Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-Haus

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Martin Behrsing

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Bonn/Kassel – Als einen Schlag ins Gesicht von behinderten Kindern und deren Eltern im Hartz IV-Bezug bezeichnet das Erwerbslosen Forum Deutschland die heutige Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach diese Kinder keinen Behinderten-Mehrbedarf gelten machen können, da Hartz IV keine Fürsorge-, sondern ein Arbeitsmarktgesetz ist. Kinder würden aber grundsätzlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und hätten somit bei Behinderung keinen Anspruch auf Mehrbedarf. Erst wenn sie im erwerbsfähigen Alter sind, können sie unter Umständen einen Mehrbedarf von 17 Prozent geltend machen, so das Bundessozialgericht. Die Eltern eines heute 6järhigen Jungen aus Gelsenkirchen hatten geklagt und erhöhte Mehrkosten beim Transport ihres behinderten Sohnes geltend gemacht. Dieser kann auf Grund einer starken Entwicklungs- und Wachstumstörung nicht laufen. (Az: B 14 AS 3/09 R)


weiterlesen auf: PR-SOZIAL, das Presseportal...
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

Wobei ich da einen großen Denkfehler sehe. Kinder bekommen ihre Leistung nämlich nicht nach SBG II, sondern in diesem Alter nach SGB XII und das sieht sehr wohl Mehrbedarfe vor. Daran wird nur immer nicht gedacht, da das Geld zusammen mit den ALG II Leisungen ausbezahlt wird. Außerdem wäre es in solchen Fällen durchaus möglich Leistungen des Sozialamts ergänzend zu erhalten. (Vergleichbar den Haushaltshilfeleistungen der Sozialämter für behinderte ALG II Bezieher). Dass es tatsächlich nach SGB XII geht, sieht man u.a. daran, dass sich die Leistungen für Schüler ALG II beziehender Eltern nicht im SBG II sondern im SGB XII finden. Darüber steht das Urteil auch eindeutig im Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgericht.

Denken sollte man hier auch an Leistungen des "persönlichen Budgets" für Menschen mit Behinderungen.

BMAS - Marktplatz zum Persönlichen Budget gestartet

Wieder einmal mehr hat das BSG bewiesen, dass dort Menschen keinen hohen Stellenwert genießen und wohl leider auch die Verfassung nicht wirklich.

Informationen für derartige Situationen finden sich unter anderem hier:

Entlastung und Hilfe für Familien bei Behinderung oder chronischer Erkrankung | kindergesundheit-info.de

Einlesen sollte man sich auch in die EU Behindertenrechtskonvention, die Deutschland unterzeichnet, aber noch nicht umgesetzt hat.

Die UN Konvention für Menschen mit Behinderung: Was bringt das Übereinkommen für behinderte Menschen?

BMAS - UN-Konvention zum Thema Behinderung
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

Kinder, in deren eltern erwerbsfähige Hiklfebedürftige wohnen bekommen Sozialgeld § 28 SGB II und das ist keine Sozialhilfe.


Wobei ich da einen großen Denkfehler sehe. Kinder bekommen ihre Leistung nämlich nicht nach SBG II, sondern in diesem Alter nach SGB XII und das sieht sehr wohl Mehrbedarfe vor. Daran wird nur immer nicht gedacht, da das Geld zusammen mit den ALG II Leisungen ausbezahlt wird. Darüber steht das Urteil auch eindeutig im Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgericht.

Wieder einmal mehr hat das BSG bewiesen, dass dort Menschen keinen hohen Stellenwert genießen und wohl leider auch die Verfassung nicht wirklich.
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

So,

das muß ich erstmal sacken lassen.
Wenn Leistungen nach dem SGB II also Hartz IV keine Leistungen nach einem Fürsorgegesetz sondern nach einem Arbeitsmarktgesetz ist dann hatt das massive Auswirkungen auf die VO EWG 1408/71 und die VO EG 883/2004 die seit dem 01.05.2010 in Kraft getreten ist.

Nur Leistungen die den Fürsorgegesetzen unterliegen und beitragsunabhängig aus Steuermitteln finanziert werden fallen nicht unter die beiden Verordnungen.

Bislang haben die Kommentierungen die Leistungen nach dem SGB II noch nicht abschließend einstufen können.
Da es nach dem Spruch des BSG also keine Leistung nach dem Fürsorgerecht und Gesetz mehr ist , ist diese auch ins EU Ausland exportierbar !!

Damit wären auch alle Urteile gekippt wo zum Beispiel Rumänen die leistungen verwehrt werden da diese dem Fürsorgerecht unterliegen und diese daher von denn beiden Verordnungen ausgenommen wären.
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

Erneut zeigt die Fratze von Hartz IV.

