Bundesweite Bewerbung und labile Psyche

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kleinemaus89

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Hallo zusammen,

ich bin jetzt mom im ALG 1 bezug und gestern meinte mEine SB dass ich mich nun bundesweit bewerben sollte (Egv dazu hab ich nicht unterschrieben)

nun ist es aber so ich krieg scho allein von dem gedanken panik umzuziehen..

allein in ne fremde stadt

gibts da ne möglichkeit bei dem medizinischen dienst der arbeitsagentur was zu bekommen das ich nicht umziehen muss.

folgendes zu meiner Sit.:
war als jugendliche (ca. 16 jahre) schon mal in therapie wg . essstörungen hervorgerufen durch div. Vorfälle in schule etc.
war auch letztes jahr eine zeitlang allein in ner wohnung gewohnt war aber der HORROR... konnte nachts ohne baldriantabletten nicht mehr schlafen und nur denke nur dadurch ass ich in der nähe viele freunde habe nicht wieder in ne essstörung zurückgefallen..

ein Umzug wäre das SCHLIMMSTE was mir passieren könnte!!! :icon_frown::icon_frown:

würde das psychisch einfach nicht aushalten.

Gibts da ne möglichkeit, bin leider ledig und wohne mom bei meinem freund?

Danke schon mal
 
Also ich bin sicher keine Expertin. Aber es wäre gut, wenn Du einen
Arzt oder Ärztin hast, dem oder der Du voll vertrauen kannst und der
Dich dann erstmal arbeitsunfähig schreiben kann. Eventuell könnte
Dir dieser oder diese auch ein Attest aufsetzen, dass aufgrund Deiner
psychischen Situation eine weit entfernte Arbeit wo Du umziehen müsstest
momentan absolut nicht zu empfehlen ist.

Welcher Arzt? Am besten aus dem Fachbereich der Psychatrie.
Psychologe ginge vielleicht auch, aber Medikamente kann nur der
Psychiater, die Psychaterin verschreiben.

Hoffe Dir ein paar hilfreiche Gedanken gegeben zu haben,
und wünsche Dir alles alles Gute für Deine Seele,

katie.
 
Als Ansprechpartner ist erstmal der Hausarzt ganz gut. Ggf. überweist er zum Psychiater. Psychologen können da weniger ausrichten, da die Ämter sie nicht in dem Maß anerkennen wie Ärzte.
Eine Psychotherapie kann evtl. auch schützen bzw. scheint bei deiner Problematik bezüglich der Ängste auch nützlich.
 
Lass dich davon nicht beunruhigen. Du alleine entscheidest, wo du wohnen und arbeiten möchtest. Dafür brauchst du auch nicht zum Arzt oder Psychologen zu gehen.

Dass du den Mist nicht unterschrieben hast, war schon mal eine richtige Entscheidung.
 
Seit wann kann man im ALG I Bezug aus dem persönlichen Umfeld gerissen werden?

Unterschreib den Unsinn bloß nicht.


Ist nicht ganz so:
Ein Umzug ist innerhalb der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit nur dann zumutbar, wenn eine Arbeitsaufnahme im Tagespendelbereich nicht zu erwarten ist.

Ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit ist ein Umzug generell zuzumuten, wenn dem nicht ein wichtiger Grund entgegensteht. Wichtige Gründe sind: Familiäre Bindung, Alter, Gesundheitszustand oder ortsgebundene Ehrenämter im öffentlichen Interesse.

Ein Umzug kann auch dann nicht verlangt werden, wenn die angebotene arbeit nur befristet ist oder die Chance besteht, im Tagespendelbereich eine Arbeit zu finden.
 
Seit wann kann man im ALG I Bezug aus dem persönlichen Umfeld gerissen werden?

Unterschreib den Unsinn bloß nicht.

Da wäre dann im Normalfall dieser häßliche § 140 :icon_frown: :

Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar. Die Sätze 4 und 5 sind nicht anzuwenden, wenn dem Umzug ein wichtiger Grund entgegensteht. Ein wichtiger Grund kann sich insbesondere aus familiären Bindungen ergeben.

§ 140 SGB III Zumutbare Beschäftigungen

Aber: man kann sich bewerben, wo auch immer man will oder soll.
Nur: seit wann bedeutet das automatisch, dass man auch eingestellt wird? :icon_mrgreen:
Arbeitgeber scheuen oft die Einstellung von Leuten, die nicht aus dem näheren Umfeld kommen, weil das immer mit ziemlich viel Theater wie Umzug und den sich daraus ergebenden Aufgaben für den Arbeitnehmer verbunden ist. :biggrin:
 
Warum denkst du denn schon an Umzug? Du sollst dich doch erst mal nur bewerben. Und wenn ich mich aus Hamburg in München bewerbe, wird unter Garantie jemand aus München genommen.
 
Warum denkst du denn schon an Umzug? Du sollst dich doch erst mal nur bewerben. Und wenn ich mich aus Hamburg in München bewerbe, wird unter Garantie jemand aus München genommen.

Wird aber wohl keine einmalige Angelegenheit bleiben. Danch kommen bestimmt weitere Angebote, die einen Umzug ggf. erfoderlich machen.
Zumal man ja seine berufl. Motivation und Mobilbereitschaft dann dazu gezeigt hat. Bei "schwacher" Psyche kann das belastend sein.
 
