BerndWessel
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Selbstverständlich ist das möglich. Hauptsache, der Sohn hat das Beschäftigungsverhältnis ordnungsgemäß bei der Knappschaft angemeldet und die vereinbarten arbeitsvertragl. Modalitäten halten einem Vergleich einer Anstellung von nicht Familienangehörigen stand.Moin,
folgende Frage an euch:
Mein Sohn hat eine Selbstständigkeit im Kuriergewerbe und ist gleichzeitig bei einer Firma fest in Vollzeit angestellt. Ich (sein Vater) fahre für sein Gewerbe eine feste Tour auf Minijobbasis.
Ist das so eigentlich möglich oder gibt es etwas zu bedenken?
Die Vollzeittätigkeit des Sohnes interessiert in dem Zusammenhang eigentlich gar nicht.Mein Sohn ist Vollzeitangestellt mit normalen Lohn und ich fahre eine Tour die täglich 1,5 Std. von Mo.-Fr. in Anspruch nimmt.