Kinder, in deren eltern erwerbsfähige Hiklfebedürftige wohnen.

Das erste ist leicht. Ich versuch mal den zweiten. Kinder, in deren Art von Behinderung der Grund besteht, dass sie Eltern haben, die erwerbsfähige Harz IV- Empfänger sind, und mit ihnen zusammenwohnen ....
so etwa?
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

Dieses Urteil ist eine Schande für das BSG und eine schallende Ohrfeige zur Gleichberechtigung von behinderten Kindern in unserer Gesellschaft. Und vor allem für die Kinder deren Eltern in diesem Unsäglichen System seien müssen

Ich bin eben in mich gegangen für eine weile weil sich wut breit macht bei mir so langsam.

Aber wem nutzt diese Wut? Genauso unnötig wie dieses Urteil. wie viele Urteile davor.
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

Hallo,

nehmt doch einfachmal den Ball auf denn das BSG uns zugeworfen hat.

Mit den Urteilen zur Versorgungsehe und dem hier besprochenem Urteil zerlegt das BSG ganz fein und säuberlich Hartz IV.

Ich denke da hier an den Fall wo die Frau eines Hilfeempfängers in die BG soll obwohl sie in Schweden wohnt .

Es sind da immer verschiedene Dinge die ich nicht verstanden habe.
Wie konnte mann einerseits als Grenzgänger (also in Deutschland wohnen und im Ausland arbeiten) sich 4-5 Tage die Woche (das ganze Jahr durch) im Ausland aufhalten und voll Leistungsberechtigt sein während andere sanktioniert werden wenn Sie 2 Tage ungenehmigt "ortsabwesent" sind.

Das SGB II hätte so etwas nie gedeckt. Aber das EU Recht ermöglicht es.

Das was jetzt gerade passiert ermöglicht den Hartz IV empfängern gigantische Möglichkeiten die diese aber seltsamerweise nicht bereit sind wahrzunehmen.

Was wird passieren wenn ein Aufstocker in Deutschland arbeitet aber seine komplette Familie ins Ausland zieht ?
Nachdem was sich jetzt so herrauskristalisiert wäre die ganze Familie weiterhin anspruchsberechtigt da ein Mitglied der BG anspruchsberechtigt ist und die Leistung Hartz IV keine Fürsorgeleistungen mehr nach dem Fürsorgerecht darstellen.
Das war das bisherige Ausschlusskriterium für den Export der Leistung.

Damit greifen weite Teile des §§ 7 SGB II auch nicht mehr, da höherrangiges EU Recht gilt.

Verfolgt doch mal diesen Gedanken.
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

irgendwie kann ich dir jetzt nicht folgen.
Hallo,

nehmt doch einfachmal den Ball auf denn das BSG uns zugeworfen hat.

Mit den Urteilen zur Versorgungsehe und dem hier besprochenem Urteil zerlegt das BSG ganz fein und säuberlich Hartz IV.

Ich denke da hier an den Fall wo die Frau eines Hilfeempfängers in die BG soll obwohl sie in Schweden wohnt .

Es sind da immer verschiedene Dinge die ich nicht verstanden habe.
Wie konnte mann einerseits als Grenzgänger (also in Deutschland wohnen und im Ausland arbeiten) sich 4-5 Tage die Woche (das ganze Jahr durch) im Ausland aufhalten und voll Leistungsberechtigt sein während andere sanktioniert werden wenn Sie 2 Tage ungenehmigt "ortsabwesent" sind.

Das SGB II hätte so etwas nie gedeckt. Aber das EU Recht ermöglicht es.

Das was jetzt gerade passiert ermöglicht den Hartz IV empfängern gigantische Möglichkeiten die diese aber seltsamerweise nicht bereit sind wahrzunehmen.

Was wird passieren wenn ein Aufstocker in Deutschland arbeitet aber seine komplette Familie ins Ausland zieht ?
Nachdem was sich jetzt so herrauskristalisiert wäre die ganze Familie weiterhin anspruchsberechtigt da ein Mitglied der BG anspruchsberechtigt ist und die Leistung Hartz IV keine Fürsorgeleistungen mehr nach dem Fürsorgerecht darstellen.
Das war das bisherige Ausschlusskriterium für den Export der Leistung.

Damit greifen weite Teile des §§ 7 SGB II auch nicht mehr, da höherrangiges EU Recht gilt.

Verfolgt doch mal diesen Gedanken.
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

Hallo,

nehmt doch einfachmal den Ball auf denn das BSG uns zugeworfen hat.

Mit den Urteilen zur Versorgungsehe und dem hier besprochenem Urteil zerlegt das BSG ganz fein und säuberlich Hartz IV.

Ich denke da hier an den Fall wo die Frau eines Hilfeempfängers in die BG soll obwohl sie in Schweden wohnt .

