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Als Folge der Kita- und Schulschließungen fällt auch deren tägliche Versorgung mit Essen weg.
Daraus wiederum folgt dass die versorgenden Dienstleister zu Kurzarbeit greifen müssen,
das auch deshalb, weil viele der angestellten Fahrer*innen selbst kleine Kinder haben die nun zu hause betreut werden müssen.
Dieses Personal arbeitet in der Regel zum Mindestlohn und in Teilzeit.
Hier nun ein Rechenbeispiel aus der Realität das aufzeigt wie sehr nicht nur Unternehmen, sondern ganz "einfache Familien" in Schieflage geraten können und wo die Regierung noch schnellstens nachbessern muss.
Arbeitszeit 5 Stunden/Tag, 5 Tage Woche.
Stundenlohn = Mindeslohn Steuerklasse 1 und ein halbes Kind auf der "Steuerkarte"
Monatliches Brutto: 1030.00€
Monatliches Netto: 840,19€
Berechnung KuG... (Quelle)
www.nettolohn.de
Ein Fehlbetrag von "gerundet" 270 Euro mag wenig erscheinen, kann jedoch Kleinfamilien und -verdiener in schwere See bringen. Das ist beileibe kein Einzelfall. Hier sollte dringend nachgebessert werden. Ein guter Vorschlag bzw. Ansatz könnte das hier sein, insbesondere wenn es sich um 5 Wochen Arbeitsausfall durch die Schließungen seitens der Regierung handelt, was zu berücksichtigen wäre...
Entsprechende Nachweise und Unterlagen liegen hier vor.
Daraus wiederum folgt dass die versorgenden Dienstleister zu Kurzarbeit greifen müssen,
das auch deshalb, weil viele der angestellten Fahrer*innen selbst kleine Kinder haben die nun zu hause betreut werden müssen.
Dieses Personal arbeitet in der Regel zum Mindestlohn und in Teilzeit.
Hier nun ein Rechenbeispiel aus der Realität das aufzeigt wie sehr nicht nur Unternehmen, sondern ganz "einfache Familien" in Schieflage geraten können und wo die Regierung noch schnellstens nachbessern muss.
Arbeitszeit 5 Stunden/Tag, 5 Tage Woche.
Stundenlohn = Mindeslohn Steuerklasse 1 und ein halbes Kind auf der "Steuerkarte"
Monatliches Brutto: 1030.00€
Monatliches Netto: 840,19€
Berechnung KuG... (Quelle)
Kurzarbeitergeld - Berechnung des Einkommens bei Kurzarbeit
Wir berechnen Ihr Einkommen (Nettolohn + Kurzarbeitergeld) während der Kurzarbeit. Nennen Sie uns hierfür Ihr Bruttogehalt mit und ohne Kurzarbeit sowie Steuerklasse etc.
Ein Fehlbetrag von "gerundet" 270 Euro mag wenig erscheinen, kann jedoch Kleinfamilien und -verdiener in schwere See bringen. Das ist beileibe kein Einzelfall. Hier sollte dringend nachgebessert werden. Ein guter Vorschlag bzw. Ansatz könnte das hier sein, insbesondere wenn es sich um 5 Wochen Arbeitsausfall durch die Schließungen seitens der Regierung handelt, was zu berücksichtigen wäre...
Entsprechende Nachweise und Unterlagen liegen hier vor.