Ist der Arbeitgeber insolvent, können Beschäftigte ein sogenanntes Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekommen. In der Regel richtet es sich nach der Höhe des gezahlten Nettoarbeitsentgelts. Hat der Arbeitnehmer jedoch zuvor ein sittenwidrig niedriges Gehalt bekommen, muss eine Berechnung auf Grundlage des üblicherweise gezahlten Tariflohnes vorgenommen werden. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden (Az.: S 15 AL 101/14).
Quelle: https://www.anwaltsregister.de/Rech...halt_hoeheres_Insolvenzgeld_zahlen.d5883.html