dir Näheres dazu sagen.

PS: Du meinst sicherlich eine Coaching-Maßnahme, oder :wink:

ich hab dieses Jahr gar kein Urlaub gehabt, aber wie ich sehe werden die mir Probleme machen.

Wenn du OAW meinen solltest, kannst du diese jederzeit beantragen. Sofern keine Maßnahmen oder andere Termine für dich konkret vorliegen, es also nichts gibt, was dagegen spricht, ist dir die OAW zu gewähren. Andernfalls solltest du eine konkrete Auskunft verlangen, wieso dir eine OAW verweigert wird.
 

Tetorya

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AW: Coaching-Maßnahme ohne EGV , aber mit AVGS....Zwang

Wenn du Fragen zu einer konkreten Zuweisung haben solltest, die dir vorliegt, dann solltest du alle damit zusammenhängenden Dokumente in anonymisierter Form hier in das Forum hochladen, dann kann man dir Näheres dazu sagen.

Bis jetzt habe ich noch nichts bekommen.
Das kommt ,aber noch.
Als sie mir den AVGS gegeben hat meinte sie, sie müsse was ausfüllen und ich musste raus. Erst dann hat sie den mir gegeben. Es soll im Oktober stattfinden.

Klar werde ich sofort hier hochladen.

Ich vermute, so wie ich das über diese 3 Stufen gelesen habe, will sie mich in der 3te Stufe anmelden...um danach zu der Jobmesse zu gehen und mich bei den ganzen ZAFs zu bewerben...:icon_laber:

Gestern hab mich bißchen durchgelesen und manche sagen, dass diese Maßnahme eine ESF - Maßnahme ist, also freiwillig, was die natürlich niemals sagen, sondern versuchen einem zu zwingen.



PS: Du meinst sicherlich eine Coaching-Maßnahme, oder :wink:

Ja klar....danke :bigsmile:



Wenn du OAW meinen solltest, kannst du diese jederzeit beantragen. Sofern keine Maßnahmen oder andere Termine für dich konkret vorliegen, es also nichts gibt, was dagegen spricht, ist dir die OAW zu gewähren. Andernfalls solltest du eine konkrete Auskunft verlangen, wieso dir eine OAW verweigert wird.

Ja die weiss ja auch , dass ich irgendwann ab September Urlaub beantragen wollte und deswegen wird ja das mit dem Coaching kommen.

Hatte aber das ganze Jahr kein Urlaub.

Die können, aber immer sagen, dass ich noch in der Joboffensive bin, bin aber keine Maschine und ich brauche auch Urlaub.

Aber das ganze wiederspricht sich irgendwie.
Erst in die Joboffensive, weil " marktnah " ( nach dem Job )
Die bringt ja sowieso nichts...und dann Coaching ?!!?

Und....ich vermute sie wird mir eine Zuweisung geben, denn ich hab gestern einiges gelesen und auf der Seite vom Jobcenter war ich auch...

Genau an dem Tag, wo ich mein nächsten Termin habe, fängt das auch an, genau in diese Gebäude sogar. Steht als Veranstaltung.
Ob es jetzt so ist und genau dann da stattfindet weiss ich nicht, aber ich vermute es.

Deswegen ....möchte wissen, was ich tun und wie ich mich verhalten soll, wenn sowas so kurzfristig kommt.
Das ist Zwang, den jeder soll prüfen können...bevor man etwas anfängt.


