humble
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"Arbeitslose müssen während einer Weiterbildungsmaßnahme nicht permanent für ihre Arbeitsagentur erreichbar sein. Eine strenge Meldepflicht widerspreche dem Geist des Gesetzes, urteilte das Bundessozialgericht."
Aktenzeichen: B 11 AL 4/19 R
Anders als die Vorinstanzen hob das BSG nun die Rückforderungsbescheide auf. Zur Begründung verwies es zunächst auf den Zweck der gesetzlichen Erreichbarkeitsregel. Diese solle sicherstellen, dass Arbeitslose ein Jobangebot oder auch eine Weiterbildung zeitnah antreten können. Während einer Weiterbildung sei dies von Arbeitslosen aber nicht zu fordern. "Man will doch, dass die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wird", erklärten die Richter.
Aktenzeichen: B 11 AL 4/19 R