BW-Bescheid - Abrechnung korrekt?

Leser in diesem Thema...

CoolNess

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
9 Mrz 2012
Beiträge
78
Bewertungen
5
Seit April arbeite ich vollzeit, muss aber dennoch aufstocken, da ich nicht genug verdiene, um eine 3-köpfige Familie zu ernähren.

Mein Mann ist selbständig, verdient aber kaum etwas, mein Sohn ist Schüler und über 18.

Jeden Monat muss ich meine Lohnabrechnung an das JC schicken, damit dort eine eventuelle Nachzahlung berechnet wird.

Könnt Ihr mal so lieb sein und einen Blick auf die angehängte Nachberechnung für August werfen, ob diese korrekt ist? Ich habe schon tausendmal hin- und hergerechnet, komme damit aber echt nicht klar.

Was die auf jeden Fall vergessen haben ist, die 70,- € für die Ausstattung mit Schulbedarf für das erste Schulhalbjahr 2012/2013.

Ach ja, im Voraus haben wir für August 693,93 € bekommen, da das JC ersteinmal davon ausgeht, dass ich 1300,- € Netto im Monat verdiene, um eine Überzahlung zu verhindern, wie es so schön heißt.
 

Anhänge

  • BW-Bescheide_Berechnung_Aug-2012.pdf
    37,1 KB · Aufrufe: 137
mit meinen Berechnungen komme ich immernoch auf keinen grünen Zweig - Mathe scheint nicht meine Stärke zu sein :icon_sad:

Wie berechne ich nun auf einfache Weise die Höhe meiner Nachzahlung für August, wenn ich am Monatsanfang bereits 693,93 € erhalten habe?

Was ich nicht verstehe, ist, warum ich nur 200,- € Freibetrag auf mein Erwerbseinkommen erhalte. Nach meinen Berechnungen müssten es insgesamt 320,83 € sein, bei Brutto 1204,14 €.

Und was meinen die mit "Noch nicht verteiltes Einkommen"?
 

Anhänge

  • BW-Bescheide_Berechnung_Aug-2012.pdf
    37,1 KB · Aufrufe: 100
Was ich nicht verstehe, ist, warum ich nur 200,- € Freibetrag auf mein Erwerbseinkommen erhalte. Nach meinen Berechnungen müssten es insgesamt 320,83 € sein, bei Brutto 1204,14 €.

Weil Deine tatsächlichen Kosten ( Fahrtkosten , Versicherung, Pauschalen) den Grundfreibetrag von 100€ übersteigen und werden deshalb in voller Höhe berücksichtigt.

Grundfreibetrag kann daher bei Berechnung des Freibetrages nicht noch einmal berücksichtigt werden.
 
Dein Gesamtfreibetrag beträgt:

200 € + 194 € Fahrtkosten + 15,33 € Werbungskostenpauschale + 30 € Versicherungspauschale + 36,05 € Kfz-Haftpflichtvers. = 475,38 €

Zur Erklärung:

Du hast - ohne Deine erhöhten Aufwendungen Kfz-Haftpflicht und Fahrtkosten - einen Gesamtfreibetrag von:

100 € Grundfreibetrag
+
180 € (20 % des Brutto von 100 bis 1.000 €)
+
20 € (10 % des Brutto von 1.000 bis 1.200 €)
----------------
= 300 € insg.

Die 100 € Grundfreibetrag gibt's immer pauschal. Nur dann, wenn die tatsächlichen Aufwendungen höher sind, muss dieser höhere Betrag abgesetzt werden. Deine Aufwendungen sind höher als 100 €. Das stellt man fest, indem man einzeln addiert:

15,33 € Werbungskostenpauschale (sonst im Grundfreibetrag von 100 € enthalten)
+30,00 € Versicherungspauschale (sonst im GFB enthalten)
+ 194 € Fahrtkosten
+ 36,05 € Kfz-Haftpflicht
-----------------------
= 275,38 € tatsächliche Aufwendungen,die abgesetzt werden müssen anstelle des Grundfrebeitrag von 100 €

Oben hatte ich einen Gesamtfreibetrag von 300 € errechnet, der nur den pauschalen Grundfreibetrag von 100 € enthält. Da Du aber höhere Aufwendungen als 100 € hast, nämlich 275,38 €, rechnest Du:

300 € Gesamtfreibetrag
-100 € Grundfreibetrag
-----------------
= 200 € (--> die 200 € aus Deinem Berechnungsbogen)

Zu diesen 200 € (--> Gesamtfreibetrag ohne Grundfreibetrag) addierst Du nun Deine tatsächlichen Aufwendungen, die nicht pauschal mit 100 € abgegolten werden können (ich nenn's mal "erhöhter Grundfreibetrag"):

200 €
+ 275,38 € "erhöhter" Grundfreibetrag
---------------
= 475,38 € Gesamtfreibetrag, den man Dir auf Dein Netto von 1.204,14 € gewährt hat.