PS:Danke für deine Antwort
 
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Z

ZarMod

Gast
Da es langsam vorbeigeht und ich mir kein Stress machen möchte ( habe 2 Klagen ), wollte den AVGS bekommen
um mir selber eine VFirma auszusuchen und zu beauftragen. Diesen habe ich auch bekommen.
Sich Stress mit einem AVGS bereiten, um sich keinen Stress zu machen?
Nun gut, wenn es denn Dein Wunsch ist. Schaue diesen windigen Vermittlern aber sehr genau auf die Finger.
Die werden mit Dir einen privatrechtlichen Vertrag abschließen wollen. Den zu Prüfung mitnehmen und hier einstellen.
Den AVGS auf keinen Fall an den Träger aushändigen, bevor nicht alle Modalitäten geklärt sind.
Ist der Träger auf dem AVGS bereits eingetragen, kannst Du den Gutschein zurückweisen
mit dem Hinweis auf das Recht zur freien Trägerwahl.
45.12 - Auswahl eines Trägers meinte:
Der AVGS berechtigt zur Auswahl eines nach §§ 176 ff SGB III zugelassenen Trägers unter Beachtung der regionalen Beschränkung.
In der Wahl des Trägers der privaten Arbeitsvermittlung ist die Gutscheininhaberin/der Gutscheininhaber frei.
Die Agentur für Arbeit darf aufgrund ihrer Neutralitätspflicht und aus wettbewerbsrechtlichen Gründen
keinen bestimmten Träger der privaten Arbeitsvermittlung empfehlen.

Quelle: ► Fachliche Weisungen zur Durchführung des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III - AVGS MPAV

Bist Du dir immernoch sicher mit Deiner Wahl? Wenn nicht, hefte den AVGS einfach ab, bis er seine Gültigkeit verliert. :icon_wink:
 

Tetorya

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Sich Stress mit einem AVGS bereiten, um sich keinen Stress zu machen?
Nun gut, wenn es denn Dein Wunsch ist. Schaue diesen windigen Vermittlern aber sehr genau auf die Finger.
Die werden mit Dir einen privatrechtlichen Vertrag abschließen wollen. Den zu Prüfung mitnehmen und hier einstellen.
Den AVGS auf keinen Fall an den Träger aushändigen, bevor nicht alle Modalitäten geklärt sind.
Ist der Träger auf dem AVGS bereits eingetragen, kannst Du den Gutschein zurückweisen
mit dem Hinweis auf das Recht zur freien Trägerwahl.

Ja ich weiss, das war unüberlegt, aber in dem Moment dachte ich nur, dass die mich eher in Ruhe lassen, wenn sie wissen, dass ich einen Vermittler eingeschaltet habe.

Ich kenne es so, dass man nur Kopie an dem Vermittler abgibt und erst beim Vertragsabschluss / Job direkt beim Unterzeichnen abgeben, nicht vorher.

Früher wollte eine Vermittlungsfirma Vertrag mit mir unterschreiben, damit sie nach Stelle für mich suchen.
Das habe ich , aber nicht gemacht.


Quelle: ► Fachliche Weisungen zur Durchführung des § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III - AVGS MPAV

Bist Du dir immernoch sicher mit Deiner Wahl? Wenn nicht, hefte den AVGS einfach ab, bis er seine Gültigkeit verliert. :icon_wink:


Danke dir dafür, hab mir gerade gespeichert.

Ja genau, sonnst....Mappe und abwarten.
Gut, dass es auch nur für 3 Monate ist.

Sie meinte, ich könnte auch verlängern.


PS: wieso kann ich das nicht mit dem Titel ( Couching :icon_mrgreen:) verändern ?!
 

Tetorya

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AW: Coaching-Maßnahme ohne EGV , aber mit AVGS....Zwang

Weil wir auch mal was zum Schmunzeln brauchen. :icon_wink:

:icon_mrgreen::biggrin:

Ich teile meine AV ...
"Ich würde sehr gerne eine Couching Maßnahme machen,
vorausgesetzt ich darf unverbindlich die Bequemlichkeit des Couches erstmal testen, den 6 Monate Couching ist nicht wenig und ich möchte meine Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nicht gefährden.
Sollten Sie mich mit einer Sanktion nötigen oder bestrafen wollen, nehme ich rechtliche Schritte vor.
Sollte ich diese Maßnahme gezwungenerweise eintreten und es entstehen mir Schaden, verklage ich sie auf Schadensersatz.
:biggrin:

PS: ah man braucht ja auch was zum lachen
 
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Die Überschrift des Themas ist falsch. Einen AVGS muss man nicht einlösen, das JC darf keinen bestimmten Maßnahmeträger bestimmen/vorschreiben.

