COPD und GDB 50

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Mariann

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Hallo, grüße euch.
Ich frage für einen Bekannten von mir.
Er (56) seit Jahren ALG II hatte starke Atemnot und ging zum Facharzt= COPD III- IV.
Vom Versorgungsamt erhielt er nun einen GDB 50 mit Merkzeichen "G"!
1. Frage: Er darf nun mit Wertmarke (kostenlos da ALG II ) den öffentl. Nahverkehr kostenlos nutzen. Gilt hier eine KM Beschränkung?

2. Seine SB hat ihn eingeladen und er gab die Behinderung an. Sie will ihn demnächst zum MD schicken um seine Leistungsfähigkeit abzuklären. Hat der GDB Einfluss auf die Untersuchung? Kann er trotz COPD und häufig schwerer Atemnot als voll einsatzfähig befunden werden, auch gegen die Befunde des Lungenfacharztes?

3. Er bekam kürzlich von mehreren Zeitarbeitsfirmen Anrufe. Er gab meist die Antwort "Ich muss Sie darauf hinweisen dass ich nun schwerbehindert und Gehbehindert bin."
Schwupps, war kein Interesse mehr da. Kann er dadurch Ärger mit seiner SB bekommen?

LG Mariann
 
Ich kann nur die Frage 3 versuchen zu beantworten: Wenn die Zeitarbeitsfirmen keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hatten und der SB uneingeschränkte Einsetzbarkeit versprochen hat, wird es Ärger geben. So erging es mir als ich die Schwangerschaft verschwiegen hatte. Rechtliche Konsequenzen wird es nicht geben. Sollte es wirklich Probleme rechtlicher Art geben, sollte der TE sie einstellen.
 
Hat der GDB Einfluss auf die Untersuchung? Kann er trotz COPD und häufig schwerer Atemnot als voll einsatzfähig befunden werden, auch gegen die Befunde des Lungenfacharztes?

Der zuerkannte GdB sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit aus,
sondern stellt den Umfang der Einschränkungen bei der "Teilhabe am Leben" fest.

Das Untersuchungsergebnis, eventuell in Verbindung mit vorliegenden Befunden, wird dahingehend bewertet, inwieweit Arbeitsfähigkeit besteht.

Ich bin nun kein Mediziner, aber bei COPD mit häufig schwerer Atemnot kann ich mir doch viele Einschränkungen in den Einsatzmöglichkeiten und in der Belastbarkeit vorstellen.

Dein Bekannter hat da sicherlich schon seine eigenen Erfahrungen, die er dann auch darstellen sollte.
 
Hallo Mariann,

zu deiner 1. Frage kann ich dir auch nicht antworten, kenne mich in diesem Bereich nicht aus.

2. Seine SB hat ihn eingeladen und er gab die Behinderung an. Sie will ihn demnächst zum MD schicken um seine Leistungsfähigkeit abzuklären. Hat der GDB Einfluss auf die Untersuchung? Kann er trotz COPD und häufig schwerer Atemnot als voll einsatzfähig befunden werden, auch gegen die Befunde des Lungenfacharztes?

seine SB ist verpflichtet ihn SOFORT zum MD zu schicken, wenn er so schwerwiegende gesundheitliche Probleme hat, hier kann ich mich den Vorschreibern nur anschließen...
Es muss erst seine Erwerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt festgestellt /überprüft werden, ehe überhaupt eine (leidensgerechte) Vermittlung stattfinden kann, soweit überhaupt noch möglich.

Also "demnächst mal" ist zu spät, wie will sie denn die Verantwortung für die Vermittlung in gesundheitlich ungeeignete Tätigkeiten übernehmen...:icon_kinn:

Ist er damit nicht AU geschrieben, ich meine sowas ist doch kein "Schnupfen"...:confused:

3. Er bekam kürzlich von mehreren Zeitarbeitsfirmen Anrufe. Er gab meist die Antwort "Ich muss Sie darauf hinweisen dass ich nun schwerbehindert und Gehbehindert bin."
Schwupps, war kein Interesse mehr da. Kann er dadurch Ärger mit seiner SB bekommen?

