Hallo zusammen,
ich beziehe seit längerer Zeit ALG 1 (bewilligt bis Mitte Februar 2019) und bin bisher eigentlich ganz gut mit meiner Betreuerin ausgekommen.
Beim vorherigen Termin haben wir über einen Weiterbildungskurs gesprochen, den ich aber ablehnen konnte um mich alternativ "weiter auf die Stellensuche über die Agentur für Arbeit zu fokussieren".
Hatte bei einer Firma bereits ein zweites Bewerbungsgespräch, dort dauert es bis zu einer (hoffentlich positiven) Rückmeldung noch 1-2 Wochen (ca. 27.11.-04.12.). Arbeitsbeginn wäre wohl 15.12.2018 oder 01.01.2019.
Gestern hat mir meine Betruerin einen "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)" mitgegeben und mich (auch über die EGV) aufgefordert den Gutschein "innerhalb einer Woche einzulösen", das heißt mich verbindlich für ein Coaching anzumelden (habe freie Trägerwahl, aber beschränkt auf zwei Städte A und B). [beide Dokumente angehängt]
Da ich mich Momentan allerdings hauptsächlich in einer anderen Stadt C aufhalte (noch nicht gemeldet) und ich die Zeit gerne sinnvoller nutzen möchte suche ich nun nach Möglichkeiten dieses Coaching nicht zu machen oder aufzuschieben (mindestens bis ich von o.g. Firma eine Rückmeldung habe).
Ich hätte gerne ein Einschätzung zu meinen Optionen, was ist möglich, was zieht evtl. Sanktionen nach sich, was verärgert die Betreuerin/AA am wenigsten?
a) Mich für das Coaching anmelden, mit Prüfung und Rückmeldung zum/vom AA würde es bis zum ersten Termin wohl bis Anfang Dezember dauern. Vor dem ersten Termin vom ALG abmelden möglich, aber Stress wenn ich mich wieder anmelde, könnte Rückzahlung/Sperrzeit verhängt werden?
(wäre v.a. schlecht, wenn ich eine Absage von der Firma bekomme)
b) Wohnsitz ummelden nach Stadt C; Gefahr vom dortigen AA in eine Maßnahme gesteckt zu werden die 1 Woche oder länger dauert? Verliert der AVGS dadurch seine Gültigkeit, oder könnte auch auf Stadt C umgeschrieben werden?
c) Im Zweifel würde ich mich bei der AA abmelden (diese Woche direkt / nächste Woche nach Anmeldung beim Kurs und vor dem ersten Kurstermin / nach Ummeldung nach Stadt C). Mit welchen Konsequenzen müsste ich da bei einer erneuten Anmeldung nach 2-3 Wochen, oder später nach > 6 Wochen (mit erneutem Antrag) rechnen?
Danke für eure Hilfe!
ich beziehe seit längerer Zeit ALG 1 (bewilligt bis Mitte Februar 2019) und bin bisher eigentlich ganz gut mit meiner Betreuerin ausgekommen.
Beim vorherigen Termin haben wir über einen Weiterbildungskurs gesprochen, den ich aber ablehnen konnte um mich alternativ "weiter auf die Stellensuche über die Agentur für Arbeit zu fokussieren".
Hatte bei einer Firma bereits ein zweites Bewerbungsgespräch, dort dauert es bis zu einer (hoffentlich positiven) Rückmeldung noch 1-2 Wochen (ca. 27.11.-04.12.). Arbeitsbeginn wäre wohl 15.12.2018 oder 01.01.2019.
Gestern hat mir meine Betruerin einen "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)" mitgegeben und mich (auch über die EGV) aufgefordert den Gutschein "innerhalb einer Woche einzulösen", das heißt mich verbindlich für ein Coaching anzumelden (habe freie Trägerwahl, aber beschränkt auf zwei Städte A und B). [beide Dokumente angehängt]
Da ich mich Momentan allerdings hauptsächlich in einer anderen Stadt C aufhalte (noch nicht gemeldet) und ich die Zeit gerne sinnvoller nutzen möchte suche ich nun nach Möglichkeiten dieses Coaching nicht zu machen oder aufzuschieben (mindestens bis ich von o.g. Firma eine Rückmeldung habe).
Ich hätte gerne ein Einschätzung zu meinen Optionen, was ist möglich, was zieht evtl. Sanktionen nach sich, was verärgert die Betreuerin/AA am wenigsten?
a) Mich für das Coaching anmelden, mit Prüfung und Rückmeldung zum/vom AA würde es bis zum ersten Termin wohl bis Anfang Dezember dauern. Vor dem ersten Termin vom ALG abmelden möglich, aber Stress wenn ich mich wieder anmelde, könnte Rückzahlung/Sperrzeit verhängt werden?
(wäre v.a. schlecht, wenn ich eine Absage von der Firma bekomme)
b) Wohnsitz ummelden nach Stadt C; Gefahr vom dortigen AA in eine Maßnahme gesteckt zu werden die 1 Woche oder länger dauert? Verliert der AVGS dadurch seine Gültigkeit, oder könnte auch auf Stadt C umgeschrieben werden?
c) Im Zweifel würde ich mich bei der AA abmelden (diese Woche direkt / nächste Woche nach Anmeldung beim Kurs und vor dem ersten Kurstermin / nach Ummeldung nach Stadt C). Mit welchen Konsequenzen müsste ich da bei einer erneuten Anmeldung nach 2-3 Wochen, oder später nach > 6 Wochen (mit erneutem Antrag) rechnen?
Danke für eure Hilfe!