Tatsächlich werden also von Deinem Netto 1.204,14 minus 475,38 = 728,76 € angerechnet.
 
Das mit der Nachzahlung (ganz unten aufdem Berechnungsbogen: Nachzahlung 95,86 €) verstehe ich nicht.

Im Bescheid steht,dass euch nach Nachberechnung 635,79 € Alg II zusteht. Du hast aber bereits 693,93 € Alg II für August erhalten. Also gäbe es nach meiner Rechnung keine Nachzahlung an euch, sondern ihr müsstet 58,14 € zurückzahlen. (die 70 € Schulbedarf jetzt mal außen vor, die wirst Du bekommen, wenn Du nachhakst und ggf. noch eine Schulbescheinigung einreichst)

Würdet ihr jetzt die im Bescheid genannte Nachzahlung von 95,86 € erhalten und die 58,14€, die ihr zuviel erhalten habt im August (ihr hattet ja für August bereits 693,93 € erhalten bei einem nun tatsächlichen Alg-II-Anspruch von 635,79 € laut Bescheid), dann hättet ihr ins. 95,86+58,14= 154 € zuviel.

154 € ... die Zahl kommt mir bekannt vor (184 € - 30 € Vers.pauschale). Gab's irgend Problem mit der Auszahlung des Kindergelds, evtl. wegen Volljährigkeit? Ist das Jobcenter mal eingesprungen und holt sich das Geld von der Familienkasse zurück?
 
154 € ... die Zahl kommt mir bekannt vor (184 € - 30 € Vers.pauschale). Gab's irgend Problem mit der Auszahlung des Kindergelds, evtl. wegen Volljährigkeit? Ist das Jobcenter mal eingesprungen und holt sich das Geld von der Familienkasse zurück?

Im Bescheid stehen 90€, 3 x 30€ Pauschalen. Beim Mann ist es möglich, wenn das Kindergeld auf ihn läuft. Aber beim Kind...
 
Im Bescheid stehen 90€, 3 x 30€ Pauschalen. Beim Mann ist es möglich, wenn das Kindergeld auf ihn läuft. Aber beim Kind...
Ich verstehe jetzt nicht ganz, was das mit meinem Posting zu tun hat, aber die 90 € in der ersten Spalte werden nicht berücksichtigt, sondern nur 30 € wegen des Erwerbseinkommen (nachgerechnet: 994,81 zu berücks. Erwerbseinkommen - 36,05 - 30 = 928,76 €, die in der 1. Spalte (Gesamtspalte) als Zwischensumme stehen).

Beim Mann stehen die 30 € "nur so blöd rum" für den Fall, dass Einkommen hinzukommt (ist in vielen Berechnungsbögen so) und der Sohn erhält sie auf sein Kindergeldeinkommen, weil er volljährig ist. Später erst ergänzen die 154 € bereinigtes Kindergeld das zu berücks. Gesamteinkommen (882,76 €, 1. Spalte)
 
Danke euch, biddy und Hartzeola - jetzt sehe ich klar!

Und biddy, du hast recht, es gab ein Problem mit dem Kindergeld wegen der Volljährigkeit unseres Sohnes - inzwischen kommt das wieder von der KiGe-Kasse aber erstmal haben wir es vom JC bekommen.

Eine Schulbescheinigung habe ich schon letzte Woche mit unserem Weiterbewilligungsantrag mitgeschickt und auf das Fehlen der 70,- € hingewiesen.

Nochmal Danke, dass Ihr euch die Zeit genommen habt, meinen Zahlenwahnsinn anzuschauen :icon_smile: ich hätte sonst nicht gewusst, wie ich es berechnen muss.
 
Zurück
Oben Unten