Bei PAV in etwa das gleiche, das JC kann private Vermittler vorschlagen, das geht aber nicht als VV mit RFB . Weil man bei PAV zu 99% nicht direkt eingestellt wird. Das sind nur Zwischenhändler die weitervermitteln. Dafür brauchen die einen Vermittlungsvertrag. Einen Zwang einen privatrechtlichen Vertrag mit einem privaten Vermittler (PAV) zu schließen gibt es nicht.
 

Tetorya

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AW: Coaching-Maßnahme ohne EGV , aber mit AVGS....Zwang

Die Überschrift des Themas ist falsch. Einen AVGS muss man nicht einlösen, das JC darf keinen bestimmten Maßnahmeträger bestimmen/vorschreiben.

Klar, aber die will das nutzen unter dem Vorwand, dass ich es nötig habe.
Der Gutschein ist bis Mitte November gültig und sie will mich in dieser Zeit in Maßnahme stecken.

Bis jetzt habe ich nichts per Post bekommen. Ich vermute entweder beim nächsten Termin oder halt wie sie meinte paar Wochen vor November kriege ich Brief von der Coaching...blabla, wo ich mich melden soll, wieviel Bewerbungsmappen ich mitbringen muss und was die noch haben wollen.
Auf meine Fragen darüber , hat sie mir nicht geantwortet und meinte sie wisse nichts, sie werden mich anschreiben.

Oder sie wollen mich vor dem Termin beim Gericht schwächen und vielleicht , dass ich lauter bei ihr da werde oder so, was ich aber nicht gemacht habe.
Bis jetzt war sie freundlich, erst beim letzten Termin wie ausgewechselt.

Bei PAV in etwa das gleiche, das JC kann private Vermittler vorschlagen, das geht aber nicht als VV mit RFB .

Ich hatte viele PAVs ohne RFB stimmt.


Weil man bei PAV zu 99% nicht direkt eingestellt wird. Das sind nur Zwischenhändler die weitervermitteln. Dafür brauchen die einen Vermittlungsvertrag. Einen Zwang einen privatrechtlichen Vertrag mit einem privaten Vermittler (PAV) zu schließen gibt es nicht.

Normalerweise wollen viele, wenn man sie beauftragt zu suchen, erstmal einen Vertrag mit denen zu unterschreiben, damit die anfangen zu suchen. Das ist meine Erfahrung.

Diesen habe ich bis jetzt immer abgelehnt mit der Begründung, dass sobald die einen Job für mich gefunden haben und ich in deren Anwesenheit unterschrieben habe, auch den Gutschein sofort bekommen, sonst schließe ich keine Verträge.
Danach wollten die nicht mehr suchen.

VV bei ZAF habe ich einige jedoch mit RFB bekommen.

Wie gesagt, sobald was kommt, lade ich es hoch.

Mich interessiert nur, wenn sie mir beim Termin, die Einladung der Maßnahme oder die Zuweisung gibt und ich muss genau dann direkt dahin, was ich mache ?
 

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Hast du eine gültige EGV ? Will die Vermittlerin eine neue EGV vereinbaren wegen der Coaching-Maßnahme?

PAV brauchen den Vermittlungsvertrag aus Datenschutzgründen. Ohne dürfen sie streng genommen keine Bewerberunterlagen an ihre Auftraggeber weiterleiten.
 

Tetorya

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Hast du eine gültige EGV ? Will die Vermittlerin eine neue EGV vereinbaren wegen der Coaching-Maßnahme?
Nein ich habe gar keine EGV .
Vielleicht will sie ja das machen.
Sie hat mir nichts konkretes gesagt.

PAV brauchen den Vermittlungsvertrag aus Datenschutzgründen. Ohne dürfen sie streng genommen keine Bewerberunterlagen an ihre Auftraggeber weiterleiten.
Habe ich mir gedacht, aber werde sowas dann nur machen, wenn mir die PAV zusagt und gute Infos habe.
Werde nicht mit X-PAVs Verträge unterschreiben.
Sonst ergibt ja Sinn, denn ich könnte mich ja dann auch ohne die PAV beim Arbeitgeber bewerben und die verlieren natürlich Geld. Sie wollen sich ja absichern, kann schon nachvollziehen.

Man kann es nachlesen. In Beitrag #1.
Nein, hab keine.
 
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