BVerfG, 2. Senat, B.v. 06. Juli 2010 - 2 BvL 13/09 -
Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
Das BVerfG hat die Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG für verfassungswidrig erklärt.
juris - Das Rechtsportal - Nachrichten
Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig
Das BVerfG hat die Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG für verfassungswidrig erklärt.
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