Martin Behrsing
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Bonn/Kassel – Als einen Schlag ins Gesicht von behinderten Kindern und deren Eltern im Hartz IV-Bezug bezeichnet das Erwerbslosen Forum Deutschland die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach diese Kinder keinen Behinderten-Mehrbedarf gelten machen können, da Hartz IV keine Fürsorge-, sondern ein Arbeitsmarktgesetz ist. Kinder würden aber grundsätzlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und hätten somit bei Behinderung keinen Anspruch auf Mehrbedarf. Erst wenn sie im erwerbsfähigen Alter sind, können sie unter Umständen einen Mehrbedarf von 17 Prozent geltend machen, so das Bundessozialgericht. Die Eltern eines heute 6järhigen Jungen aus Gelsenkirchen hatten geklagt und erhöhte Mehrkosten beim Transport ihres behinderten Sohnes geltend gemacht. Dieser kann auf Grund einer starken Entwicklungs- und Wachstumstörung nicht laufen. (Az: B 14 AS 3/09 R)
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