Erfahrungsgemäß sind sie nicht besonders heiß auf die Fahrt- und Umzugskostenerstattung. Ich habe das noch nicht mitbekommen, dass sich jemand gegen seinen Willen außerhalb des Pendelbereichs bewerben sollte oder musste.

Theoretisch könnte ja sogar eine zeitlang ein zweiter Wohnsitz bezahlt werden.

Ich hätte das sofort gemacht, aber bei Alg-II ist es in vielen Regionen viel zu schwierig eine angemessene Wohnung zu bekommen.
 
Erfahrungsgemäß sind sie nicht besonders heiß auf die Fahrt- und Umzugskostenerstattung. Ich habe das noch nicht mitbekommen, dass sich jemand gegen seinen Willen außerhalb des Pendelbereichs bewerben sollte oder musste.

Ich musste das als ich eine "nette" neue SB erhielt, Gesamtfahrtzeit (Hin und Zurück) wären ca. 6 Stunden gewesen mit den Öffis.
 
danke für die Tipps :)

also da ich ja nixhts unterschrieben hat sie mir das nur so mündlich gesagt hat muss ich das ja nicht machen. Versteh ich das richtig? Zudem hab ich ja nicht mal ne zusicherung wg kosten etc..

Hab mich selbst auch weng informiert und soweit ich mitbekommen hab muss man dann eh zum amtsarzt der arbeitsagentur wenn man so ein attest vorlegt? dann kann man ja gleich sagen zur SB sie soll einen halt dahin schicken wenn se einen net glaubt. Ich brauch halt einfach mein gewohntes umfeld um arbeitsfähig zu sein.

Zu ne Therapie machen deswegen: ich wüsste nicht warum, schließlich gehts mir ja solange ich in meinen gewohnten umfeld bin gut :icon_mrgreen:
Nur ganz allein irgendwo hinziehn des kann ich nicht. Mag sein dass manche das freiwillig machen, sollen sie auch wenn sie wollen.

2. wohnsitz will ich auch nicht schließlich wohn ich kostenlos bei meinen eltern

außerdem sind ja genügend stellen bei uns vorhanden.. wir haben 5 großé städte um uns herum (dreifanken eck wenn das jmd was sagt) d.h. würzburg, nürnberg, erlangen, bamberg, kitzingen....
 
Ich musste das als ich eine "nette" neue SB erhielt, Gesamtfahrtzeit (Hin und Zurück) wären ca. 6 Stunden gewesen mit den Öffis.

Du musst dich vor allem informieren:

§121 SGB III

Fachliche Hinweise zu § 10 SGB II

Daneben ist auch die Verhältnismäßigkeit der Kosten ein Argument. Beim Amt schauen sie halt nicht auf die Zeiten beim ÖPNV, daher kann man einen solchen VV ganz einfach mit einem kurzen Vermerk zurückgehen lassen.
 
Du musst dich vor allem informieren:

§121 SGB III

Fachliche Hinweise zu § 10 SGB II

Daneben ist auch die Verhältnismäßigkeit der Kosten ein Argument. Beim Amt schauen sie halt nicht auf die Zeiten beim ÖPNV, daher kann man einen solchen VV ganz einfach mit einem kurzen Vermerk zurückgehen lassen.

Das war vor meiner Zeit hier im Forum, wobei dann von der SB argumentiert wurde:
5 Vom vierten Monat der Arbeitslosigkeit an ist einer arbeitslosen Person ein Umzug zur Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs in der Regel zumutbar.

Mittlerweile falle ich aber unter die Regel, sodass es mich meiner Meinung nach nicht mehr betreffen würde, also ebenfalls wegen gesundheitlichen Gründen.
 
@en Jordi. Nimm mal den §140 SGBIII, der §121 SGBIII ist jetzt für etwas anderes zuständig.

Dazu noch: Inzwischen sind die Zeiten angeglichen. Lange hatte man bei den Alg-II-lern dreist eine halbe Stunde draufgeschlagen.

Es ist eh eine individuelle Frage. Ich möchte nicht 200 Euro führ das Ticket verpulvern, wenn ich nur wenig verdiene. Aufstocker können natürlich ihren Freibetrag entsprechend erhöhen lassen. Oft gibt es für die Anfangszeit auch die Fahrtkosten erstattet als kleinen Anreiz, auch weiter zu pendeln. Verdient man genug und zahlt Lohnsteuer, kann man natürlich die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen.
 
ja mal da mal da sind fast nachbarn ^^

so morgen ahb ich den termin bei dem neurologen der mir dieses Gutachten schreiben solll

habt ihr irgendwelche Tipps außer Aussagen wie wenn ich mich bundesweit bewerben muss krieg ich absichtlich wieder ne essstörung dann kann ich daheim wohnen bleiben?
 
Als Ansprechpartner ist erstmal der Hausarzt ganz gut. Ggf. überweist er zum Psychiater. Psychologen können da weniger ausrichten, da die Ämter sie nicht in dem Maß anerkennen wie Ärzte.
Eine Psychotherapie kann evtl. auch schützen bzw. scheint bei deiner Problematik bezüglich der Ängste auch nützlich.

warum für eine Psychotherapie fehlt mir der Wille
Weil ich nicht umziehn will.. ich häte das eher so als Grund vorgeschoben nach dem Motto:

wenn Sies verantworten können dass ich in paar Wochen Essstörungen krieg können Sie mich gerne zu bundesweiten Bewerbungen zwingen
 
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