Es sind da immer verschiedene Dinge die ich nicht verstanden habe.
Wie konnte mann einerseits als Grenzgänger (also in Deutschland wohnen und im Ausland arbeiten) sich 4-5 Tage die Woche (das ganze Jahr durch) im Ausland aufhalten und voll Leistungsberechtigt sein während andere sanktioniert werden wenn Sie 2 Tage ungenehmigt "ortsabwesent" sind.

Das SGB II hätte so etwas nie gedeckt. Aber das EU Recht ermöglicht es.

Das was jetzt gerade passiert ermöglicht den Hartz IV empfängern gigantische Möglichkeiten die diese aber seltsamerweise nicht bereit sind wahrzunehmen.

Was wird passieren wenn ein Aufstocker in Deutschland arbeitet aber seine komplette Familie ins Ausland zieht ?
Nachdem was sich jetzt so herrauskristalisiert wäre die ganze Familie weiterhin anspruchsberechtigt da ein Mitglied der BG anspruchsberechtigt ist und die Leistung Hartz IV keine Fürsorgeleistungen mehr nach dem Fürsorgerecht darstellen.
Das war das bisherige Ausschlusskriterium für den Export der Leistung.

Damit greifen weite Teile des §§ 7 SGB II auch nicht mehr, da höherrangiges EU Recht gilt.

Verfolgt doch mal diesen Gedanken.

Was hat das mit behinderten Kindern zu tun ?????
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

Hallo,

was seit ihr so auf das behinderte Kind fixiert?

Es geht um die kleine und für euch unbedeutene Nebensächlichkeit das das BSG wohl zum erstenmal festgestellt hat das Leistungen nach dem SGB II keine Leistungen nach den Fürsorgegesetzen sondern nach den Arbeitsmarktgesetzen ist.

Das ist das selbe als wenn du dir ein Reportage ansiehst in der das eigentliche Thema (hier behindertes Kind) im Vordergrund steht.
Da wird dann darüber berichtet wie schlecht es diesem Kind(Hauptthema) ging es aber jetzt froh sein kann das es von den Eltern weg ist.
Alles regt sich dann über das Thema (hier behindertes Kind) auf aber keiner achtet auf den Hintergrund(bildlich gesehen).Und der ist meistens viel aussagekräftiger als manche glauben.

Ich werde dazu morgen mehr schreiben da ich momentan 12 stunden tage habe und einfach platt bin.
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

ich hoffe ja gerade, dass wir auf die schwächsten Mitglieder in unserer Gesellschaft besonders fixiert sind.

Hallo,

was seit ihr so auf das behinderte Kind fixiert?

Es geht um die kleine und für euch unbedeutene Nebensächlichkeit das das BSG wohl zum erstenmal festgestellt hat das Leistungen nach dem SGB II keine Leistungen nach den Fürsorgegesetzen sondern nach den Arbeitsmarktgesetzen ist.

Das ist das selbe als wenn du dir ein Reportage ansiehst in der das eigentliche Thema (hier behindertes Kind) im Vordergrund steht.
Da wird dann darüber berichtet wie schlecht es diesem Kind(Hauptthema) ging es aber jetzt froh sein kann das es von den Eltern weg ist.
Alles regt sich dann über das Thema (hier behindertes Kind) auf aber keiner achtet auf den Hintergrund(bildlich gesehen).Und der ist meistens viel aussagekräftiger als manche glauben.

Ich werde dazu morgen mehr schreiben da ich momentan 12 stunden tage habe und einfach platt bin.
 
AW: Bundessozialgericht verneint soziale Fürsorge für behinderte Kinder aus Hartz IV-

@ Martin

so war das nicht gemeint.

Das Urteil ist nicht erfreulich für unsere Seite und für das Kind natürlich bedauerlich.

Aber diese Schlacht ist geschlagen und es kommt darauf an jetzt zu analysieren welche Gründe dafür ausschlaggebend waren und wie die Gegenseite funktioniert.
Und mir fällt halt in letzter Zeit auf das die Möglichkeiten für uns immer größer werden dagegen anzugehen.

Und jetzt verweise ich auf einer der vorherigen Beiträge zu diesem Thema.
Wie kann es sein das eine EAO noch bestand haben kann wenn es andererseits seit Jahren schon Regelungen für Grenzgänger gibt die Leistungen beziehen?
Das es dafür zum beispiel Regelungen gibt ist bei mir auch nur durch so eine Geschichte herrausgekommen.
Selbst für die Sozialgerichte ist es nichts rechtswidriges das jemand 4-5 Tage außerhalb Deutschlands arbeitet und nur am Wochenende zu Hause ist.

Und anderen wird eine Ortsabwesenheit verwehrt oder sie werden sanktioniert.
 
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