Er sollte besser mal seine SB "ärgern" und (schriftlich /nachweislich) dafür sorgen, dass seine Telefon-Nummer aus seiner Akte beim JC gelöscht wird und ihn auch KEINE AG mehr direkt kontaktieren können (anonyme Job-Börse !!!), die Telefon -Nummer ist freiwillig und zu Hause braucht man sich nicht von AG -Anrufen belästigen lassen.

ZAF stellen sowieso keine Schwerbehinderten ein, es erübrigt sich also ihm solche Stellen überhaupt noch "anzubieten", aber zunächst ist sowieso der MD fällig...

Dort nimmt er ja auch aktuelle Arztberichte mit, ich nehme mal nicht an, dass er für Vollzeit Arbeitsfähig erklärt wird...man wird wohl eher versuchen ihn in die EM-Rente und/oder in die Sozial-HILFE abzuschieben.

Wobei ich ihm einen Antrag auf eine EM-Rente durchaus auch empfehlen würde, bei diesem Krankheitsbild hat er (vermutlich) berechtigte Aussichten auf Erfolg dieses Antrages.

Zumindest kann man ihn nach der Antragstellung nicht so leicht ins SGB XII abschieben und wird ihn wohl auch "Vermittlungs-mäßig" bis zur Entscheidung der Rentenkasse in Ruhe lassen, eine AU -Bescheinigung würde das in jedem Falle unterstützen, dass er sich GAR NICHT bewerben braucht bis dahin.

Ich bin auch KEIN Mediziner, kenne aber Menschen mit dieser schweren Lungenkrankheit, damit geht man in dieser Ausprägung ganz sicher nicht mehr arbeiten...egal wo...:icon_evil:

Alles Gute für deinen Bekannten!

MfG Doppeloma
 
Aufgrund der COPD und Herzleiden bekomme ich nun Rente.
Rente hauptsächlich wegen der COPD. Dein Bekannter sollte also einen Rentenantrag stellen. Vermittelbar bist du mit einer schweren COPD nicht mehr
 
Hallo,
ich warte nun mit dem Kranken auf die Einladung zum medizinischen Dienst.
Er hat den Gesundheitsbogen und die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben.
Das ganze haben wir in einen zugeklebten Umschlag, wobei wir den Klappenfalz extra mit einem Aufkleber versehen haben, sieht aus wie versiegelt, abgegeben.
Auf dem Aufkleber habe ich folgendes gedruckt: "aus Datenschutzrechtlichen Gründen nur vom medizinischen Dienst (Arzt) zu öffnen."
Ich war als Beistand bei der Abgabe anwesend. SB schaute sich neugierig den Umschlag an und machte ein etwas empörtes Gesicht, sagte jedoch nichts.
Das ist nun schon fast 2 Wochen her.
Gibts es Erfahrungswerte bis der MD sich mal rührt?
Sollte der MD nach Aktenlage entscheiden, muss er dann wenigstens Teil A des Gutachten meinem Bekannten zusenden? Oder erfährt der garnichts?

Liebe Grüße
Mariann
 
Hallo, grüße euch.
Ich frage für einen Bekannten von mir.
Er (56) seit Jahren ALG II hatte starke Atemnot und ging zum Facharzt= COPD III- IV.
Vom Versorgungsamt erhielt er nun einen GDB 50 mit Merkzeichen "G"!
1. Frage: Er darf nun mit Wertmarke (kostenlos da ALG II ) den öffentl. Nahverkehr kostenlos nutzen. Gilt hier eine KM Beschränkung?

2. Seine SB hat ihn eingeladen und er gab die Behinderung an. Sie will ihn demnächst zum MD schicken um seine Leistungsfähigkeit abzuklären. [.....]*
Kann er trotz COPD und häufig schwerer Atemnot als voll einsatzfähig befunden werden, auch gegen die Befunde des Lungenfacharztes?

3. Er bekam kürzlich von mehreren Zeitarbeitsfirmen Anrufe. Er gab meist die Antwort "Ich muss Sie darauf hinweisen dass ich nun schwerbehindert und Gehbehindert bin."
Schwupps, war kein Interesse mehr da. Kann er dadurch Ärger mit seiner SB bekommen?

LG Mariann
Dreimal: Nein

zu 1. lies auch mal unter Die Bahn zu Merkzeichen G

zu 2.*
Hat der GDB Einfluss auf die Untersuchung?
Nein, aber auf die Erwerbsfähigkeitsbestimmung durch den MD.
 
