Frischwind
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Liebe Leute,
ich habe einen Verwaltungsakt(gültig bis Februar '14) anhängen gegen den ich meinen Widerspruch verlor.
Mir wurde jetzt gesagt das bei Unterschrift auf der neuen EGV(bis Mai '14 gültig) der alte Verwaltungsakt gekündigt wird.
(Irrsinnigerweise ist der Grund der Änderung in der neuen EGV trotzdem nicht enthalten- Ausbildungsprüfung)
Ich tat dies auf der frischen EGV mit dem Zusatz ''Unter Vorbehalt'', worauf sich 3 Mitarbeiter einigten die Sache so als ungültig anzusehen.
Die kannten das nicht.
Schwupps wurde mir verkündet, der alte Verwaltungsakt ist ungültig(?!) weil jetzt der neue durchgesetzt wird.
Das Karussell ist mir zu hoch ! Es geht um das schwebende Verfahren welches ich mit einer Feststellungsklage jetzt in die Gänge bringen würde, wegen dem rechtlichen Dissens den ich ausgelöst habe. Die Gegenseite wird ein schwebendes Verfahren auf alle Fälle zu verhindern suchen, da daraus nicht sanktioniert werden kann. (??!!)
Neuer Verwaltungsakt hiesse evtl. auch erneuter Widerspruch ins Leere incl Mini-Erfolgschance. Bundesweite Vermittlung ist mein Ziel.
Ich bin völlig ausgebrannt. Die Bewerbungen sind nicht das Problem, die Behandlung schlaucht und ist unnötig. Kompetenzen-Zeit und Geld- 1000 Sachen die mensch sinnvoller Einsetzen könnte.
Ich habe soviel Zeit mit lesen dieser Materie verbracht.... ich habe es nicht geschafft in meiner Stadt konkrete Hilfe zu bekommen, geschweige denn Beistände morgens um 9 ;D
Ich schreibe später etwas genaueres dazu. Danke für's dasein.
ich habe einen Verwaltungsakt(gültig bis Februar '14) anhängen gegen den ich meinen Widerspruch verlor.
Mir wurde jetzt gesagt das bei Unterschrift auf der neuen EGV(bis Mai '14 gültig) der alte Verwaltungsakt gekündigt wird.
(Irrsinnigerweise ist der Grund der Änderung in der neuen EGV trotzdem nicht enthalten- Ausbildungsprüfung)
Ich tat dies auf der frischen EGV mit dem Zusatz ''Unter Vorbehalt'', worauf sich 3 Mitarbeiter einigten die Sache so als ungültig anzusehen.
Die kannten das nicht.
Schwupps wurde mir verkündet, der alte Verwaltungsakt ist ungültig(?!) weil jetzt der neue durchgesetzt wird.
Das Karussell ist mir zu hoch ! Es geht um das schwebende Verfahren welches ich mit einer Feststellungsklage jetzt in die Gänge bringen würde, wegen dem rechtlichen Dissens den ich ausgelöst habe. Die Gegenseite wird ein schwebendes Verfahren auf alle Fälle zu verhindern suchen, da daraus nicht sanktioniert werden kann. (??!!)
Neuer Verwaltungsakt hiesse evtl. auch erneuter Widerspruch ins Leere incl Mini-Erfolgschance. Bundesweite Vermittlung ist mein Ziel.
Ich bin völlig ausgebrannt. Die Bewerbungen sind nicht das Problem, die Behandlung schlaucht und ist unnötig. Kompetenzen-Zeit und Geld- 1000 Sachen die mensch sinnvoller Einsetzen könnte.
Ich habe soviel Zeit mit lesen dieser Materie verbracht.... ich habe es nicht geschafft in meiner Stadt konkrete Hilfe zu bekommen, geschweige denn Beistände morgens um 9 ;D
Ich schreibe später etwas genaueres dazu. Danke für's dasein.