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Man kann sich an einer Hand abzählen, wo es hingehen wird (so fängt es an):
Eine ausgebliebene Rentenerhöhung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, so das BVerfG in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Genauso wenig wie die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für Rentner. Der Gesetzgeber habe sich dabei innerhalb seines Gestaltungsermessens im Sozialrecht bewegt.
BVerfG zur Rentenerhöhung und Krankenkassenbeiträgen
Eine ausgebliebene Rentenerhöhung verstößt nicht gegen das Grundgesetz, so das BVerfG in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Genauso wenig wie die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für Rentner. Der Gesetzgeber habe sich dabei innerhalb seines Gestaltungsermessens im Sozialrecht bewegt.
BVerfG zur Rentenerhöhung und Krankenkassenbeiträgen