Hallo Mariann,

danke für die Rückmeldung zum aktuellen Stand in der Sache deines Bekannten.

Ich war als Beistand bei der Abgabe anwesend. SB schaute sich neugierig den Umschlag an und machte ein etwas empörtes Gesicht, sagte jedoch nichts.

Na, hoffendlich konnte der seine Neugierde auch noch zügeln, als ihr den Raum verlassen hattet, sowas gibt man am Besten DIREKT zum Med Dienst oder schickt es per Einschreiben an diese Adresse...

Falls dein Bekannter doch noch zur persönlichen Untersuchung eingeladen wird, sollte er ruhig mal nachfragen in welchem Zustand /Umschlag diese Unterlagen dort angekommen sind...:icon_kinn:

Das ist nun schon fast 2 Wochen her.
Gibts es Erfahrungswerte bis der MD sich mal rührt?

Das hängt sicher von der örtlichen Auslastung ab und/oder ob man vielleicht sogar einen externen (Lungen-) Facharzt damit beauftragen wird, 2 Wochen sind da wohl noch wenig.

Das JobCenter /SB / Med. Dienst wird sich schon schriftlich melden wenn es was gibt dazu.

Sollte der MD nach Aktenlage entscheiden, muss er dann wenigstens Teil A des Gutachten meinem Bekannten zusenden?

Automatisch versenden die kene Gutachten, dein Bekannter KANN (UND SOLLTE) aber dann eine Kopie des kompletten Gutachtens (also Teil A UND Teil B) DIREKT beim Med. Dienst anfordern, darauf besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 25 SGB X.

Der SB DARF NUR den Teil B erhalten, der üblicherweise nur die allgemeine Leistungseinschätzung für die Vermittlung enthalten darf.

Oder erfährt der garnichts?

Irgendwas wird er schon irgendwann erfahren, wenn die mal soweit sind, solange sollte er sich nicht weiter beunruhigen und einfach abwarten und :icon_pause: trinken. :icon_daumen:

Entweder kommt eine schriftliche Einladung vom SB "zur Eröffnung" und Besprechung des Gutachtens, was natürlich NUR die Aussagen des Teil B betreffen DARF oder man teilt ihm sonst irgendwie schriftlich (als Bescheid ???) mit, was man jetzt von ihm erwartet (z.B. Antrag auf EM-Rente)...

Melde dich auf jeden Fall wieder, wenn er irgendwelche merkwürdige Post vom JC erhalten sollte, nicht Alles ist wirklich rechtens und zulässig, was die nach solchen Begutachtungen versuchen und von den Betroffenen verlangen. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
Danke!
Habe mich schon kundig gemacht.
Er freut sich wie ein Schneekönig, endlich kann er mal seine Verwandschaft besuchen und kommt wenigstens mal raus.

LG
Mariann
 
Ja, so schlimm wie eine Gehbehinderung auch ist, die Freifahrten haben schon was Gutes. Okay, man braucht natürlich länger, weil man ja nur mit Nahverkehr fahren kann, aber wenn man Glück hat fährt da auch der Metronom oder eine der anderen nichtbundeseigenen Bahnen. Ich hab schon einiges in der Umgebung abgeklappert per Bahn.
 
Hallo, es gibt Neues!
Mein Bekannter wartet nun nach Abgabe seiner Unterlagen auf eine Einladung zum MD des JC . Bisher kam nichts.

Nun erhielt er jedoch ein Schreiben seiner Krankenkasse.

" Sehr geehrter Herr.... sind sind seit dem xxxx Au erkrankt. Ihre ärztlichen Unterlagen haben im Rahmen einer Vorbegutachtung dem Sozialmedizinischen Dienst vorgelegt.
Nach Durchsicht der vorliegenden Befunde hält dieser eine medizinische Maßnahme einer Kureinrichtung des Rentenversicherungsträgers für notwendig."

Dabei ein ganzer Wust von Anträgen etc.
Wie gesagt, das kam von der KK nicht vom JC .
Wir sind nun ganz perplex.
Muss er nun diesen Antrag stellen? Ist er verpflichtet eine Kur zu machen? Einen Rentenantrag hat er auch nicht gestellt, er wollte ja die Begutachtung des MD des JC abwarten.
Da er seit dem 4.10 arbeitslos ist, muss er das doch auch dem JC melden oder wie verhält sich das? Seit dem 12.10 ist er auch nicht mehr krank geschrieben.
Wir stehen auf dem Schlauch.

LG
Mariann
 
Ich halte eine Zwangsverrentung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich für nachteilig.

Du/Ihr solltet jetzt eure Situation, Lebensalter, weitere Arbeits- und Lebensplanung gut durchdenken.

Es wäre z.B. schade, bei voreiliger Rentenantragstellung eventuelle Ansprüche auf Alg1 zu verschenken, zumal ja für den Alg1-Anspruch zunächst mal gearbeitet und bezahlt worden ist, und zumal ja während des Alg1-Bezuges weiterhin vollwertige Beiträge zur RV abgeführt werden und eventuelle Rentenabschläge vermieden und wenigstens vermindert werden können (durch Hinauszögern des Rentenbeginns). :icon_daumen:


Hier schon mal ein Infoblatt: https://www.die-soziale-bewegung.de/2007/zwangsverrentung/info_zwangsrente.pdf


Und dann hier noch aus diesem Forum ein sehr guter Thread zum Hinauszögern bzw. zur Abwehr der Zwangsverrentung:

https://www.elo-forum.org/50/94845-zwangsantrag-altersrente.html
 
Hallo Holger01,
hier liegt ein Mißverständnis vor.
Mein Bekannter hat keinen Anspruch auf ALG 1 sondern ALG 2 .
Er kommt auch nicht für die Zwangsverrentung in Frage, sondern es ging hier um Reha, Erwerbsunfähigkeit bzw. medizinischer Dienst. Er ist erst 56!
 
Ihre ärztlichen Unterlagen haben im Rahmen einer Vorbegutachtung dem Sozialmedizinischen Dienst vorgelegt.
Nach Durchsicht der vorliegenden Befunde hält dieser eine medizinische Maßnahme einer Kureinrichtung des Rentenversicherungsträgers für notwendig."

Hallo Mariann,

na, die obigen Formulierungen lassen bei mir mittlerweile alle Alarmglocken angehen.

Denn oft ist dies die Einleitung zu einem offiziellen Reha-Antrag, der sodann in einen offiziellen Rentenantrag umgedeutet wird/umgedeutet werden darf.
Dies auch bei den 56 Jahren und dann eben EM-Rente.

Vielleicht irre ich mich ja in deinem Fall.
Falls es doch anders kommt, ist es gut zu wissen, worauf es amtsseitig hinauslaufen kann.

Toi, toi, toi, und vor allem: Viel Spaß jetzt beim Reisen!
 
Hallo,
da die KK in ihrem Schreiben keine Frist zur Stellung des Antrags gesetzt hat, gilt dann trotzdem die 10 Wochenfrist und gilt diese ab dem Zeitpunkt der Aufforderung zum stellen des Antrags?
Wäre schön wenn jemand mit Erfahrung dazu was weiß!
LG
Mariann
 
"Die 10-Wochen-Frist beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe oder Zustellung der Aufforderung folgt. Ein schriftlicher Verwaltungsakt - und bei einer Reha-Aufforderung dürfte es sich um einen solchen Verwaltungsakt handeln - gilt bei der Übermittlung durch die Post im Inland am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen (vgl. § 37 Abs. 2 SGB X)."
KV-media - Aufforderung zum Reha-Antrag bei Krankengeldbezug

Die Vorschrift, wonach du aufgefordert werden kannst, eine Reha zu beantragen, ist der § 51 SGB V.
 

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Bin der Meinung, dass man Weitergabe an gewisse Institutionen z.B. BA unterbinden kann. Es kann dann eben sein, dass Du von den Institutionen, dann keine Leistungen bekommst.
 
Hallo Gelibeh,
ich dachte immer: Befunde gehen das JC nichts an!
Wird doch hier immer geschrieben.

LG
Mariann
 
Es wird in dem Satz darauf hingewiesen, das es eventuell sein kann, dass die dann keine Leistungen zahlen. Bei dem JC darf so etwas aber nicht der SB erhalten, sondern der Amtsarzt.
 
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